Aufenthaltserlaubnis erteilen für im Bundesgebiet geborene Kinder
Beschreibung
Einem Kind, das im Bundesgebiet geboren wird, kann eine Aufenthaltserlaubnis erteilt werden, wenn ein Elternteil eine Aufenthaltserlaubnis, eine Niederlassungserlaubnis oder eine Erlaubnis zum Daueraufenthalt - EU besitzt.
Wenn zum Zeitpunkt der Geburt beide Elternteile oder der allein sorgeberechtigte Elternteil eine Aufenthaltserlaubnis, eine Niederlassungserlaubnis oder eine Erlaubnis zum Daueraufenthalt - EU besitzen, wird dem im Bundesgebiet geborenen Kind die Aufenthaltserlaubnis von Amts wegen erteilt.
Der Aufenthalt eines im Bundesgebiet geborenen Kindes, dessen Mutter oder Vater zum Zeitpunkt der Geburt im Besitz eines Visums ist oder sich visumfrei aufhalten darf, gilt bis zum Ablauf des Visums oder des rechtmäßigen visumfreien Aufenthalts als erlaubt.
Online-Dienste
Für diesen Ort gibt es aktuell keinen Online-Dienst.
Zuständigkeit
Die Zuständigkeit liegt bei der Ausländerbehörde der Kreisverwaltung und der Stadtverwaltung der kreisfreien Stadt.
Ansprechpartner
Kreisverwaltung Trier-Saarburg - Sicherheit, Ordnung und Verkehr - Amt für Migration und Integration
Adresse
Postanschrift
Postfach 2620
54216 Trier
Hausanschrift
Öffnungszeiten
Die Vorsprache ist grundsätzlich nur nach vorheriger Terminvereinbarung möglich.
Kontakt
Internet
Bankverbindung
Kreisverwaltung Trier-Saarburg, Kreiskasse
Empfänger: Kreisverwaltung Trier-Saarburg, Kreiskasse
IBAN: DE24 5855 0130 0000 0004 30
BIC: TRISDE55
Bankinstitut: Sparkasse Trier
Stichwörter
Abteilung 10
erforderliche Unterlagen
- Pass des Kindes (das Kind muss entweder über einen eigenen gültigen Pass verfügen oder im Pass eines Elternteils eingetragen sein)
- 1 aktuelles biometrisches Passfoto (nicht älter als 6 Monate), 35mm x 45mm, Frontalaufnahme, heller Hintergrund
- Geburtsurkunde
- Pässe der Eltern
Voraussetzungen
- Im Bundesgebiet geboren
- Das Kind muss im Bundesgebiet Deutschland geboren sein und gemeinsam mit den/dem sorgeberechtigten Eltern(teil) gemeldet sein.
Rechtsgrundlage(n)
Kosten
- Mindestens 25 Euro bei Erteilung der Aufenthaltserlaubnis für ein Jahr.
- Mindestens 30 Euro bei Erteilung der Aufenthaltserlaubnis für länger als ein Jahr.
Gültigkeitsgebiet
Rheinland-Pfalz
Stichwörter
Ausländer, Visum, Aufenthaltstitel, Migration, Ausländervisum, Aufenthaltsgenehmigung, Aufenthalt, Geburt