Aufenthaltserlaubnis aus familiären Gründen Erteilung für im Bundesgebiet geborene Kinder von Ausländern

    Aufenthaltserlaubnis erteilen für im Bundesgebiet geborene Kinder

    Beschreibung

    Einem Kind, das im Bundesgebiet geboren wird, kann eine Aufenthaltserlaubnis erteilt werden, wenn ein Elternteil eine Aufenthaltserlaubnis, eine Niederlassungserlaubnis oder eine Erlaubnis zum Daueraufenthalt - EU besitzt.

    Wenn zum Zeitpunkt der Geburt beide Elternteile oder der allein sorgeberechtigte Elternteil eine Aufenthaltserlaubnis, eine Niederlassungserlaubnis oder eine Erlaubnis zum Daueraufenthalt - EU besitzen, wird dem im Bundesgebiet geborenen Kind die Aufenthaltserlaubnis von Amts wegen erteilt.

    Der Aufenthalt eines im Bundesgebiet geborenen Kindes, dessen Mutter oder Vater zum Zeitpunkt der Geburt im Besitz eines Visums ist oder sich visumfrei aufhalten darf, gilt bis zum Ablauf des Visums oder des rechtmäßigen visumfreien Aufenthalts als erlaubt.

    Online-Dienste

    Für diesen Ort gibt es aktuell keinen Online-Dienst.

    Zuständigkeit

    Die Zuständigkeit liegt bei der Ausländerbehörde der Kreisverwaltung und der Stadtverwaltung der kreisfreien Stadt.

    Ansprechpartner

    Für früher: Reg.-Bez. Trier (Rheinland-Pfalz) wurden leider keine Ansprechpartner gefunden. Bitte schauen Sie in der obigen Leistungsbeschreibung nach Hinweisen wie Sie den zuständigen Ansprechpartner finden können.

    erforderliche Unterlagen

    • Pass des Kindes (das Kind muss entweder über einen eigenen gültigen Pass verfügen oder im Pass eines Elternteils eingetragen sein)
    • 1 aktuelles biometrisches Passfoto (nicht älter als 6 Monate), 35mm x 45mm, Frontalaufnahme, heller Hintergrund
    • Geburtsurkunde
    • Pässe der Eltern

    Voraussetzungen

    • Im Bundesgebiet geboren
    • Das Kind muss im Bundesgebiet Deutschland geboren sein und gemeinsam mit den/dem sorgeberechtigten Eltern(teil) gemeldet sein.

    Rechtsgrundlage(n)

    Kosten

    • Mindestens 25 Euro bei Erteilung der Aufenthaltserlaubnis für ein Jahr.
    • Mindestens 30 Euro bei Erteilung der Aufenthaltserlaubnis für länger als ein Jahr.

    Gültigkeitsgebiet

    Rheinland-Pfalz

    Version

    Technisch erstellt am 28.03.2017 (von: Gros, Blanka)

    Technisch geändert am 21.11.2024 (von: Intern, System)

    Stichwörter

    Ausländer, Visum, Aufenthaltstitel, Migration, Ausländervisum, Aufenthaltsgenehmigung, Aufenthalt, Geburt

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    Technisch erstellt am 07.06.2017 (von: system)

    Technisch geändert am 09.06.2017 (von: Administrator)

    Englisch

    Sprache: en

    Sprachbezeichnung nativ: English

    Technisch erstellt am 08.07.2021 (von: Administrator)

    Technisch geändert am 23.04.2020 (von: Administrator)