Aufenthaltserlaubnis erteilen aus humanitären Gründen
Beschreibung
Eine Aufenthaltserlaubnis kann für einen vorübergehenden Aufenthalt erteilt werden, wenn dringende humanitäre oder persönliche Gründe oder erhebliche Interessen der Bundesrepublik die weitere vorübergehende Anwesenheit erfordern.
Wer vollziehbar ausreisepflichtig ist, kann eine Aufenthaltserlaubnis erhalten, wenn seine Ausreise aus rechtlichen oder tatsächlichen Gründen unmöglich ist und mit dem Wegfall dieser Hindernisse nicht in absehbarer Zeit zu rechnen ist.
Eine Aufenthaltserlaubnis aus humanitären Gründen gem. § 25 Abs. 5 AufenthG darf nur erteilt werden, wenn der Ausländer unverschuldet an der Ausreise gehindert ist. Ein persönliches Verschulden liegt in der Regel dann vor, wenn jemand falsche Angaben macht oder über seine Identität oder Staatsangehörigkeit täuscht oder zumutbare Anforderungen zur Beseitigung der Ausreisehindernisse nicht erfüllt.
Online-Dienste
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Zuständigkeit
Die Zuständigkeit liegt bei der Ausländerbehörde der Kreisverwaltung und der Stadtverwaltung der kreisfreien Stadt.
Ansprechpartner
Kreisverwaltung Eifelkreis Bitburg-Prüm - Öffentliche Sicherheit und Ordnung (Amt 07)
Adresse
Besucheranschrift
Öffnungszeiten
Allgemeine Öffnungszeiten: Montag - Freitag:  8:00 - 12:00 Uhr Montag - Mittwoch:  14:00 - 16:00 Uhr Donnerstag (zusätzlich): 14:00 Uhr - 18:00 Uhr Ausländerbehörde/ Einbürgerungsbehörde: Eine vorherige telefonische Terminvereinbarung  mit Ihrem Sachbearbeiter ist erforderlich . 
Kontakt
Kontaktperson
Ausländerbehörde
Internet
erforderliche Unterlagen
- gültiger Pass (nicht bei anerkannten Flüchtlingen oder subsidiär Schutzberechtigten)
- Nachweis über Krankenversicherung
- Mietvertrag (Nachweis über ausreichenden Wohnraum)
- 1 biometrisches Passfoto
Rechtsgrundlage(n)
Kosten
- 100 Euro bei einer Geltungsdauer bis zu einem Jahr
- 110 Euro bei einer Geltungsdauer von mehr als einem Jahr
- 80 Euro bei einer Verlängerung einer bestehenden Aufenthaltserlaubnis
Hinweise für Eifelkreis Bitburg-Prüm: Spezielle Hinweise für Kreis Eifelkreis Bitburg-Prüm
- 100 Euro bei einer Geltungsdauer bis zu einem Jahr
- 100 Euro bei einer Geltungsdauer von mehr als einem Jahr
- 96 Euro bei Verlängerung einer bestehenden Aufenthaltserlaubnis - weiterer Aufenthalt bis zu 3 Monaten
- 93 Euro bei Verlängerung einer bestehenden Aufenthaltserlaubnis - weiterer Aufenthalt über 3 Monate
- 100 Euro bei einer Geltungsdauer bis zu einem Jahr
- 100 Euro bei einer Geltungsdauer von mehr als einem Jahr
- 96 Euro bei Verlängerung einer bestehenden Aufenthaltserlaubnis - weiterer Aufenthalt bis zu 3 Monaten
- 93 Euro bei Verlängerung einer bestehenden Aufenthaltserlaubnis - weiterer Aufenthalt über 3 Monate
Gültigkeitsgebiet
Rheinland-Pfalz
Stichwörter
Ausländer, Flüchtlingsangelegenheiten, Asylbewerber, Aufenthalt, Ausländerangelegenheiten, Asyl, Asylrecht, Aufenthaltstitel, Aufenthaltsgenehmigung, Aufenthaltsberechtigung, Flüchtlinge, Migration, Abschiebung