Aufenthaltserlaubnis verlängern zur Ausübung einer selbständigen Tätigkeit
Beschreibung
Verlängerung einer Aufenthaltserlaubnis, die für eine selbstständige oder freiberufliche Tätigkeit erteilt wurde.
Online-Dienst
Ausländerwesen
Online erledigen
Vertrauensniveau
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Zuständigkeit
Die Zuständigkeit liegt bei der Ausländerbehörde der Kreisverwaltung und der Stadtverwaltung der kreisfreien Stadt.
Hinweise für Ahrweiler: Spezielle Hinweise für Kreis Ahrweiler
Ansprechpartner
Kreisverwaltung Ahrweiler - Abteilung 3.1 - Ordnungsangelegenheiten
Adresse
Besucheranschrift
Öffnungszeiten
Montag bis Mittwoch 07:30 - 12:00 Uhr Donnerstag 07:30 - 18:00 Uhr Freitag 07:30 - 12:00 Uhr
Kontakt
Kontaktperson
Frau Ginette Blanton
Besucheranschrift
Fax: 02641 975-7487
E-Mail: Ginette.Blanton@kreis-ahrweiler.de
Telefon Festnetz: 02641 975-487
Frau Nicole Steffens
Besucheranschrift
Telefon Festnetz: 02641 975-394
E-Mail: Nicole.Steffens@kreis-ahrweiler.de
Fax: 02641 975-7394
Frau Maike Schmitt
Besucheranschrift
Fax: 02641 975-7482
Telefon Festnetz: 02641 975-482
E-Mail: Maike.Schmitt@kreis-ahrweiler.de
Frau Stephanie Kreidt
Herr Massimiliano Schrader
Besucheranschrift
E-Mail: Massimiliano.Schrader@kreis-ahrweiler.de
Telefon Festnetz: 02641 975-122
Fax: 02641 975-7122
Frau Isolde Krämer
Besucheranschrift
E-Mail: Isolde.Kraemer@kreis-ahrweiler.de
Telefon Festnetz: 02641 975-227
Fax: 02641 975-7227
Internet
erforderliche Unterlagen
- gültiger Pass
- 1 aktuelles biometrisches Foto
35mm x 45mm, Frontalaufnahme mit neutralem Gesichtsausdruck und geschlossenem Mund gerade in die Kamera blickend, heller Hintergrund
- Formular Prüfungsbericht (Aufenthaltserlaubnis nach § 21 Abs. 1 AufenthG)
Der Prüfungsbericht muss durch einen Steuerberater, Wirtschaftsprüfer oder einen Rechtsanwalt mit einschlägiger Berufserfahrung (z.B. als Fachanwalt für Steuerrecht) erstellt sein. Er sollte grundsätzlich mit einem Rundstempel versehen sein.
Anhand des Prüfberichts wird bei Unternehmern und Selbstständigen der Nachweis eines gesicherten Lebensunterhalts und des wirtschaftlichen Erfolgs der unternehmerischen Tätigkeit erbracht. - Nachweis eines gesicherten Lebensunterhalts (Aufenthaltserlaubnis nach § 21 Abs. 5 AufenthG)
Freiberufler (z.B. Künstler oder Sprachlehrer) müssen keinen Prüfbericht vorlegen. Für den Nachweis eines gesicherten Lebensunterhalts sind andere Belege vorzulegen: Steuerbescheide, Netto-Gewinn-Ermittlung des Steuerberaters, Kontoauszüge, die einen regelmäßigen Mittelzufluss belegen, Abrechnungen mit Galeristen und Auktionshäusern und ähnliches.
Unterlagen sind im Original und in Kopie vorzulegen. - Mietvertrag oder Nachweis über Wohneigentum
Im Original und in Kopie
- Krankenversicherung
Der Nachweis eines gesicherten Lebensunterhalts umfasst auch einen ausreichenden Krankenversicherungsschutz. Gesetzlich Krankenversicherte sind ausreichend versichert. Privat Krankenversicherte müssen auf Art und Umfang ihrer Krankenversicherung achten. Für mehr Informationen dazu bitte das Merkblatt lesen.
- Angemessene Altersversorgung
Nur wenn Sie das 45. Lebensjahr bereits vollendet haben:
Es ist ein Angebot (Original und Kopie) einer privaten Rentenversicherung vorzulegen, das bei Vollendung des 67. Lebensjahres- eine monatliche Rente von 1.109,88 EUR (für mindestens 12 Jahre)
- oder ein Vermögen von 159.823 EUR garantiert. Alternativ kann auch durch aktuell vorhandenes Vermögen der Nachweis erbracht werden.
Formulare
Hinweise für Ahrweiler: Spezielle Hinweise für Kreis Ahrweiler
Voraussetzungen
- Besitz einer Aufenthaltserlaubnis
Die Aufenthaltserlaubnis muss noch gültig und nach § 21 AufenthG erteilt worden sein.
- Fester Wohnsitz
- Persönliche Vorsprache ist erforderlich
Die Vorsprache sollte möglichst mit Termin erfolgen.
Rechtsgrundlage(n)
Bearbeitungsdauer
Am besten ist eine Vorsprache 4 bis 6 Wochen bevor die bisherige Aufenthaltserlaubnis abläuft. In der Regel wird die Aufenthaltserlaubnis bei Vorsprache als Etikett in den Pass eingeklebt. Elektronische Aufenthaltstitel können zurzeit nur in Ausnahmefällen ausgestellt werden.
Kosten
30,00 bis 80,00 Euro je nach technischem Aufwand.
Gültigkeitsgebiet
Rheinland-Pfalz
Stichwörter
Aufenthaltstitel, Ausländervisum, Arbeitsgenehmigung, Aufenthaltsberechtigung, Aufenthaltsbestimmungsrecht, Ausländerangelegenheiten, Aufenthalt, Migration, Aufenthaltsbescheinigung, Visum, Aufenthaltsgenehmigung, Ausländer, Arbeit