elektronischer Aufenthaltstitel
Elektronischer Aufenthaltstitel (eAT)
Beschreibung
Ab dem 1. September 2011 wird bundesweit der elektronische Aufenthaltstitel (eAT) eingeführt. Der eAT ist eine Kunststoffkarte aus Polycarbonat (PC) im Scheckkartenformat, mit der ein Ausländer in Deutschland und der Europäischen Union sein Aufenthaltsrecht nachweist. Der eAT ist eine Kunststoffkarte aus Polycarbonat (PC) im Scheckkartenformat, mit der ein Ausländer in Deutschland und der Europäischen Union sein Aufenthaltsrecht nachweist.
Rechtsgrundlage(n)
Gültigkeitsgebiet
Rheinland-Pfalz
Stichwörter
Migration, eAT, Integration, Asyl, Flüchtling, Ausländer, elektronischer Aufenthaltstitel