Wildunfall (KFZ)
Beschreibung
Liegt verunfalltes Wild, unabhängig ob lebend oder bereits verendet, auf der Fahrbahn, sichern Sie die Unfallstelle möglichst durch ein Warndreieck und/oder Warnblinklicht ab, um den nachfolgenden Verkehr zu schützen und weitere Unfälle zu vermeiden.
Verendetes Wild sollte nur dann von der Fahrbahn geschafft werden, wenn dies ohne Gefährdung der eigenen Person möglich ist.
Wenn das angefahrene Tier noch flüchtet, gehen Sie ihm nicht nach, sondern markieren Sie nur die Unfallstelle und die Fluchtrichtung!
Halten Sie sich bitte möglichst weit vom verletzten Tier auf, denn mit zunehmender Nähe zum verletzten Tier erhöht sich dessen Stresssituation. Außerdem besteht die Gefahr, dass das Tier zu fliehen versucht und erneut auf die Straße läuft oder dass Sie gefährdet werden.
Wer als Führerin oder Führer eines Fahrzeuges Wild angefahren oder überfahren hat, ist verpflichtet, dies der aneignungsberechtigten Person oder in Ortsgemeinden der Ortsbürgermeisterin oder dem Ortsbürgermeister oder der Gemeindeverwaltung oder der nächsten Polizei- oder Forstdienststelle unverzüglich anzuzeigen.
Wer von diesen Personen oder Dienststellen keine Hilfe erlangt, ist berechtigt, das Wild aufzunehmen und an die jagdausübungsberechtigte Person, eine Auffangstation für Wild oder eine in Rheinland-Pfalz zugelassene Tierärztin oder einen in Rheinland-Pfalz zugelassenen Tierarzt zur Pflege zu übergeben.
Ist zu besorgen, dass das Tier nicht gesund gepflegt werden kann, so ist die auffindende Person berechtigt, dieses Tier vor Ort fachgerecht zu töten oder töten zu lassen. Töten darf ein Tier nur, wer im Besitz eines auf seinen Namen lautenden gültigen Jagdscheines ist oder über eine beruflich erworbene Fachkenntnis zum tierschutzgerechten Töten von Tieren verfügt.
Hinweis zur Vermeidung von Wildunfällen:
Es besteht eine erhöhte Unfallgefahr
- morgens und abends
- im Juli / August zur Brunft des Rehwildes,
im Übergangsbereich Feld/Wald.
Online-Dienste
Für diesen Ort gibt es aktuell keinen Online-Dienst.
Zuständigkeit
Wer als Führerin oder Führer eines Fahrzeuges Wild angefahren oder überfahren hat, ist verpflichtet, dies der jagdausübungsberechtigten/aneignungsberechtigten Person oder in Ortsgemeinden der Ortsbürgermeisterin oder dem Ortsbürgermeister oder der Gemeindeverwaltung oder der nächsten Polizei- oder Forstdienststelle unverzüglich anzuzeigen. Jagdausübungsberechtigte können auch bestimmte Personen beauftragt haben (Jagdaufseherinnen und Jagdaufseher).
Polizei und Forstdienststellen oder die Ortspolizeibehörde kennen i. d. R. die Personen, die örtlich zuständig sind.
Ansprechpartner
Forstamt Trier
Aktuelles
Das Forstamt Trier ist im Wesentlichen zuständig für die Stadt Trier, die Verbandsgemeinde Trier-Land ohne die Gemeinden Hockweiler und Franzenheim, die Verbandsgemeinde Schweich ohne die Gemeinde Detzem und aus der Verbandsgemeinde Wittlich-Land die Gemeinde Hetzerath sowie aus der Verbandsgemeinde Ruwer die Gemeinde Thomm, Verbandsgemeinde Konz (tw.).
Beschreibung
Das Forstamt ist für Sie der Ansprechpartner zu den Themen des Waldes wie Förderung der Forstwirtschaft, Freizeitangebote, Jagdmöglichkeiten, Umweltbildung, Brennholz und vieles mehr. Die 44 Forstämter in Rheinland-Pfalz bewirtschaften den Staatswald, beraten und betreuen kommunale Waldbesitzer und Privatwaldbesitzer und haben vielfältige Aufgaben in der Umweltvorsorge sowie der Umweltbildung. Die Forstämter haben als untere Forstbehörde auch hoheitliche Aufgaben, insbesondere zur Erhaltung und dem Schutz des Waldes. Die Forstämter sind als Gemeinschaftsforstamt für alle Waldbesitzarten tätig. Grundlage für die Einrichtung der Gemeinschaftsforstämter ist der hohe Gemeindewaldanteil in Rheinland-Pfalz.
Zurzeit gibt es in Rheinland-Pfalz 307 Forstreviere mit staatlichem und 82 Forstreviere mit kommunalem Revierdienst. 29 der 307 Reviere mit staatlichem Revierdienst sind sogenannte Privatwaldbetreuungsreviere. Das Team eines Forstamts besteht aus dem Forstamtsleiter oder der Forstamtsleiterin, einem Büroleiter oder einer Büroleiterin, mehreren Angestellten, den Revierleiterinnen und Revierleitern und den Forstwirten. Daneben gibt es an den Forstämtern Spezialisten, die sich als Produktleiter oder Produktleiterinnen um besondere Sachgebiete kümmern. Die von einem Forstamt betreuten Forstbetriebe werden wie Unternehmen geführt und können zusammen einen Umsatz bis zu 5 Millionen Euro/Jahr und bis zu 100 Mitarbeiter/innen haben.
Weitere Informationen erhalten Sie unter www.wald-rlp.de.
Adresse
Hausanschrift
Kontakt
Rechtsgrundlage(n)
Hinweise (Besonderheiten)
Je nach Situation des Einzelfalles übernimmt für Teil- oder Vollkaskoversicherte die Versicherung den Schaden am Fahrzeug. Voraussetzung ist, dass der Wildunfall nachgewiesen ist. Hierzu stellen die Personen oder Stellen die über den Unfall informiert werden müssen entsprechende Bescheinigungen aus.
Gültigkeitsgebiet
Rheinland-Pfalz
Stichwörter
Reh, verletztes Wild, Unfall, Wildschaden, Verkehrsunfall, Wildannahmestelle, Wildschwein, Hirsch, Wildtiere, Wildschweine, Wildschadenregulierung