Kfz-Zulassung: Ummeldung in einen anderen Zulassungsbezirk mit Beantragung eines neuen Kennzeichens
Sie sind in einen anderen Zulassungsbezirk umgezogen? Dann müssen Sie bei der dort zuständigen Zulassungsbehörde Ihre Fahrzeugpapiere aktualisieren lassen und ein neues Kennzeichen beantragen,wenn Sie das bisherige Kennzeichen nicht weiter führen möchten.
Beschreibung
Ist ein Halter in einen anderen Zulassungsbezirk verzogen, so hat er der für den neuen Wohnsitz oder Sitz zuständigen Zulassungsbehörde seine neue Anschrift mitzuteilen und die Fahrzeugpapiere (Zulassungsbescheinigungen oder Fahrzeugbrief und Fahrzeugschein) berichtigen zu lassen. Daneben hat er dort die Zuteilung eines neuen Kennzeichens zu beantragen, wenn er das bisherige Kennzeichen nicht weiter führen möchte.
Online-Dienste
Für diesen Ort gibt es aktuell keinen Online-Dienst.
Zuständigkeit
Die Ummeldung eines Fahrzeugs und das neue Kennzeichen sind bei der für den Wohnsitz (Hauptwohnung im Sinne des Bundesmeldegesetzes) zuständigen Zulassungsbehörde zu beantragen.
Bei juristischen Personen, Gewerbetreibenden und Selbständigen mit festem Betriebssitz ist die Behörde des Sitzes oder des Ortes der beteiligten Niederlassung zuständig.
Ansprechpartner
Kreisverwaltung Bernkastel-Wittlich - Fachbereich 21 - Verkehr und Zulassung
Beschreibung
Die Bearbeitung Ihres Anliegens ist nur nach vorheriger Terminvereinbarung möglich!
Hotlines
Hotline der Zulassungsstelle:
06571 14-1021
Montag – Freitag
9:00 Uhr - 12:00 Uhr
Allgemeine Anfragen (keine Terminreservierungen) per E-Mail:
zulassung[at]bernkastel-wittlich.de
Hotline der Führerscheinstelle:
06571 14-2021
Montag - Freitag 9:00 Uhr - 12:00 Uhr sowie Montag und Donnerstag 14:00 - 16:00 Uhr
Allgemeine Anfragen (keine Terminreservierungen) per E-Mail:
fuehrerschein@bernkastel-wittlich.de
Terminvereinbarung online
Adresse
Hausanschrift
Postfachadresse
Postfach 14 20
54504 Wittlich
Öffnungszeiten
Hier finden Sie die Öffnungszeiten.
Kontakt
Fax: 06571 14-2500
Kontaktperson
Frau Heidi Skaley
Hausanschrift
Postfachadresse
Postfach 1420
54504 Wittlich
E-Mail: Heidi.Skaley@Bernkastel-Wittlich.de
Telefon Festnetz: 06571 14-1021
Frau Christel Pelm
Hausanschrift
Postfachadresse
Postfach 1420
54504 Wittlich
Telefon Festnetz: 06571 14-1021
Frau Sarah Wallscheid
Postfachadresse
Postfach 1420
54504 Wittlich
Hausanschrift
Telefon Festnetz: 06571 14-1021
Herr Jonathan Müller
Hausanschrift
Postfachadresse
Postfach 1420
54504 Wittlich
Telefon Festnetz: 06571 14-1021
Frau Elena McCall
Hausanschrift
Postfachadresse
Postfach 1420
54504 Wittlich
Telefon Festnetz: 06571 14-1021
Frau Ute Scheit
Postfachadresse
Postfach 1420
54504 Wittlich
Hausanschrift
Telefon Festnetz: 06571 14-1021
Frau Rita Barthen-Schlosser
Frau Simone Baberowski
Postfachadresse
Postfach 1420
54504 Wittlich
Hausanschrift
E-Mail: Simone.Baberowski@Bernkastel-Wittlich.de
Telefon Festnetz: 06571 14-1021
Frau Michelle Knoop
Hausanschrift
Postfachadresse
Postfach 1420
54504 Wittlich
E-Mail: Michelle.Knoop@Bernkastel-Wittlich.de
Telefon Festnetz: 06571 14-1021
Herr Oliver Wagner
Postfachadresse
Postfach 1420
54504 Wittlich
Hausanschrift
Telefon Festnetz: 06571 14-1021
Frau Christa Hoffmann
Herr Stefan Beth
Hausanschrift
Postfachadresse
Postfach 1420
54504 Wittlich
Telefon Festnetz: 06571 14-1021
Frau Helga Lequen
Hausanschrift
Postfachadresse
Postfach 1420
54504 Wittlich
E-Mail: Helga.Lequen@Bernkastel-Wittlich.de
Telefon Festnetz: 06571 14-1021
Frau Petra Nastainczyk
Internet
Weitere Informationen
Die Bearbeitung Ihres Anliegens ist nur nach vorheriger Terminvereinbarung möglich!
Hotlines
Hotline der Zulassungsstelle:
06571 14-1021
Montag – Freitag
9:00 Uhr - 12:00 Uhr
Allgemeine Anfragen (keine Terminreservierungen) per E-Mail:
zulassung[at]bernkastel-wittlich.de
Hotline der Führerscheinstelle:
06571 14-2021
Montag - Freitag 9:00 Uhr - 12:00 Uhr sowie Montag und Donnerstag 14:00 - 16:00 Uhr
Allgemeine Anfragen (keine Terminreservierungen) per E-Mail:
fuehrerschein@bernkastel-wittlich.de
Terminvereinbarung online
erforderliche Unterlagen
- gültiger Personalausweis oder Reisepass mit Original der letzten Meldebescheinigung des Wohnortes; ausländische Staatsangehörige benötigen ein gültiges Ausweisdokument mit aktueller Meldebescheinigung
- eine Vollmacht, wenn ein Bevollmächtigter den Antrag stellt (der Ausweis des Bevollmächtigten und eine Ausweiskopie des Fahrzeughalters sind erforderlich)
- Zulassungsbescheinigung Teil I (Fahrzeugschein)
- Zulassungsbescheinigung Teil II (Fahrzeugbrief)
- bisherige(s) Kennzeichenschild(er) (wenn ein neues Kennzeichen erneut zugeteilt werden soll)
- Prüfbericht der letzten Hauptuntersuchung (HU)
- Versicherungsbestätigung (eVB-Nummer)
bei Firmen:
- zusätzlich Gewerbeanmeldung oder Handelsregisterauszug
bei Vereinen:
- zusätzlich Vereinsregisterauszug und Ausweis der verantwortlichen unterschriftsberechtigten Person/en (Vorstand)
bei minderjährigen Fahrzeughaltern:
- zusätzlich Einverständniserklärung beider Elternteile oder Erziehungsberechtigten (ggf. Sorgerechtsurteil) und deren Personalausweis/Reisepass mit Meldebescheinigung
Voraussetzungen
Sie müssen sich bereits an Ihrem neuen Wohnsitz / Unternehmenssitz angemeldet haben.
Rechtsgrundlage(n)
Fristen
Die Ummeldung Ihres Fahrzeugs muss umgehend erfolgen.
Kosten
Die Gebühren für die Ummeldung richten sich nach der Gebührenordnung für Maßnahmen im Straßenverkehr. Die Höhe der Gebühren kann je nach Fallkonstellation variieren. Konkrete Auskünfte hierzu erteilt die jeweils örtlich zuständige Zulassungsbehörde.
Gültigkeitsgebiet
Rheinland-Pfalz
Fachliche Freigabe
Fachlich freigegeben durch MWVLW am 18.02.2020
Stichwörter
Umschreibung, Kfz-Zulassung: Umschreibung von außerhalb - ohne Halterwechsel (Umkennzeichnung), Ummeldung, Umkennzeichnung, Anhänger, Ummelden, KFZ-Ummeldung, Autokennzeichen