Gewerbemüll Entsorgung
Gewerbemüll Entsorgung
Beschreibung
Gewerbebetriebe können ihren Restabfall
- in städtischen Abfallbehältern sowie
- in eigenen Behältern
sammeln und selbst oder über privat beauftragte Firmen als Direktanlieferung entsorgen.
Zuständigkeit
Die Zuständigkeit liegt bei den Landkreisen und kreisfreien Städten.
Informationen erteilen auch die Abfallentsorgungsbetriebe, die am jeweiligen Wohnsitz den Müll entsorgen.
Ansprechpartner
Kreisverwaltung Bad Kreuznach - Abfallwirtschaftsbetrieb
Adresse
Hausanschrift
Postanschrift
Postfach 18 61
55543 Bad Kreuznach
Öffnungszeiten
Kreisverwaltung: Mo bis Mi: 08:00 - 12:00 Uhr, 14:00 - 16:00 Uhr (nachmittags nur nach vorheriger Terminabsprache) Do: 08:00 - 12:00 Uhr, 14:00 – 18:00 Uhr Fr: 08:00 - 12:00 Uhr
Kontakt
Internet
Rechtsgrundlage(n)
Gültigkeitsgebiet
Rheinland-Pfalz
Stichwörter
Abfall, Recyclingbetriebe, Müll, Industriemüll