Strafen und Bußgelder im Straßenverkehr festsetzen
Beschreibung
Neben der Polizei überwachen die Städte und Gemeinden auf ihrem jeweiligen Gebiet sowohl den ruhenden als auch den fließenden Verkehr. Eingeleitete Ordnungswidrigkeitenverfahren werden durch Zahlung eines Verwarnungsgeldes abgeschlossen oder durch Bußgeldbescheid geahndet. Die Zuständigkeit kommunaler Verkehrsüberwachungen liegt bei den Ordnungsämtern der Städte und Gemeinden.
Online-Dienst
Service-Portal Zentrale Bußgeldstelle Rheinland-Pfalz
Beschreibung
Online erledigen
Zahlungsweise
- Bezahlsysteme
Vertrauensniveau
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Identifizierung
- Elektronische Identifizierung mittels nationalen eID Mittel - Benutzername/Passwort
Ansprechpartner
Stadt Bitburg - Team 2.1 - Öffentliche Sicherheit und Ordnung
Adresse
Besucheranschrift
Öffnungszeiten
Montag bis Freitag 08:30 - 12:30 Uhr Montag bis Mittwoch 14:00 - 16:00 Uhr Donnerstag 14:00 - 18:00 Uhr https://www.bitburg.de
Kontakt
Internet
Rechtsgrundlage(n)
Gültigkeitsgebiet
Rheinland-Pfalz
Stichwörter
Bußgeld, Verwarnung, ruhender Verkehr, fließender Verkehr, Festsetzung, Geldbuße