Personalausweis Meldung wegen Fund

    Wiederauffinden des eigenen Personalausweises melden

    Wenn Sie Ihren als verlorengegangenen gemeldeten Personalausweis wiederfinden, müssen Sie dies melden.

    Beschreibung

    Als deutsche Staatsbürgerin oder deutscher Staatsbürger sind Sie ab einem Alter von 16 Jahren dazu verpflichtet, einen Personalausweis zu besitzen. Wenn Sie einen als verlorengegangen gemeldeten Personalausweis anschließend wiederfinden, müssen Sie dies melden.
    Erst wenn Sie Ihren Personalausweis als "aufgefunden" offiziell gemeldet haben, wird ein entsprechender Eintrag bei der Polizei gelöscht. Danach können Sie Ihren wiedergefundenen Ausweis in Deutschland bis zum Ende seiner Gültigkeit uneingeschränkt weiternutzen.
    Wenn Sie Ihren Ausweis wiederfinden, können Sie auch die gesperrte Online-Ausweisfunktion wieder entsperren lassen. Das geht nur persönlich in Ihrem Bürgeramt. Das Bürgeramt veranlasst dann das Entsperren und informiert gegebenenfalls die Polizei darüber, dass der Personalausweis wiedergefunden wurde.
    Bitte beachten Sie: Deutschland kann nicht beeinflussen, ob und wie andere Staaten ihre nationalen polizeilichen Informationssysteme einrichten beziehungsweise ob und wie häufig diese aktualisiert werden. Daher kann es in Einzelfällen dazu kommen, dass ausländische Behörden die Sachfahndung nicht oder nicht rechtzeitig löschen und daher das Wiederauffinden Ihres Personalausweises für die Nutzung im Ausland nicht anerkennen oder ihn gar einziehen.
    Wenn Sie bei internationalen Reisen solche möglichen Unannehmlichkeiten vermeiden wollen, empfiehlt es sich, bei Meldung des Verlusts oder Diebstahls des Ausweises einen neuen Ausweis zu beantragen.

    Online-Dienste

    Für diesen Ort gibt es aktuell keinen Online-Dienst.

    Zuständigkeit

    Bitte wenden Sie sich an die Personalausweisbehörde Ihres Wohnorts.

    Ansprechpartner

    Verbandsgemeinde Bernkastel-Kues - FB IV Bürgerdienste

    Adresse

    Hausanschrift

    Gestade 18

    54470 Bernkastel-Kues

    Aufzug vorhanden

    Ist rollstuhlgerecht

    Öffnungszeiten

    Mo 08:00 - 16:00 Uhr Di, Mi, Fr 08:00 - 12:00 Uhr Do 08:00 - 18:00 Uhr

    Kontakt

    E-Mail: info@bernkastel-kues.de

    Telefon Festnetz: 06531 54-0

    Fax: 06531 54-107

    Kontaktperson

    • Frau Claudia Petry (Sachbearbeitung Bürgerservice Einwohnermeldeamt Pässe und Ausweise Fundsachen Führungszeugnisse Fischereischeine Führerscheine Verkauf gebührenpflichtige Abfallsäcke)
      Postfachadresse

      Postfach 1353

      54463 Bernkastel-Kues

      Besucheranschrift

      Gestade 18, 54470 Bernkastel-Kues

      54470 Bernkastel-Kues

      Telefon Festnetz: 06531 54-133

      Fax: 06531 54-107

      E-Mail: c.petry@bernkastel-kues.de

    • Frau Ulla Zimmer (Sachbearbeitung Bürgerservice Einwohnermeldeamt Pässe und Ausweise Fundsachen Führungszeugnisse Fischereischeine Führerscheine Verkauf gebührenpflichtige Säcke)
      Hausanschrift

      Gestade 18

      54470 Bernkastel-Kues

      Fax: 06531 54-107

      Telefon Festnetz: 06531 54-131

      E-Mail: u.zimmer@bernkastel-kues.de

    • Herr Paul Hermann Friedrich (Sachbearbeitung Bürgerservice Einwohnermeldeamt Pässe und Ausweise Fundsachen Führungszeugnisse Fischereischeine Führerscheine Verkauf gebührenpflichtige Abfallsäcke)
      Hausanschrift

      Gestade 18

      54470 Bernkastel-Kues

      E-Mail: p.friedrich@bernkastel-kues.de

      Fax: 06531 54-107

      Telefon Festnetz: 06531 54-132

    Internet

    Weitere Informationen

    öffentliche Sicherheit und Ordnung,
    Melde- und Passwesen,
    Gaststätten- und Gewerbeangelegenheiten,
    Straßenverkehr und ruhender Verkehr,
    Feuerwehr,
    Soziale Angelegenheiten,
    Standesamt der Verbandsgemeinde Bernkastel-Kues

    Version

    Technisch erstellt am 30.09.2015 (von: Webservice, VG_Bernkastel-Kues)

    Technisch geändert am 06.12.2024 (von: Webservice, VG_Bernkastel-Kues)

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    Technisch erstellt am 07.06.2017 (von: system)

    Technisch geändert am 09.06.2017 (von: Administrator)

    Englisch

    Sprache: en

    Sprachbezeichnung nativ: English

    Technisch erstellt am 08.07.2021 (von: Administrator)

    Technisch geändert am 23.04.2020 (von: Administrator)

    erforderliche Unterlagen

    -    wiedergefundener Personalausweis

    Voraussetzungen

    Sie hatten Ihren Personalausweis zuvor als verloren gemeldet.

    Rechtsgrundlage(n)

    Rechtsbehelf

    • Einspruch.
    • Widerspruch.
      Detaillierte Informationen, wie Sie Widerspruch einlegen, können Sie dem Bescheid über Ihren Antrag entnehmen.
    • verwaltungsgerichtliche Klage

    Verfahrensablauf

    Melden Sie persönlich bei einem Bürgeramt, dass Sie Ihren Personalausweis wiedergefunden haben

    Fristen

    Sie müssen es unverzüglich melden, wenn Sie Ihren Personalausweis wiederfinden.

    Bearbeitungsdauer

    Ihre Meldung wird sofort aufgenommen.

    Kosten

    Für Sie entstehen durch die Meldung keine Kosten.

    Weitere Informationen

    Gültigkeitsgebiet

    Rheinland-Pfalz

    Fachliche Freigabe

    Fachlich freigegeben durch Ministerium des Innern und für Sport des Landes Rheinland-Pfalz am 29.08.2024

    Version

    Technisch erstellt am 22.02.2016 (von: Gros, Blanka)

    Technisch geändert am 01.11.2024 (von: Intern, System)

    Stichwörter

    Perso, neuer Personalausweis, Fund, wiederaufgetaucht, PA, ePA, neu, Meldung, elektronischer Personalausweis, Wiederauffinden, wiedergefunden, melden

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    Technisch erstellt am 07.06.2017 (von: system)

    Technisch geändert am 09.06.2017 (von: Administrator)

    Englisch

    Sprache: en

    Sprachbezeichnung nativ: English

    Technisch erstellt am 08.07.2021 (von: Administrator)

    Technisch geändert am 23.04.2020 (von: Administrator)