Wasseruntersuchung Durchführung

    Trinkwasseruntersuchung

    Beschreibung

    Das Trinkwasser aus der öffentlichen Versorgung wird, auf der Grundlage von rechtlichen Vorschriften aus der Trinkwasserverordnung, regelmäßig amtlich überwacht und in dafür zertifizierten Trinkwasserlabors analysiert.

    Zuständigkeit

    Informationen zur Beschaffenheit des Trinkwassers (Härtegrad, Analysenergebnisse o.ä.) können beim jeweiligen Trinkwasserversorgungsunternehmen eingeholt werden.
    Der Ansprechpartner für Probleme mit der öffentlichen Trinkwasserversorgung ist das örtliche zuständige Gesundheitsamt (Kreisverwaltung) und das betreffende Trinkwasserversorgungsunternehmen.
    Sollten sich Probleme im Zusammenhang mit der häuslichen Trinkwasserinstallation ergeben, liegt die Zuständigkeit beim jeweiligen Hauseigentümer.

    Hinweise für Offenbach an der Queich: Spezielle Hinweise für Verbandsgemeinde Offenbach an der Queich

    Für das Frischwasser sind in der Verbandsgemeinde Offenbach die Gruppenwasserwerke zuständig.
    Deren Homepage finden Sie unter:

    https://www.offenbach-queich.de/wirtschaft/gruppenwasserwerke-bornheim 

    Für das Frischwasser sind in der Verbandsgemeinde Offenbach die Gruppenwasserwerke zuständig.
    Deren Homepage finden Sie unter:

    https://www.offenbach-queich.de/wirtschaft/gruppenwasserwerke-bornheim 

    Ansprechpartner

    Verbandsgemeinde Offenbach an der Queich - Fachbereich 3 - Bauen

    Adresse

    Postanschrift

    Konrad-Lerch-Ring 6

    76877 Offenbach an der Queich

    Kontakt

    E-Mail: rathaus@offenbach-queich.de

    Telefon Festnetz: 06348 986-0

    Fax: 06348 986-141

    Weitere Informationen

    Neu- und Ausbau Straßen / Wege / Plätze, Bauleitung und Überwachung, Unterhaltung Straßen / Wege / Plätze, Begrünungsmaßnahmen, Überwachung,Energiesparmaßnahmen

    Version

    Technisch erstellt am 29.11.2018 (von: Webservice, VG_Offenbach)

    Technisch geändert am 26.11.2024 (von: Webservice, VG_Offenbach)

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    Technisch erstellt am 07.06.2017 (von: system)

    Technisch geändert am 09.06.2017 (von: Administrator)

    Englisch

    Sprache: en

    Sprachbezeichnung nativ: English

    Technisch erstellt am 08.07.2021 (von: Administrator)

    Technisch geändert am 23.04.2020 (von: Administrator)

    Kreisverwaltung Südliche Weinstraße - Ärztlicher Dienst (Ref. 82)

    Adresse

    Hausanschrift

    An der Kreuzmühle 2

    76829 Landau in der Pfalz

    Besucheranschrift

    Klaus-von-Klitzing-Straße 2

    76829 Landau in der Pfalz

    Dienstgebäude 3

    Öffnungszeiten

    Montag bis Freitag 08:30 - 12:00 Uhr Dienstag 14:00 - 16:00 Uhr Donnerstag 14:00 - 17:30 Uhr Bitte beachten Sie, dass eine Terminvereinbarung unbedingt erforderlich ist.

    Kontakt

    E-Mail: gesundheitsamt@suedliche-weinstrasse.de

    Telefon Festnetz: 06341 940-606

    Fax: 06341 940-512

    Kontaktperson

    Internet

    Version

    Technisch erstellt am 05.04.2024 (von: Webservice, LK_Südliche Weinstraße)

    Technisch geändert am 18.11.2024 (von: Webservice, LK_Südliche Weinstraße)

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    Technisch erstellt am 07.06.2017 (von: system)

    Technisch geändert am 09.06.2017 (von: Administrator)

    Englisch

    Sprache: en

    Sprachbezeichnung nativ: English

    Technisch erstellt am 08.07.2021 (von: Administrator)

    Technisch geändert am 23.04.2020 (von: Administrator)

    Rechtsgrundlage(n)

    Verfahrensablauf

    • Die Kontrollen und Analysen werden vom Trinkwasserversorgungsunternehmen selbst durchgeführt bzw. von ihm beauftragt sowie vom Gesundheitsamt, welches für die ordnungsgemäße Umsetzung der Vorgaben aus der Trinkwasserverordnung verantwortlich ist.
    • Die Trinkwasserproben werden regelmäßig in den Trinkwasseraufbereitungsanlagen genommen, an verschiedenen Stellen im Versorgungsnetz und in ausgewählten öffentlichen Gebäuden.
    • Das Gesundheitsamt ist die zuständige Überwachungsbehörde und entscheidet im Einzelfall, wie bei Nichteinhalten eines Grenzwertes zu verfahren ist. Fachliche Unterstützung erhält es dabei vom Landesuntersuchungsamt in Koblenz.

    Kosten

    Die Kosten für die amtlichen Trinkwasseruntersuchungen trägt der Trinkwasserversorger.

    Über die Kosten bei einer selbst veranlassten Untersuchung (z.B. der Hausinstallation) durch anerkannte Trinkwasserlaboratorien informiert Sie die jeweilige Untersuchungsstelle.

    Unterstützende Institutionen

    Allgemeine Informationen rund um das Trinkwasser erhalten Sie z.B. auch beim Deutschen Verein des Gas- und Wasserfaches (DVGW) und beim Umweltbundesamt.
    Eine Liste mit in Rheinland-Pfalz zugelassenen Trinkwasseruntersuchungslabors findet sich auf den Internetseiten des Landesuntersuchungsamtes.
    Labore, die ihre Zulassung in einem anderen Bundesland bekommen haben, dürfen auch in Rheinland-Pfalz entsprechende Trinkwasseruntersuchungen vornehmen.

    Hinweise für Südliche Weinstraße: Spezielle Hinweise für Kreis Südliche Weinstraße

    Gültigkeitsgebiet

    Rheinland-Pfalz

    Version

    Technisch erstellt am 13.11.2015 (von: Gros, Blanka)

    Technisch geändert am 01.11.2024 (von: Intern, System)

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    Technisch erstellt am 07.06.2017 (von: system)

    Technisch geändert am 09.06.2017 (von: Administrator)

    Englisch

    Sprache: en

    Sprachbezeichnung nativ: English

    Technisch erstellt am 08.07.2021 (von: Administrator)

    Technisch geändert am 23.04.2020 (von: Administrator)