Wasseruntersuchung Durchführung

    Trinkwasseruntersuchung

    Beschreibung

    Das Trinkwasser aus der öffentlichen Versorgung wird, auf der Grundlage von rechtlichen Vorschriften aus der Trinkwasserverordnung, regelmäßig amtlich überwacht und in dafür zertifizierten Trinkwasserlabors analysiert.

    Hinweise für Mayen-Koblenz: Spezielle Hinweise für Kreis Mayen-Koblenz

    Das Gesundheitsamt überwacht in hygienischer und bakteriologischer Hinsicht alle Wasserversorgungsanlagen. Hierunter fallen Brunnen, Quellen, Sammelbehälter und Verteilungsanlagen. Dies betrifft zentrale Wasserversorgungsanlagen ebenso wie Hausbrunnen oder Hausinstallationen.

    Nach der Trinkwasserverordnung führt das Gesundheitsamt Prüfungen und Kontrollen durch. Die Kontrollen beziehen sich auf die mikrobiologische und chemische Wasserqualität.

    Das Gesundheitsamt unterrichtet die Unternehmer oder Betreiber der Wasserversorgungsanlage über Richt- oder Grenzwertüberschreitungen, zum Beispiel bei Koloniezahl, Escherichia coli oder coliforme Keimen, Nitrat, Schwermetallen, Insektiziden oder Pestiziden. Es erfolgen geeignete Vorschläge zur Gefahrenabwehr. Nach einer vorgegebenen Zeit wird die Wasserversorgungsanlage erneut besichtigt und überprüft, ob die Beanstandungen beseitigt sind.

    Besonderer Hinweis für Hausbrunnen

    Die meist flachen, im oberflächennahen Erdreich gelegenen Brunnen sind in erhöhtem Maße durch Schadstoffeintrag gefährdet. Häufig angetroffen werden vor allem erhöhte Nitratwerte und erhöhter Ammoniumgehalt, aber auch mikrobiologische Belastungen (zum Beispiel coliforme Bakterien, Escherichia coli, Enterokokken). Um gesundheitlichen Beeinträchtigungen der Nutzer vorzubeugen, ist gesetzlich vorgeschrieben, dass die Betreiber dieser Anlagen jährlich mikrobiologische und spätestens alle drei Jahre chemische Untersuchungen durch akkreditierte Untersuchungsstellen durchführen lassen müssen. Das Gesundheitsamt bewertet diese Untersuchungsergebnisse und legt je nach dem angetroffenen Belastungsgrad des Trinkwassers den Umfang und die Häufigkeit der zu wiederholenden Untersuchungen fest.

    Das Gesundheitsamt überwacht in hygienischer und bakteriologischer Hinsicht alle Wasserversorgungsanlagen. Hierunter fallen Brunnen, Quellen, Sammelbehälter und Verteilungsanlagen. Dies betrifft zentrale Wasserversorgungsanlagen ebenso wie Hausbrunnen oder Hausinstallationen.

    Nach der Trinkwasserverordnung führt das Gesundheitsamt Prüfungen und Kontrollen durch. Die Kontrollen beziehen sich auf die mikrobiologische und chemische Wasserqualität.

    Das Gesundheitsamt unterrichtet die Unternehmer oder Betreiber der Wasserversorgungsanlage über Richt- oder Grenzwertüberschreitungen, zum Beispiel bei Koloniezahl, Escherichia coli oder coliforme Keimen, Nitrat, Schwermetallen, Insektiziden oder Pestiziden. Es erfolgen geeignete Vorschläge zur Gefahrenabwehr. Nach einer vorgegebenen Zeit wird die Wasserversorgungsanlage erneut besichtigt und überprüft, ob die Beanstandungen beseitigt sind.

    Besonderer Hinweis für Hausbrunnen

    Die meist flachen, im oberflächennahen Erdreich gelegenen Brunnen sind in erhöhtem Maße durch Schadstoffeintrag gefährdet. Häufig angetroffen werden vor allem erhöhte Nitratwerte und erhöhter Ammoniumgehalt, aber auch mikrobiologische Belastungen (zum Beispiel coliforme Bakterien, Escherichia coli, Enterokokken). Um gesundheitlichen Beeinträchtigungen der Nutzer vorzubeugen, ist gesetzlich vorgeschrieben, dass die Betreiber dieser Anlagen jährlich mikrobiologische und spätestens alle drei Jahre chemische Untersuchungen durch akkreditierte Untersuchungsstellen durchführen lassen müssen. Das Gesundheitsamt bewertet diese Untersuchungsergebnisse und legt je nach dem angetroffenen Belastungsgrad des Trinkwassers den Umfang und die Häufigkeit der zu wiederholenden Untersuchungen fest.

    Zuständigkeit

    Informationen zur Beschaffenheit des Trinkwassers (Härtegrad, Analysenergebnisse o.ä.) können beim jeweiligen Trinkwasserversorgungsunternehmen eingeholt werden.
    Der Ansprechpartner für Probleme mit der öffentlichen Trinkwasserversorgung ist das örtliche zuständige Gesundheitsamt (Kreisverwaltung) und das betreffende Trinkwasserversorgungsunternehmen.
    Sollten sich Probleme im Zusammenhang mit der häuslichen Trinkwasserinstallation ergeben, liegt die Zuständigkeit beim jeweiligen Hauseigentümer.

    Ansprechpartner

    Kreisverwaltung Mayen-Koblenz - Referat 5.3.55 / Medizinische Dienste / Sachgebiet "Allgemeine medizinische Dienste"

    Adresse

    Hausanschrift

    Mainzer Straße 60A

    56068 Koblenz

    Aufzug vorhanden

    Ist rollstuhlgerecht

    Öffnungszeiten

    Allgemeine Servicezeiten: Montag bis Freitag 8.30 bis 12 Uhr ab 12 Uhr nur nach Terminvereinbarung

    Kontakt

    Telefon Festnetz: 0261 914807-0

    Fax: 0261 914807-50

    Internet

    Version

    Technisch erstellt am 06.10.2021 (von: Webservice, LK_Mayen-Koblenz)

    Technisch geändert am 19.11.2024 (von: Webservice, LK_Mayen-Koblenz)

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    Technisch erstellt am 07.06.2017 (von: system)

    Technisch geändert am 09.06.2017 (von: Administrator)

    Englisch

    Sprache: en

    Sprachbezeichnung nativ: English

    Technisch erstellt am 08.07.2021 (von: Administrator)

    Technisch geändert am 23.04.2020 (von: Administrator)

    Kreisverwaltung Mayen-Koblenz - Referat 5.3.55 / Medizinische Dienste /Sachgebiet "Infektionsschutz, Umweltmedizin"

    Adresse

    Hausanschrift

    Brannerberg 6

    56727 Mayen

    Aufzug vorhanden

    Ist rollstuhlgerecht

    Öffnungszeiten

    Allgemeine Servicezeiten: Montag bis Freitag 8.30 bis 12 Uhr ab 12 Uhr nur nach Terminvereinbarung

    Kontakt

    Telefon Festnetz: 02651 9643-0

    Fax: 02651 9643-100

    Kontaktperson

    Internet

    Version

    Technisch erstellt am 06.10.2021 (von: Webservice, LK_Mayen-Koblenz)

    Technisch geändert am 19.11.2024 (von: Webservice, LK_Mayen-Koblenz)

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

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    Englisch

    Sprache: en

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    Technisch geändert am 23.04.2020 (von: Administrator)

    Rechtsgrundlage(n)

    Verfahrensablauf

    • Die Kontrollen und Analysen werden vom Trinkwasserversorgungsunternehmen selbst durchgeführt bzw. von ihm beauftragt sowie vom Gesundheitsamt, welches für die ordnungsgemäße Umsetzung der Vorgaben aus der Trinkwasserverordnung verantwortlich ist.
    • Die Trinkwasserproben werden regelmäßig in den Trinkwasseraufbereitungsanlagen genommen, an verschiedenen Stellen im Versorgungsnetz und in ausgewählten öffentlichen Gebäuden.
    • Das Gesundheitsamt ist die zuständige Überwachungsbehörde und entscheidet im Einzelfall, wie bei Nichteinhalten eines Grenzwertes zu verfahren ist. Fachliche Unterstützung erhält es dabei vom Landesuntersuchungsamt in Koblenz.

    Kosten

    Die Kosten für die amtlichen Trinkwasseruntersuchungen trägt der Trinkwasserversorger.

    Über die Kosten bei einer selbst veranlassten Untersuchung (z.B. der Hausinstallation) durch anerkannte Trinkwasserlaboratorien informiert Sie die jeweilige Untersuchungsstelle.

    Hinweise für Mayen-Koblenz: Spezielle Hinweise für Kreis Mayen-Koblenz

    Die Kosten für die amtlichen Trinkwasseruntersuchungen trägt der Trinkwasserversorger.

    Über die Kosten bei einer selbst veranlassten Untersuchung (z.B. der Hausinstallation) durch anerkannte Trinkwasserlaboratorien informiert Sie die jeweilige Untersuchungsstelle.

    Die Kosten richten sich nach dem Zeitaufwand, dem Preis pro Probenahme, der Fahrstrecke (nach gefahrenen Kilometern) sowie den extern anfallenden Laborkosten.

    Die Kosten für die amtlichen Trinkwasseruntersuchungen trägt der Trinkwasserversorger.

    Über die Kosten bei einer selbst veranlassten Untersuchung (z.B. der Hausinstallation) durch anerkannte Trinkwasserlaboratorien informiert Sie die jeweilige Untersuchungsstelle.

    Die Kosten richten sich nach dem Zeitaufwand, dem Preis pro Probenahme, der Fahrstrecke (nach gefahrenen Kilometern) sowie den extern anfallenden Laborkosten.

    Unterstützende Institutionen

    Allgemeine Informationen rund um das Trinkwasser erhalten Sie z.B. auch beim Deutschen Verein des Gas- und Wasserfaches (DVGW) und beim Umweltbundesamt.
    Eine Liste mit in Rheinland-Pfalz zugelassenen Trinkwasseruntersuchungslabors findet sich auf den Internetseiten des Landesuntersuchungsamtes.
    Labore, die ihre Zulassung in einem anderen Bundesland bekommen haben, dürfen auch in Rheinland-Pfalz entsprechende Trinkwasseruntersuchungen vornehmen.

    Gültigkeitsgebiet

    Rheinland-Pfalz

    Version

    Technisch erstellt am 13.11.2015 (von: Gros, Blanka)

    Technisch geändert am 01.11.2024 (von: Intern, System)

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    Technisch erstellt am 07.06.2017 (von: system)

    Technisch geändert am 09.06.2017 (von: Administrator)

    Englisch

    Sprache: en

    Sprachbezeichnung nativ: English

    Technisch erstellt am 08.07.2021 (von: Administrator)

    Technisch geändert am 23.04.2020 (von: Administrator)