Fahrerlaubnis: Umschreibung von Dienstfahrerlaubnis in zivile Fahrerlaubnis
Wenn Sie Inhaber einer Dienstfahrerlaubnis der Bundeswehr, der Bundespolizei oder der Polizei sind, können Sie diese in eine allgemeine Fahrerlaubnis umschreiben lassen.
Beschreibung
Eine dienstlich erworbene Dienstfahrerlaubnis kann in eine "zivile", das heißt allgemeine Fahrerlaubnis umgeschrieben werden.
Mit einer Dienstfahrerlaubnis der Bundeswehr, der Bundespolizei und der Polizei dürfen Sie nur Dienstfahrzeuge fahren. Sie gilt nur für die Dauer des Dienstverhältnisses.
Achtung: Ab dem 19. Januar 2013 ausgestellte Kartenführerscheine sind auf 15 Jahre befristet. Die Befristung betrifft jedoch nur das Führerscheindokument. Dies muss alle 15 Jahre erneuert werden. Regelmäßige ärztliche Untersuchungen oder sonstige Prüfungen sind mit dem Dokumententausch nicht verbunden.
Hinweise für Trier-Saarburg: Fahrerlaubnis: umschreiben (Bundeswehrführerschein)
Beantragung
- erfolgt persönlich
Abholung
- im Bürgerbüro der Kreisverwaltung
- auch durch eine bevollmächtigte Person möglich
Beantragung
- erfolgt persönlich
Abholung
- im Bürgerbüro der Kreisverwaltung
- auch durch eine bevollmächtigte Person möglich
zuständige Stelle
Zuständige Behörde ist die Kreisverwaltung, in großen kreisangehörigen oder kreisfreien Städten die Stadtverwaltung.
Zuständigkeit
Wenden Sie sich an die Führerscheinstelle Ihres Landkreises beziehungsweise Ihrer kreisfreien Stadt (Hauptwohnsitz).
Hinweise für Trier-Saarburg: Fahrerlaubnis: umschreiben (Bundeswehrführerschein)
- ist auch bei den Verbandsgemeinden möglich
- in der Verbandsgemeinde Trier-Land auch im Mobilen Rathaus
- ist auch bei den Verbandsgemeinden möglich
- in der Verbandsgemeinde Trier-Land auch im Mobilen Rathaus
Ansprechpartner
Kreisverwaltung Trier-Saarburg - Zentrale Dienste und Digitalisierung - Bürgerbüro
Adresse
Postanschrift
Postfach 2620
54216 Trier
Hausanschrift
Öffnungszeiten
Montag 07:00 - 12:00 Uhr, 14:00 - 16:00 Uhr Dienstag 07:00 - 12:00 Uhr Mittwoch 07:00 - 12:00 Uhr Donnerstag 07:00 - 12:00 Uhr, 14:00 - 18:00 Uhr Freitag 07:00 - 12:00 Uhr zu diesen Zeiten ist das Bürgerbüro mit und ohne Termin geöffnet
Kontakt
Telefon Festnetz: 115
Telefon Festnetz: +49 651 715-0
Fax: +49 651 715-17444
E-Mail: buergerbuero@trier-saarburg.de
Stichwörter
Abteilung 2, Fahrerlaubnis, Führerschein
erforderliche Unterlagen
- Personalausweis oder Reisepass
- Dienstführerschein (Dienstfahrerlaubnis) oder Bescheinigung der Erteilungsbehörde über den zurückliegenden Besitz einer Dienstfahrerlaubnis
- ziviler Führerschein (falls vorhanden)
- ein Passfoto, das den Bestimmungen der Passverordnung entspricht
- (aktuelles biometrietaugliches Lichtbild (Größe 45x35mm, Hochformat, Frontalaufnahme).
Hinweise für Trier-Saarburg: Fahrerlaubnis: umschreiben (Bundeswehrführerschein)
- bei Abholung durch Dritte Vollmacht (mit beiden Personalausweisen)
- zusätzlich bei gewerblicher Nutzung:
- Nachweise Weiterbildung nach dem BKrFQG für die gewerbliche Nutzung der Fahrerlaubnis im Personenverkehr auf öffentlichen Straßen
- Eintrag der Schlüsselnr. 95 in die Fahrerlaubnis (Modulkarte)
- bei Abholung durch Dritte Vollmacht (mit beiden Personalausweisen)
- zusätzlich bei gewerblicher Nutzung:
- Nachweise Weiterbildung nach dem BKrFQG für die gewerbliche Nutzung der Fahrerlaubnis im Personenverkehr auf öffentlichen Straßen
- Eintrag der Schlüsselnr. 95 in die Fahrerlaubnis (Modulkarte)
Voraussetzungen
Sie müssen Inhaber oder Inhaberin einer gültigen Dienstfahrerlaubnis sein.
Rechtsgrundlage(n)
Kosten
Die Gebühren richten sich nach der Gebührenordnung für Maßnahmen im Straßenverkehr (GebOSt).
Gebühr 36.3 EUR (Informationen zur Kostenbildung finden Sie hier)
Hinweise für Trier-Saarburg: Fahrerlaubnis: umschreiben (Bundeswehrführerschein)
- 35,20 Euro
- 35,20 Euro
Gültigkeitsgebiet
Rheinland-Pfalz
Fachliche Freigabe
Fachlich freigegeben durch Ministerium für Wirtschaft, Verkehr, Landwirtschaft und Weinbau Rheinland-Pfalz am 08.02.2023
Stichwörter
Bundeswehrführerschein, Dienstführerschein, Behördenführerschein, Dienstfahrerlaubnis