Fahrerlaubnis mit befristeter Geltungsdauer Verlängerung

    Verlängerung einer befristeten Fahrerlaubnis

    Fahrerlaubnisse der Klassen C, CE, C1, C1E, D, DE, D1 oder D1E können auf Antrag des Fahrerlaubnisinhabers um fünf Jahre verlängert werden.

    Beschreibung

    Die Fahrerlaubnis der Klassen C, CE, C1 oder C1E, D, DE, D1 oder D1E wird längstens für fünf Jahre erteilt und kann auf Antrag des Fahrerlaubnisinhabers um fünf Jahre verlängert werden.

    zuständige Stelle

    Zuständig ist die örtliche Fahrerlaubnisbehörde bei der Stadt- bzw. Kreisverwaltung.

    Zuständigkeit

    An die für Ihren Wohnsitz zuständige Führerscheinstelle.

    Ansprechpartner

    Kreisverwaltung Trier-Saarburg - Zentrale Dienste und Digitalisierung - Bürgerbüro

    Adresse

    Postanschrift

    Postfach 2620

    54216 Trier

    Hausanschrift

    Willy-Brandt-Platz 1

    54290 Trier

    Öffnungszeiten

    Montag 07:00 - 12:00 Uhr, 14:00 - 16:00 Uhr Dienstag 07:00 - 12:00 Uhr Mittwoch 07:00 - 12:00 Uhr Donnerstag 07:00 - 12:00 Uhr, 14:00 - 18:00 Uhr Freitag 07:00 - 12:00 Uhr zu diesen Zeiten ist das Bürgerbüro mit und ohne Termin geöffnet

    Kontakt

    Telefon Festnetz: 115

    Telefon Festnetz: +49 651 715-0

    Fax: +49 651 715-17444

    E-Mail: buergerbuero@trier-saarburg.de

    Stichwörter

    Abteilung 2, Fahrerlaubnis, Führerschein

    Version

    Technisch erstellt am 20.12.2022 (von: Frank, Bernhild)

    Technisch geändert am 04.10.2024 (von: Struth, Yvonne)

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    Technisch erstellt am 07.06.2017 (von: system)

    Technisch geändert am 09.06.2017 (von: Administrator)

    erforderliche Unterlagen

    • Amtlicher Nachweis über Ort und Tag der Geburt (z.B. Personalausweis, Reisepass)
    • bisheriger Führerschein
    • ein aktuelles Lichtbild, das den Bestimmungen der Passverordnung entspricht (biometrietauglich, Größe 45 mm x 35 mm, Hochformat)
    • Nachweis über das Sehvermögen nach dem Muster der Anlage 6 Nr. 2 zur Fahrerlaubnis-Verordnung .
      Die Bescheinigung können Sie von einem Augenarzt, von einem Betriebs- oder Arbeitsmediziner oder von einem Arzt des Gesundheitsamtes erstellen lassen. Ein ausgestelltes Gutachten/Zeugnis hat 2 Jahre Gültigkeit.
    • Nachweis der körperlichen und geistigen Eignung nach dem Muster der Anlage 5 zur Fahrerlaubnis-Verordnung
       Sie können die Bescheinigung von jedem Arzt erstellen lassen. Bei Antragstellung darf die Bescheinigung nicht älter als ein Jahr sein.
    • Zusätzlich für die Klassen D,D1, DE, D1E, wenn Sie das 50. Lebensjahr vollendet haben, ein leistungspsychologisches Gutachten. Der Nachweis darf bei Antragstellung nicht älter als ein Jahr sein.

    Hinweise für Trier-Saarburg: Führerschein verlängern (LKW, Bus)

    • zusätzlicher Hinweis zur Meldebescheinigung: 
      • sofern ein Ausweisdokument mit Wohnsitzangabe vorliegt ist diese nicht erforderlich
        • liegt kein entsprechendes Dokument vor ist die Vorlage einer Meldebescheinigung erforderlich
    • ggfs. Karteikartenabschrift, wenn der Führerschein seinerzeit von einer anderen Behörde ausgestellt wurde
      • vorab anzufordern durch den Führerscheininhaber, ansonsten erfolgt die Anforderung duch die Behörde
    • ggfs. Nachweise Weiterbildung nach dem BKrFQG für die gewerbliche Nutzung von Bus- und LKW-Führerscheinen auf öffentlichen Straßen
    • zusätzlich für Klasse D1 und D1E: Führungszeugnis (nicht älter als 3 Monate). wird von der Führerscheinstelle selbst beantragt

    Besonderheit bei Bundeswehrangestellten

    • es ist kein Augen- und Allgemeinmedizinisches Gutachten notwendig, da die medizinischen Untersuchungen bei der Bundeswehr regelmäßig
      durchgeführt werden
      • gilt nicht für ausgetretene Soldaten
    • die Vorlage eines gültigen Bundeswehr-Führerscheins ist ausreichend 
      • die Klassen CE, DE, C1E werden dann genauso lange verlängert, wie der Bundeswehr-Führerschein gültig ist
    • zusätzlicher Hinweis zur Meldebescheinigung: 
      • sofern ein Ausweisdokument mit Wohnsitzangabe vorliegt ist diese nicht erforderlich
        • liegt kein entsprechendes Dokument vor ist die Vorlage einer Meldebescheinigung erforderlich
    • ggfs. Karteikartenabschrift, wenn der Führerschein seinerzeit von einer anderen Behörde ausgestellt wurde
      • vorab anzufordern durch den Führerscheininhaber, ansonsten erfolgt die Anforderung duch die Behörde
    • ggfs. Nachweise Weiterbildung nach dem BKrFQG für die gewerbliche Nutzung von Bus- und LKW-Führerscheinen auf öffentlichen Straßen
    • zusätzlich für Klasse D1 und D1E: Führungszeugnis (nicht älter als 3 Monate). wird von der Führerscheinstelle selbst beantragt

    Besonderheit bei Bundeswehrangestellten

    • es ist kein Augen- und Allgemeinmedizinisches Gutachten notwendig, da die medizinischen Untersuchungen bei der Bundeswehr regelmäßig
      durchgeführt werden
      • gilt nicht für ausgetretene Soldaten
    • die Vorlage eines gültigen Bundeswehr-Führerscheins ist ausreichend 
      • die Klassen CE, DE, C1E werden dann genauso lange verlängert, wie der Bundeswehr-Führerschein gültig ist

    Rechtsgrundlage(n)

    Verfahrensablauf

    Bitte wenden Sie sich an die für Ihren Wohnsitz zuständige Fahrerlaubnisbehörde.

    Hinweise für Trier-Saarburg: Führerschein verlängern (LKW, Bus)

    Beantragung

    • erfolgt persönlich
      • kann auch bei den Verbandsgemeinden erfolgen

    Abholung

    • durch einen Dritten: nur gegen Vorlage einer Vollmacht möglich

    Beantragung

    • erfolgt persönlich
      • kann auch bei den Verbandsgemeinden erfolgen

    Abholung

    • durch einen Dritten: nur gegen Vorlage einer Vollmacht möglich

    Fristen

    Der Antrag kann frühestens sechs Monate vor Ablauf der Geltungsdauer der bisherigen Fahrerlaubnis gestellt werden.

    Achtung: Wird der Antrag erst nach Ablauf der Geltungsdauer der bisherigen Fahrerlaubnis gestellt, erfolgt keine Verlängerung mehr, sondern die Erteilung einer neuen Fahrerlaubnis. Dass Sie bereits früher einmal Inhaber einer entsprechenden Fahrerlaubnis waren, geht dann aus dem neuen Führerschein nicht mehr hervor.

    Hinweise für Trier-Saarburg: Führerschein verlängern (LKW, Bus)

    • sollte der Führerschein bereits abgelaufen sein oder in den kommenden Tagen ablaufen, kann bis zur Fertigstellung der Verlängerung auf Wunsch ein vorläufiger Führerschein ausgestellt werden
      • vorläufiger Führerschein ist nur gültig innerhalb Deutschland
      • andernfalls darf nicht mehr gefahren werden
    • sollte der Führerschein bereits abgelaufen sein oder in den kommenden Tagen ablaufen, kann bis zur Fertigstellung der Verlängerung auf Wunsch ein vorläufiger Führerschein ausgestellt werden
      • vorläufiger Führerschein ist nur gültig innerhalb Deutschland
      • andernfalls darf nicht mehr gefahren werden

    Bearbeitungsdauer

    Hinweise für Trier-Saarburg: Führerschein verlängern (LKW, Bus)

    • ca. 3 Wochen
    • Bei Beantragung in einer VG kann sich die Bearbeitungsdauer zur Zeit um 3-4 Wochen verlängern
    • ca. 3 Wochen
    • Bei Beantragung in einer VG kann sich die Bearbeitungsdauer zur Zeit um 3-4 Wochen verlängern

    Kosten

    Die Gebühr richtet sich der Gebührenordnung für Maßnahmen im Straßenverkehr in der jeweiligen Fassung.

    Hinweise für Trier-Saarburg: Führerschein verlängern (LKW, Bus)

    • 39,30 Euro für Klasse  C, CE, C1E
    • 55,60 Euro für die Klasse D, DE, D1E inklusive Führungszeugnis und Auskunft Kraftfahrtbundesamt
    • 28,60 Euro ggf. für Eintrag der Schlüsselnr. 95 zusätzlich
    • 7,70 Euro ggf. Kosten für einen vorläufigen Führerschein
    • ggfs. 22,00 Euro für Expressbestellung
    • 39,30 Euro für Klasse  C, CE, C1E
    • 55,60 Euro für die Klasse D, DE, D1E inklusive Führungszeugnis und Auskunft Kraftfahrtbundesamt
    • 28,60 Euro ggf. für Eintrag der Schlüsselnr. 95 zusätzlich
    • 7,70 Euro ggf. Kosten für einen vorläufigen Führerschein
    • ggfs. 22,00 Euro für Expressbestellung

    Hinweise (Besonderheiten)

    Unabhängig davon, ob es sich um eine echte Verlängerung oder eine Neuerteilung (wegen verspäteter Antragstellung) handelt, erfolgt immer die Ausstellung eines neuen Führerscheins.

    Gültigkeitsgebiet

    Rheinland-Pfalz

    Fachliche Freigabe

    Fachlich freigegeben durch Ministerium für Wirtschaft, Verkehr, Landwirtschaft und Weinbau Rheinland-Pfalz am 02.11.2023

    Version

    Technisch erstellt am 08.04.2015 (von: Gros, Blanka)

    Technisch geändert am 01.11.2024 (von: Intern, System)

    Stichwörter

    PKW, Bus, LKW, Führerschein

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    Technisch erstellt am 07.06.2017 (von: system)

    Technisch geändert am 09.06.2017 (von: Administrator)

    Englisch

    Sprache: en

    Sprachbezeichnung nativ: English

    Technisch erstellt am 08.07.2021 (von: Administrator)

    Technisch geändert am 23.04.2020 (von: Administrator)