Bußgeld
Beschreibung
Bußgelder werden in vielen Bereichen als Sanktion eingesetzt, um Betroffene auf ihr Fehlverhalten hinzuweisen und sie zu motivieren, in Zukunft die Vorschriften zu beachten.
Hinweise für Bernkastel-Wittlich: Spezielle Hinweise für Kreis Bernkastel-Wittlich
Die Verfolgung und Ahndung von Ordnungswidrigkeiten stellt neben belastenden Verwaltungsakten und dem Verwaltungszwang, eine weitere Möglichkeit dar, die Einhaltung öffentlich - rechtlicher Vorschriften durchzusetzen. Durch die Festsetzung von Geldbußen soll insbesondere eine Mahnung an die Pflichten auf Grund der verschiedensten Gesetze für die unterschiedlichsten Lebensbereiche ausgesprochen werden.
Zum 01.07.2023 wurde im Rahmen der interkommunalen Zusammenarbeit (IKZ) eine gebietsübergreifende gemeinsame Bußgeldstelle eingerichtet. Seitdem werden auch alle Bußgeldverfahren der Landkreise Cochem-Zell, Vulkaneifel und Bitburg-Prüm bei der Kreisverwaltung Bernkastel-Wittlich bearbeitet.
Im Wesentlichen sind dies nachstehende Gesetze, für die eine sachliche Zuständigkeit der Kreisverwaltung Bernkastel-Wittlich gegeben ist:
Lebensmittelrecht, Abfallrecht, Gesetz zu Bekämpfung der Schwarzarbeit, Naturschutz und Landespflege, Baurecht, Tierschutz, Tierseuchen, Jagdrecht, Waffen- und Sprengstoffrecht, Fischereirecht, Aufenthaltsgesetz, Schulgesetz, Wasserrecht, etc.
Die Verfolgung und Ahndung von Ordnungswidrigkeiten stellt neben belastenden Verwaltungsakten und dem Verwaltungszwang, eine weitere Möglichkeit dar, die Einhaltung öffentlich - rechtlicher Vorschriften durchzusetzen. Durch die Festsetzung von Geldbußen soll insbesondere eine Mahnung an die Pflichten auf Grund der verschiedensten Gesetze für die unterschiedlichsten Lebensbereiche ausgesprochen werden.
Zum 01.07.2023 wurde im Rahmen der interkommunalen Zusammenarbeit (IKZ) eine gebietsübergreifende gemeinsame Bußgeldstelle eingerichtet. Seitdem werden auch alle Bußgeldverfahren der Landkreise Cochem-Zell, Vulkaneifel und Bitburg-Prüm bei der Kreisverwaltung Bernkastel-Wittlich bearbeitet.
Im Wesentlichen sind dies nachstehende Gesetze, für die eine sachliche Zuständigkeit der Kreisverwaltung Bernkastel-Wittlich gegeben ist:
Lebensmittelrecht, Abfallrecht, Gesetz zu Bekämpfung der Schwarzarbeit, Naturschutz und Landespflege, Baurecht, Tierschutz, Tierseuchen, Jagdrecht, Waffen- und Sprengstoffrecht, Fischereirecht, Aufenthaltsgesetz, Schulgesetz, Wasserrecht, etc.
Online-Dienst
Service-Portal Zentrale Bußgeldstelle Rheinland-Pfalz
Beschreibung
Online erledigen
Zahlungsweise
- Bezahlsysteme
Vertrauensniveau
Sie benötigen einen Benutzernamen und Passwort, um diesen Online-Dienst zu nutzen (Vertrauensniveau niedrig).
weitere Informationen zum Vertrauensniveau von Online-Diensten
Identifizierung
- Elektronische Identifizierung mittels nationalen eID Mittel - Benutzername/Passwort
Ansprechpartner
Kreisverwaltung Bernkastel-Wittlich - Fachbereich 20 - Sicherheit und Ordnung
Adresse
Hausanschrift
Postfachadresse
Postfach 14 20
54504 Wittlich
Öffnungszeiten
Hier finden Sie die Öffnungszeiten.
Kontakt
Kontaktperson
Frau Barbara Engeln
Hausanschrift
Postfachadresse
Postfach 1420
54504 Wittlich
Telefon Festnetz: 06571 14-2340
Fax: 06571 14-42340
Herr Paul Koch
Besucheranschrift
Telefon Festnetz: 06571 14-2393
E-Mail: paul.koch@bernkastel-wittlich.de
Fax: 06571 14-2393
Internet
Weitere Informationen
Das Team des Fachbereiches 20 (Sicherheit und Ordnung) steht den Bürgerinnen und Bürgern als Ansprechpartner insbesondere in folgenden Angelegenheiten unterstützend und beratend zur Seite: Ausländer- und Asylrecht, Einbürgerungen, Staatsangehörigkeit, Jagd, Waffen, Sprengstoffe (Wiederlader + Feuerwerk), Fischerei, Aufsicht über die Schornsteinfeger, Geldsammlungen, Geldwäsche, Versammlungsrecht (Demonstrationen) und viele andere mehr.
Die Zentrale Bußgeldstelle ahndet alle durch die Kreisverwaltung festgestellten Ordnungswidrigkeiten (z.B. solche aus dem Bau-, Umwelt-, Lebensmittel-, Tierschutz-, Jagd-, Waffen-, Ausländer-, Zulassungs-, Sozialrecht).
Gewerbean-, -um- oder -abmeldungen werden allerdings von den örtlichen Ordnungsbehörden (Verbandsgemeindeverwaltungen , Stadtverwaltung Wittlich bzw. Gemeindeverwaltung Morbach) des Landkreises wahrgenommen.
Gültigkeitsgebiet
Rheinland-Pfalz
Stichwörter
Straftat, Ordnungswidrigkeit, Strafzettel, Vollstreckung, Verwarnungen, Verwarngeldbescheid, Strafe