Kinderreisepass Änderung
Beschreibung
Die Daten im Kinderreisepass müssen immer aktuell sein und Änderungen wie Namen, Wohnort oder sonstige Änderungen der zuständigen Stelle gemeldet werden.
Zuständigkeit
Bitte wenden Sie sich an die Gemeinde und der Stadt, in der Ihr Wohnsitz zugehörig ist. Bei Umzug ist es die Passbehörde Ihres neuen Wohnsitzes zuständig.
Ansprechpartner
Stadtverwaltung Bingen am Rhein - Bürgerbüro
Adresse
Hausanschrift
Öffnungszeiten
* Mo. 08.30 - 12.00 Uhr; 14.00 - 18.00 Uhr * Di. 08.30 - 12.00 Uhr; 13.00 - 15.00 Uhr * Mi. 08.30 - 12.00 Uhr; 13.00 - 15.00 Uhr * Do. 08.30 - 12.00 Uhr; 13.00 - 15.00 Uhr * Fr. 08.30 - 12.00 Uhr
Kontakt
Internet
Bankverbindung
Stadtverwaltung Bingen am Rhein
Empfänger: Stadtverwaltung Bingen am Rhein
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Bankinstitut: Sparkasse Rhein-Nahe
Stadtverwaltung Bingen am Rhein
Empfänger: Stadtverwaltung Bingen am Rhein
IBAN: DE32 5519 0000 0028 9610 19
BIC: MVBMDE55
Bankinstitut: Mainzer Volksbank
erforderliche Unterlagen
Gegebenenfalls die Zustimmungserklärung der oder des anderen Sorgeberechtigten beziehungsweise Sorgerechtserklärung oder Negativbescheinigung vom zuständigen Jugendamt.
Voraussetzungen
Antragsberechtigt sind die Sorgeberechtigten (in der Regel die Eltern).
Rechtsgrundlage(n)
Kosten
Für die Berichtigung von Wohnortangaben: Gebühr kostenfrei
Für die Verlängerung oder Änderung sonstiger Angaben im Kinderreisepass: Gebühr 6.00 EUR
Gültigkeitsgebiet
Rheinland-Pfalz
Stichwörter
Ausweis