Verunreinigungen an Straßenentwässerungseinrichtungen Beseitigung

    Kanalstörung melden

    Beschreibung

    Vor dem Melden von Verstopfungen sollte sichergestellt sein, dass sich diese nicht auf dem privaten Grundstück befinden. Für die Leitungen auf dem Grundstück bis zum Hauptkanal ist der Grundstückseigentümer verantwortlich bzw. unterhaltungspflichtig. Im Kontrollschacht, sofern vorhanden, kann überprüft werden, ob das Abwasser vom Grundstück noch ordnungsgemäß abfließt und die Verstopfung im städtischen Netz sein muss. Sofern ein Kontrollschacht vorhanden ist, befindet er sich in der Regel auf dem Grundstück oder als Revisionsschacht im Gebäude (zum Beispiel im Keller oder Anschlussraum). Er sollte jederzeit zugänglich sein.

    Genaue Angaben zum Ort der Verstopfung erleichtern die Beseitigung. Folgende Angaben sind bei der Meldung wichtig:

    • Name, Adresse und Rückrufnummer des Meldenden,
    • Angaben zum Ort der Verstopfung (Straße, Hausnummer),
    • sofern möglich, genauere Lage beschreiben.

    Online-Dienste

    Für diesen Ort gibt es aktuell keinen Online-Dienst.

    Zuständigkeit

    Wenden Sie sich an die Stadt-,.Gemeinde- bzw. Verbandsgemeindeverwaltung.

    Hinweise für Göllheim: Spezielle Hinweise für Verbandsgemeinde Göllheim

    Die Verbandsgemeindewerke haben für Notfälle außerhalb der regulären Öffnungszeiten ein Beiratschaftstelefon eingerichtet. Bei Notfällen oder Störungen wenden Sie sich bitte an folgende Nummer: 0173 / 67 67 54 0 

    Die Verbandsgemeindewerke haben für Notfälle außerhalb der regulären Öffnungszeiten ein Beiratschaftstelefon eingerichtet. Bei Notfällen oder Störungen wenden Sie sich bitte an folgende Nummer: 0173 / 67 67 54 0 

    Ansprechpartner

    Verbandsgemeinde Göllheim - Fachbereich 5 - Verbandsgemeindewerke

    Beschreibung

    Werkleitung, Kommunale Betriebe, Verbandsgemeindewerke, AÖR

    Adresse

    Postanschrift

    Gutenbergstraße 4

    67307 Göllheim

    Öffnungszeiten

    ÖFFNUNGSZEITEN VERBANDSGEMEINDEWERKE Montag 08.30 - 12.00 14.00 - 16.00 Dienstag 08.30 - 12.00 14.00 - 16.00 Mittwoch 08.30 - 12.00 geschlossen Donnerstag 08.30 - 12.00 14.00 - 18.00 Freitag 08.30 - 12.00 geschlossen

    Kontakt

    E-Mail: radetz@goellheim.de

    Telefon Festnetz: 06351 1300-0

    Fax: 06351 1300-20

    Kontaktperson

    Version

    Technisch erstellt am 06.03.2015 (von: Webservice, VG_Göllheim)

    Technisch geändert am 02.11.2024 (von: Webservice, VG_Göllheim)

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    Technisch erstellt am 07.06.2017 (von: system)

    Technisch geändert am 09.06.2017 (von: Administrator)

    Englisch

    Sprache: en

    Sprachbezeichnung nativ: English

    Technisch erstellt am 08.07.2021 (von: Administrator)

    Technisch geändert am 23.04.2020 (von: Administrator)

    Rechtsgrundlage(n)

    Entwässerungssatzung der jeweiligen Kommune.

    Gültigkeitsgebiet

    Rheinland-Pfalz

    Version

    Technisch erstellt am 13.01.2015 (von: Gros, Blanka)

    Technisch geändert am 01.11.2024 (von: Intern, System)

    Stichwörter

    Gulli, Straßeneinlauf, Gully, verstopfter, Sinkkasten, Überlauf, Hydranten, Oberflächenwasser, Sinkkästen, Abwasser, Brauchwasser, Verstopfung, Rinnen, Kanaldeckel, Schachtdeckel

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    Technisch erstellt am 07.06.2017 (von: system)

    Technisch geändert am 09.06.2017 (von: Administrator)

    Englisch

    Sprache: en

    Sprachbezeichnung nativ: English

    Technisch erstellt am 08.07.2021 (von: Administrator)

    Technisch geändert am 23.04.2020 (von: Administrator)