Kanalstörung melden
Beschreibung
Vor dem Melden von Verstopfungen sollte sichergestellt sein, dass sich diese nicht auf dem privaten Grundstück befinden. Für die Leitungen auf dem Grundstück bis zum Hauptkanal ist der Grundstückseigentümer verantwortlich bzw. unterhaltungspflichtig. Im Kontrollschacht, sofern vorhanden, kann überprüft werden, ob das Abwasser vom Grundstück noch ordnungsgemäß abfließt und die Verstopfung im städtischen Netz sein muss. Sofern ein Kontrollschacht vorhanden ist, befindet er sich in der Regel auf dem Grundstück oder als Revisionsschacht im Gebäude (zum Beispiel im Keller oder Anschlussraum). Er sollte jederzeit zugänglich sein.
Genaue Angaben zum Ort der Verstopfung erleichtern die Beseitigung. Folgende Angaben sind bei der Meldung wichtig:
- Name, Adresse und Rückrufnummer des Meldenden,
- Angaben zum Ort der Verstopfung (Straße, Hausnummer),
- sofern möglich, genauere Lage beschreiben.
Online-Dienste
Für diesen Ort gibt es aktuell keinen Online-Dienst.
Zuständigkeit
Wenden Sie sich an die Stadt-,.Gemeinde- bzw. Verbandsgemeindeverwaltung.
Hinweise für Göllheim: Spezielle Hinweise für Verbandsgemeinde Göllheim
Die Verbandsgemeindewerke haben für Notfälle außerhalb der regulären Öffnungszeiten ein Beiratschaftstelefon eingerichtet. Bei Notfällen oder Störungen wenden Sie sich bitte an folgende Nummer: 0173 / 67 67 54 0
Die Verbandsgemeindewerke haben für Notfälle außerhalb der regulären Öffnungszeiten ein Beiratschaftstelefon eingerichtet. Bei Notfällen oder Störungen wenden Sie sich bitte an folgende Nummer: 0173 / 67 67 54 0
Ansprechpartner
Verbandsgemeinde Göllheim - Fachbereich 5 - Verbandsgemeindewerke
Beschreibung
Werkleitung, Kommunale Betriebe, Verbandsgemeindewerke, AÖR
Adresse
Postanschrift
Gutenbergstraße 4
67307 Göllheim
Öffnungszeiten
ÖFFNUNGSZEITEN VERBANDSGEMEINDEWERKE Montag 08.30 - 12.00 14.00 - 16.00 Dienstag 08.30 - 12.00 14.00 - 16.00 Mittwoch 08.30 - 12.00 geschlossen Donnerstag 08.30 - 12.00 14.00 - 18.00 Freitag 08.30 - 12.00 geschlossen
Kontakt
Kontaktperson
Herr Dipl.-Ing. Oliver Neumeister (stellvertretender Fachbereichsleiter 5,)
Rechtsgrundlage(n)
Entwässerungssatzung der jeweiligen Kommune.
Gültigkeitsgebiet
Rheinland-Pfalz
Stichwörter
Gulli, Straßeneinlauf, Gully, verstopfter, Sinkkasten, Überlauf, Hydranten, Oberflächenwasser, Sinkkästen, Abwasser, Brauchwasser, Verstopfung, Rinnen, Kanaldeckel, Schachtdeckel