Hundesteuer Befreiung
Eine Befreiung von der Hundesteuer ist immer dann möglich, wenn Sie die notwendigen Voraussetzungen erfüllen. Weitere Informationen erhalten Sie bei der für Sie zuständigen Gemeinde.
Beschreibung
Wenn Sie wegen Ihrer Behinderung auf einen Hund angewiesen sind, sind Sie in der Regel von der Hundesteuer befreit. Allerdings sind die Voraussetzungen in jeder Gemeinde unterschiedlich. Eine Befreiung ist häufig davon abhängig, ob der behinderte Mensch auf die Begleitung eines Hundes angewiesen ist. Die Steuerbefreiung gilt für Hunde, die zum Schutz und zur Hilfe blinder, gehörloser oder sonst völlig hilfloser Personen unentbehrlich sind. Darüber hinaus sind in der Regel auch Rettungshunde, die eine entsprechende Ausbildung und Prüfung abgelegt haben, von der Hundesteuer befreit
In den meisten rheinland-pfälzischen Gemeinden wird zurzeit - entsprechend der Mustersatzungen des Gemeinde- und Städtebundes Rheinland-Pfalz - eine Steuerbefreiung gewährt.
Hinweise für Hamm (Sieg): Spezielle Hinweise für Verbandsgemeinde Hamm
Online-Dienste
Antrag - Gefährlicher Hund (DIN A4)
Beschreibung
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Hundesteuer - Anmeldung (SEPA)
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Zuständigkeit
Sie müssen sich an Ihre Gemeinde-, Verbandsgemeinde- oder Stadtverwaltung wenden.
Ansprechpartner
Verbandsgemeinde Hamm (Sieg) - FB 3 - Finanzen
Adresse
Postanschrift
Lindenalle 2
57577 Hamm (Sieg)
Öffnungszeiten
Montag bis Freitag 08:30 - 12:00 Uhr Montag 14:00 - 16:00 Uhr Donnerstag 14:00 - 18:00 Uhr
Kontaktperson
Herr Marcel Ring
Postanschrift
Lindenallee 2
57577 Hamm (Sieg)
Fax: 02682 9522-84
Telefon Festnetz: 02682 9522-65
E-Mail: marcel.ring@hamm-sieg.de
Frau Tabea Bebernik
Weitere Informationen
Sachgebiete
- 3.1 Haushalts- und Finanzplanung
- 3.2 Rechnungswesen, Jahresrechnung, Haushaltsführung, Bilanzen
- 3.3 Haushalts- und betriebswirtschaftliche Dienstleistungen, kommunaler Finanzausgleich
- 3.4 Steuern, Gebühren
- 3.5 Liegenschaften, Grundstücks- und Gebäudemanagement (inkl. Hallenbelegung)
- 3.6 Schulden, Kredite, Bürgschaften
- 3.7 Sport
- 3.8 Verbandsgemeindekasse, kommunale Vollstreckung
erforderliche Unterlagen
Kopie des Schwerbehindertenausweises
Rechtsgrundlage(n)
Verfahrensablauf
Der Antrag kann schriftlich oder mündlich gestellt werden. Wenn vorhanden, können entsprechende Antragsformulare verwendet werden.
Kosten
Es fallen keine Kosten beziehungsweise Gebühren an.
Gültigkeitsgebiet
Rheinland-Pfalz
Stichwörter
Hundesteuerermäßigung, Hundesteuer, Ermäßigung, Steuer