Deutsche Rentenversicherung Servicetelefon
Sie sind Rentner/in oder befinden sich kurz vor dem Ruhestand? Dann klärt die Sonderrufnummer der Deutschen Rentenversicherung aufkommende Fragen zu Ihrer Rente.
Beschreibung
Das Servicetelefon beantwortet Ihnen alle Fragen zur gesetzlichen Rentenversicherung, angefangen bei Fragen der medizinischen und beruflichen Rehabilitation bis hin zur Rentenantragstellung. Darüber hinaus werden auch Fragen zur privaten und betrieblichen Altersvorsorge beantwortet und Sie können ebenfalls mit dem Beratungsdienst individuelle Beratungstermine vereinbaren.
Zuständigkeit
Bitte wenden Sie sich an das allgemeine Servicetelefon der Deutsche Rentenversicherung unter der Rufnummer: +49 800 1000 4800
Ansprechpartner
Verbandsgemeinde Unkel
Aktuelles
Die Verbandsgemeinde Unkel gehört zum Landkreis Neuwied und umfasst die Stadt Unkel sowie die Ortsgemeinden Bruchhausen, Erpel und Rheinbreitbach.
Adresse
Hausanschrift
Öffnungszeiten
Montag bis Freitag 08:00 - 12:00 Uhr Dienstag 14:00 - 16:00 Uhr Donnerstag 14:00 - 18:00 Uhr Um Wartezeiten zu verhindern und Vorbereitungen zu ermöglichen, wird um vorherige Terminvereinbarung gebeten.
Kontakt
Internet
Fristen
Bitte beachten Sie die Telefonzeiten des Servicetelefons.
Kosten
Die telefonische Auskunft beziehungsweise Beratung der Deutschen Rentenversicherung erfolgt kostenfrei.
Hinweise (Besonderheiten)
Das Beratungsangebot der Deutschen Rentenversicherung kann auch mittels Onlineberatung per Chat in Anspruch genommen werden. Zudem besteht ein Servicetelefon für Hörgeschädigte.
Bitte beachten Sie, dass am Telefon nicht sicher festgestellt werden kann, ob der Anrufer wirklich die Person ist, für die sie sich ausgibt. Deshalb sind die Mitarbeiter der Deutschen Rentenversicherung angewiesen, am Telefon nur dann Daten über Versicherte und Rentner mitzuteilen, wenn die „Echtheit“ des Anrufers sicher festgestellt wurde. Per Telefon werden ansonsten nur allgemeine Rechtsauskünfte erteilt.
Am Telefon können keine Änderungsmitteilungen, wie zum Beispiel Anschriftenänderungen oder Änderungen der Bankverbindung, entgegengenommen werden. Formulare für solche Änderungsmitteilungen stehen für Sie auf der Internetseite der Deutschen Rentenversicherung bereit. Online können Sie die Änderungen auch über die Rubrik Online-Dienste vornehmen.
Gültigkeitsgebiet
Rheinland-Pfalz
Fachliche Freigabe
Fachlich freigegeben durch MSAGD am 24.09.2019
Stichwörter
Kur, Finanzen, Hinterbliebenenrente, Rente, Beratung, Rentnerin, Rehabilitation, Kontenklärung, Rentnerkrankenversicherung, Altersvorsorge, Übergangsgeld, Renteninformation, Rentenbescheid, Einkommen, Betriebliche Rente, Rentenantrag, Rentenauskunft, Rentner, Auskunft, Hotline, Versicherungsverlauf