Leistungen zur begleitenden Hilfe im Arbeitsleben nach SGB IX an Arbeitgebende Bewilligung

    Unterstützung für die Ausbildung und Beschäftigung schwerbehinderter Menschen beantragen

    Beschreibung

    Bei der Beschäftigung schwerbehinderter Menschen kann dem Arbeitgeber im Einzelfall ein personeller und/oder finanzieller Aufwand entstehen, der das im Betrieb übliche Maß deutlich überschreitet. Das Integrationsamt kann dem Arbeitgeber im Rahmen der Begleitenden Hilfe im Arbeitsleben finanzielle Mittel aus der Ausgleichsabgabe zur (teilweisen) Abdeckung dieses besonderen Aufwands gewähren. Man unterscheidet vor allem zwischen zwei Arten von außergewöhnlichen Belastungen:

    • Personelle Unterstützung (auch besonderer Betreuungsaufwand genannt), das heißt außergewöhnliche Aufwendungen in Form von zusätzlichen Personalkosten anderer Beschäftigter, gelegentlich auch externer Betreuer. Gemeint sind damit Unterstützungs- und Betreuungsleistungen für den schwerbehinderten Menschen bei der Arbeitstätigkeit. Beispiele sind die Vorlesekraft für blinde Menschen, der betriebliche Ansprechpartner für gehörlose oder seelisch behinderte Menschen, aber auch die ständig erforderliche Mithilfe von Arbeitskollegen bei der Arbeitsausführung sowie behinderungsbedingte längere oder wiederkehrende Unterweisungen am Arbeitsplatz, etwa durch den Meister bei einem geistig behinderten Menschen.
    • Minderleistung/Minderleistungsausgleich, das heißt die anteiligen Lohnkosten von solchen schwerbehinderten Menschen, deren Arbeitsleistung aus behinderungsbedingten Gründen erheblich hinter dem Durchschnitt vergleichbarer Arbeitnehmer im Betrieb zurückbleibt. 

    Zuständigkeit

    Wenden Sie sich bitte an das in Ihrem Wohnort zuständige Landesamt für Soziales, Jugend und Versorgung – Integrationsamt für die Bereiche Mainz, Koblenz, Trier und Landau.

    Ansprechpartner

    Landesamt für Soziales, Jugend und Versorgung Rheinland-Pfalz - Dienstort Mainz

    Adresse

    Hausanschrift

    Schießgartenstraße 6

    55116 Mainz

    Kontakt

    Telefon Festnetz: +49 6131 967-0

    Fax: +49 6131 967-444

    E-Mail: poststelle-mz@lsjv.rlp.de

    Internet

    Version

    Technisch erstellt am 10.01.2013 (von: Gros, Blanka)

    Technisch geändert am 20.11.2024 (von: Gerhards, Nadine)

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    Technisch erstellt am 07.06.2017 (von: system)

    Technisch geändert am 09.06.2017 (von: Administrator)

    Verbandsgemeinde Kirner Land

    Aktuelles

    Die Verbandsgemeinde Kirner Land umfasst die Stadt Kirn sowie die Ortsgemeinden Bärenbach, Becherbach bei Kirn, Brauweiler, Bruschied, Hahnenbach, Heimweiler, Heinzenberg, Hennweiler, Hochstetten-Dhaun, Horbach, Kellenbach, Königsau, Limbach, Meckenbach, Oberhausen bei Kirn, Otzweiler, Schneppenbach, Schwarzerden, Simmertal und Weitersborn.

    Adresse

    Besucheranschrift

    Bahnhofstraße 31

    55606 Kirn

    Verwaltungsgebäude

    Aufzug vorhanden

    Ist rollstuhlgerecht

    Besucheranschrift

    Kirchstraße 3

    55606 Kirn

    Rathaus

    Aufzug vorhanden

    Ist rollstuhlgerecht

    Öffnungszeiten

    Montag bis Freitag 08:00 - 12:30 Uhr Montag bis Dienstag 14:00 - 16:00 Uhr Donnerstag 14:00 - 18:00 Uhr Bürgerbüro Montag und Dienstag: 07:30 Uhr - 12:30 und 13:30 - 16:00 Uhr Mittwoch 07:30 Uhr - 12:30 Uhr; nachmittags nach Vereinbarung Donnerstag 07:30 Uhr - 12:30 und 13:30 - 18:00 Uhr Freitag 07:30 Uhr - 12:30 Uhr; nachmittags geschlossen Verwaltung Montag und Dienstag: 08:00 Uhr - 12:30 Uhr und 14:00 Uhr - 16:00 Uhr Mittwoch: 08:00 Uhr - 12:30 Uhr; nachmittags geschlossen Donnerstag: 08:00 Uhr - 12:30 Uhr und 14:00 Uhr -18:00 Uhr Freitag: 08:00 Uhr - 12:30 Uhr; nachmittags geschlossen

    Kontakt

    E-Mail: verwaltung@kirner-land.de

    Telefon Festnetz: 06752 135-0

    Fax: 06752 135-255

    Internet

    Version

    Technisch erstellt am 27.11.2018 (von: Webservice, VG_Kirn-Land)

    Technisch geändert am 22.11.2024 (von: Webservice, VG_Kirner_Land)

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    Technisch erstellt am 07.06.2017 (von: system)

    Technisch geändert am 09.06.2017 (von: Administrator)

    Englisch

    Sprache: en

    Sprachbezeichnung nativ: English

    Technisch erstellt am 08.07.2021 (von: Administrator)

    Technisch geändert am 23.04.2020 (von: Administrator)

    erforderliche Unterlagen

    Formloser Antrag, Schwerbehindertenausweis oder Gleichstellungsbescheid der Agentur für Arbeit.

    Voraussetzungen

    • Minderleistung von mind. 30 % oder
    • Unterstützungsaufwand von mind. 0,5 Std. täglich

    Rechtsgrundlage(n)

    Rechtsbehelf

    Gegen die Entscheidung kann Widerspruch eingelegt werden.

    Fristen

    Die Leistung ist ab dem Monat der Antragstellung möglich.

    Kosten

    Keine.

    Hinweise (Besonderheiten)

    Eine Vielzahl von Informationen erhalten Sie auch auf der Internetseite des Landesamtes für Soziales, Jugend und Versorgung unter:

    Gültigkeitsgebiet

    Rheinland-Pfalz

    Version

    Technisch erstellt am 21.10.2014 (von: Gros, Blanka)

    Technisch geändert am 01.12.2024 (von: Intern, System)

    Stichwörter

    Eingliederung, Behinderung, Schwerbehinderung, Förderung, Berufstätigkeit

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    Technisch erstellt am 07.06.2017 (von: system)

    Technisch geändert am 09.06.2017 (von: Administrator)

    Englisch

    Sprache: en

    Sprachbezeichnung nativ: English

    Technisch erstellt am 08.07.2021 (von: Administrator)

    Technisch geändert am 23.04.2020 (von: Administrator)