Sonderrufnummern Einrichtung Hotline der Zentralen Zulagenstelle für Altersvermögen (ZfA) der Deutschen Rentenversicherung

    Sonderrufnummern Einrichtung Hotline der Zentralen Zulagenstelle für Altersvermögen (ZfA) der Deutschen Rentenversicherung

    Beschreibung

    Die Mitarbeiter der Hotline geben allgemeine Auskünfte zur zulagengeförderten Altersvorsorge, („Riesterrente“). Dies betrifft allgemeine und fachliche Fragen zur privaten Altersvorsorge, insbesondere:

    • zum Altersvorsorgevertrag,
    • zur Zulageberechtigung und Zulagenberechnung,
    • zum Eigenheimrentengesetz (Wohnriester) und
    • zum Versorgungsausgleich usw.

    Ferner erteilt die ZfA allgemeine Auskünfte zu den Verfahren (z.B. der Zulagengewährung bzw. der Rückforderung von Zulagen im Falle von Überprüfungsverfahren oder der sog. Schädlichen Verwendung).

    Eine konkrete Einzelfallberatung kann und darf die ZfA nicht durchführen. Dies schließt individuelle Fragen nach dem „besten Produkt“ oder dem „besten Anbieter“ ein.

    Zuständigkeit

    Deutsche Rentenversicherung Bund Zentrale Zulagenstelle für Altersvermögen

    Bürgertelefon:

    Tel.: +49 3381 21222324

    Ansprechpartner

    Verbandsgemeinde Unkel

    Aktuelles

    Die Verbandsgemeinde Unkel gehört zum Landkreis Neuwied und umfasst die Stadt Unkel sowie die Ortsgemeinden Bruchhausen, Erpel und Rheinbreitbach.

    Adresse

    Hausanschrift

    Linzer Straße 4

    53572 Unkel

    Kein Aufzug vorhanden

    Ist rollstuhlgerecht

    Öffnungszeiten

    Montag bis Freitag 08:00 - 12:00 Uhr Dienstag 14:00 - 16:00 Uhr Donnerstag 14:00 - 18:00 Uhr Um Wartezeiten zu verhindern und Vorbereitungen zu ermöglichen, wird um vorherige Terminvereinbarung gebeten.

    Kontakt

    E-Mail: info@vgvunkel.de

    Telefon Festnetz: 02224 1806-0

    Fax: 02224 1806-50

    Internet

    Version

    Technisch erstellt am 23.11.2018 (von: Webservice, VG_Unkel)

    Technisch geändert am 18.11.2024 (von: Webservice, VG_Unkel)

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    Technisch erstellt am 07.06.2017 (von: system)

    Technisch geändert am 09.06.2017 (von: Administrator)

    Englisch

    Sprache: en

    Sprachbezeichnung nativ: English

    Technisch erstellt am 08.07.2021 (von: Administrator)

    Technisch geändert am 23.04.2020 (von: Administrator)

    Rechtsgrundlage(n)

    Kosten

    Keine.

    Hinweise (Besonderheiten)

    Die Beratung im Einzelfall nehmen Anbieter des Altersvorsorgeproduktes (z.B. Banken, Versicherungen, Bausparkassen, Investmentfonds) wahr. Für die Beratung durch Verbraucherzentralen oder andere unabhängige Institutionen können Gebühren anfallen.

    Über die ZfA werden Meldungen des Rentenbezugsmitteilungsverfahren an die zuständigen Finanzverwaltungen weitergeleitet. Die ZfA kann keine Auskünfte zu Fragen der Rentenversicherung geben. Aus datenschutzrechtlichen Gründen ist kein Zugriff auf die EDV-Verfahren der Rentenversicherung möglich. Auskünfte hinsichtlich des Meldeinhalts können nur die abgebenden Institutionen, hinsichtlich des zu versteuernden Einkommens nur die Finanzämter geben.

    Gültigkeitsgebiet

    Rheinland-Pfalz

    Version

    Technisch erstellt am 27.05.2014 (von: Gros, Blanka)

    Technisch geändert am 01.11.2024 (von: Intern, System)

    Stichwörter

    Bürgertelefon, Krisentelefon, Riester, Hotline, Hilfetelefon, Hinweistelefon, Beratungstelefon

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    Technisch erstellt am 07.06.2017 (von: system)

    Technisch geändert am 09.06.2017 (von: Administrator)

    Englisch

    Sprache: en

    Sprachbezeichnung nativ: English

    Technisch erstellt am 08.07.2021 (von: Administrator)

    Technisch geändert am 23.04.2020 (von: Administrator)