Familienname Änderung Kind - durch alleinsorgeberechtigten Elternteil
Beschreibung
Sie können den Namen Ihres Kindes in den Familiennamen des anderen Elternteils ändern lassen.
Online-Dienste
Für diesen Ort gibt es aktuell keinen Online-Dienst.
zuständige Stelle
Zuständig ist das Standesamt.
Ansprechpartner
Verbandsgemeinde Kirner Land
Aktuelles
Die Verbandsgemeinde Kirner Land umfasst die Stadt Kirn sowie die Ortsgemeinden Bärenbach, Becherbach bei Kirn, Brauweiler, Bruschied, Hahnenbach, Heimweiler, Heinzenberg, Hennweiler, Hochstetten-Dhaun, Horbach, Kellenbach, Königsau, Limbach, Meckenbach, Oberhausen bei Kirn, Otzweiler, Schneppenbach, Schwarzerden, Simmertal und Weitersborn.
Adresse
Besucheranschrift
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Öffnungszeiten
Montag bis Freitag 08:00 - 12:30 Uhr Montag bis Dienstag 14:00 - 16:00 Uhr Donnerstag 14:00 - 18:00 Uhr Bürgerbüro Montag und Dienstag: 07:30 Uhr - 12:30 und 13:30 - 16:00 Uhr Mittwoch 07:30 Uhr - 12:30 Uhr; nachmittags nach Vereinbarung Donnerstag 07:30 Uhr - 12:30 und 13:30 - 18:00 Uhr Freitag 07:30 Uhr - 12:30 Uhr; nachmittags geschlossen Verwaltung Montag und Dienstag: 08:00 Uhr - 12:30 Uhr und 14:00 Uhr - 16:00 Uhr Mittwoch: 08:00 Uhr - 12:30 Uhr; nachmittags geschlossen Donnerstag: 08:00 Uhr - 12:30 Uhr und 14:00 Uhr -18:00 Uhr Freitag: 08:00 Uhr - 12:30 Uhr; nachmittags geschlossen
Kontakt
Internet
erforderliche Unterlagen
- Geburtsurkunde Kind (ggf. mit amtlicher Übersetzung),
- Personalausweise oder Reisepässe,
- Negativbescheinigung des Jugendamtes,
- Geburtsurkunde des nichtsorgeberechtigten Elternteils.
Im Einzelfall können weitere Unterlagen erforderlich sein. Diese können Sie beim Standesamt erfragen.
Voraussetzungen
- Sie sind allein sorgeberechtigt,
- Zustimmung des anderen Elternteils,
- wenn Ihr Kind 5 Jahre oder älter ist: Zustimmung des Kindes.
Rechtsgrundlage(n)
Verfahrensablauf
Die Erklärung über die Namensänderung können Sie bei jedem Standesamt abgeben. Sie müssen sie entweder von einem Notar oder Standesbeamten beglaubigen lassen. Die Erklärung wird wirksam, sobald sie beim Standesamt eintrifft.
Sie erhalten eine Bescheinigung über die Namensänderung.
Das Eheregister sowie das Geburtenregister werden fortgeschrieben.
Hinweise (Besonderheiten)
Wenn Sie oder Ihr Ehepartner oder das Kind nicht deutsch sprechen, müssen Sie auf eigene Kosten einen Dolmetscher hinzuziehen.
Gültigkeitsgebiet
Rheinland-Pfalz
Fachliche Freigabe
Fachlich freigegeben durch keine fachliche Freigabe
Stichwörter
Name annehmen, Namen annehmen, Namensänderung