Hausgeburt anzeigen
Bei einer Hausgeburt müssen Sie für Ihr Kind eine Geburtsurkunde ausstellen lassen.
Beschreibung
Wenn Sie Ihr Kind zu Hause geboren haben, ist jeder sorgeberechtigte Elternteil des Kindes verpflichtet, die Geburt anzuzeigen.
Falls Sie als sorgeberechtigte Eltern an der Anzeige gehindert sind, ist jede andere Person zur Anzeige verpflichtet, die bei der Geburt dabei war oder von der Geburt aus eigenem Wissen Kenntnis hat.
Online-Dienst
Online-Terminbuchung von Verbandsgemeindeverwaltung Prüm - 1. Fragen zum Termin
Online erledigen
Vertrauensniveau
Das Vertrauensniveau dieses Online-Dienstes ist nicht bestimmt (Vertrauensniveau unbestimmt).
weitere Informationen zum Vertrauensniveau von Online-Diensten
Zuständigkeit
Das Standesamt des Geburtsortes.
Ansprechpartner
Verbandsgemeinde Prüm - Fachbereich 3 - Bürgerdienste
Adresse
Postanschrift
Tiergartenstraße 54
54595 Prüm
Kontakt
Verbandsgemeinde Prüm - 3.2 Personenstandswesen -Standesamt -
Adresse
Hausanschrift
Kontakt
E-Mail: standesamt@vg-pruem.de
Telefon Festnetz: 06551 943-301
Telefon Festnetz: 06551 943-351
Fax: 06551 943-50301
Kontaktperson
Ute Last (Standesbeamtin und Gleichstellungsbeauftragte / Gleichstellungsstelle ( § 2 Abs. 6 Gemeindeordnung))
Hausanschrift
Telefon Festnetz: +49 6551 943-351
E-Mail: standesamt@vg-pruem.de
Fax: +49 6551 943-50301
E-Mail: ute.last@vg-pruem.de
Tanja Gansen
Hausanschrift
Telefon Festnetz: +49 6551 943-301
E-Mail: tanja.gansen@vg-pruem.de
Fax: +49 6551 943-50301
E-Mail: standesamt@vg-pruem.de
Internet
erforderliche Unterlagen
- Bescheinigung der Hebamme / des Entbindungspflegers oder des Arztes/ der Ärztin über die Geburt,
- Personalausweis oder Reisepass der Eltern.
Wenn die Eltern miteinander verheiratet sind:
- Geburtsurkunden der Eltern,
- Eheurkunde oder beglaubigter Ausdruck aus dem Eheregister.
Wenn die Eltern nicht miteinander verheiratet sind:
- Geburtsurkunde der Mutter
Falls die Vaterschaft bereits anerkannt wurde zusätzlich:
- Erklärung über die Vaterschaftsanerkennung mit Zustimmung der Mutter,
- Geburtsurkunde des Vaters,
- Sorgeerklärung, sofern vorhanden.
Rechtsgrundlage(n)
Verfahrensablauf
Die Geburt muss mündlich oder schriftlich mit den erforderlichen Unterlagen beim Standesamt des Geburtsortes angezeigt werden.
Fristen
- Anzeige der Geburt: innerhalb einer Woche.
- Ist ein Kind tot geboren, muss die Anzeige spätestens am dritten auf die Geburt folgenden Werktag erstattet werden.
- Nachmeldung des Vornamens: innerhalb eines Monats.
Kosten
- Geburtsanzeige: gebührenfrei,
- Geburtsurkunde für die Sozialleistung "Hilfe bei Schwangerschaft und Mutterschaft": gebührenfrei,
- zusätzliche Urkunden: jeweils 13,00 Euro (bei gleichzeitiger Beantragung jede weitere der gleichen Art 6,50 Euro)
Hinweise (Besonderheiten)
Verfahrensablauf
Die Geburt muss persönlich mit den erforderlichen Unterlagen beim Standesamt des Geburtsortes angezeigt werden.
Gültigkeitsgebiet
Rheinland-Pfalz
Fachliche Freigabe
Fachlich freigegeben durch Ministerium des Innern und für Sport des Landes Rheinland-Pfalz am 17.03.2023
Stichwörter
Geburtsurkunde, Entbindung, Standesamt, Geburtenregister, Nachwuchs, Urkunde, Kind