Förderung in Tageseinrichtungen und Kindertagespflege Gewährung

    Kind bei Tagesmutter oder Tagesvater anmelden

    In Rheinland-Pfalz wird Kindertagespflege von einer geeigneten Tagespflegeperson in ihrem Haushalt, im Haushalt der Eltern oder in anderen kindgerechten Räumen außer in Kindertageseinrichtungen geleistet.

    Beschreibung

    Kindertagespflege ist eine Betreuungsform für Kinder im Alter von 0 – 14 Jahren und neben den Kindertageseinrichtungen das zweite Standbein der rheinland-pfälzischen Kinderbetreuung.

    Sie ist familiennah und zeitlich flexibel und somit besonders attraktiv für Eltern, die noch sehr junge Kinder haben oder durch ihre Arbeitszeiten einer zeitlich besonders flexiblen Kinderbetreuung bedürfen.

    In Rheinland-Pfalz wird Kindertagespflege von einer geeigneten Tagespflegeperson in ihrem Haushalt, im Haushalt der Eltern oder in anderen kindgerechten Räumen außer in Kindertageseinrichtungen geleistet. In der Kindertagespflege können grundsätzlich max. 5 fremde Kinder gleichzeitig von einer Tagespflegeperson betreut werden

    Rheinland-pfälzische Tagespflegepersonen benötigen für ihre Arbeit eine Qualifizierung.

    Im Rahmen der öffentlich geförderten Kindertagespflege erhalten qualifizierte Tagespflegepersonen einen bestimmten – örtlich differierenden – Stundensatz. Zu beachten ist auch, dass die Tagespflegeperson von ihrem Arbeitgeber angestellt werden kann.

    Hinweise für Bad Dürkheim: Spezielle Hinweise für Kreis Bad Dürkheim

    Unser Angebot richtet sich an Eltern, an Tagesmütter und Tagesväter sowie an alle Interessierten im Bereich der Kindertagespflege.


    Egal ob Sie einfach nur stöbern möchten oder gezielte Informationen benötigen - auf diesen Seiten finden Sie alles rund um das Thema Kindertagespflege im Landkreis Bad Dürkheim:

    www.kindertagespflege-bad-duerkheim.de



    Unser Angebot richtet sich an Eltern, an Tagesmütter und Tagesväter sowie an alle Interessierten im Bereich der Kindertagespflege.


    Egal ob Sie einfach nur stöbern möchten oder gezielte Informationen benötigen - auf diesen Seiten finden Sie alles rund um das Thema Kindertagespflege im Landkreis Bad Dürkheim:

    www.kindertagespflege-bad-duerkheim.de



    Zuständigkeit

    Zuständig ist das örtliche Jugendamt.

    Ansprechpartner

    Verbandsgemeinde Wachenheim a. d. Weinstr.

    Aktuelles

    Die Verbandsgemeinde Wachenheim an der Weinstraße gehört zum Landkreis Bad Dürkheim und umfasst Stadt Wachenheim an der Weinstraße sowie die Ortsgemeinden Ellerstadt, Friedelsheim und Gönnheim.

    Adresse

    Besucheranschrift

    Weinstraße 16

    67157 Wachenheim an der Weinstraße

    Öffnungszeiten

    Montag bis Freitag 8:00 - 12:00 Uhr zusätzlich Donnerstag 14:00 - 18:00 Uhr zur Zeit Terminvereinbarung erforderlich

    Kontakt

    E-Mail: buergerbuero@vg-wachenheim.de

    E-Mail: info@vg-wachenheim.de

    Telefon Festnetz: 06322 9580-0

    Fax: 06322 9580-199

    Internet

    Version

    Technisch erstellt am 27.11.2018 (von: Webservice, VG_Wachenheim)

    Technisch geändert am 28.11.2024 (von: Webservice, VG_Wachenheim)

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    Technisch erstellt am 07.06.2017 (von: system)

    Technisch geändert am 09.06.2017 (von: Administrator)

    Englisch

    Sprache: en

    Sprachbezeichnung nativ: English

    Technisch erstellt am 08.07.2021 (von: Administrator)

    Technisch geändert am 23.04.2020 (von: Administrator)

    Kreisverwaltung Bad Dürkheim - Wirtschaftliche Jugendhilfe, Elterngeld (Ref. 43)

    Adresse

    Besucheranschrift

    Philipp-Fauth-Straße 11

    67098 Bad Dürkheim

    Öffnungszeiten

    Öffnungszeiten  ( - Terminvereinbarung erforderlich - ) : Montag: 08.30 Uhr - 13.00 Uhr Dienstag: 08.30 Uhr - 13.00 Uhr Mittwoch: 08.30 Uhr - 13.00 Uhr Donnerstag: 08.30 Uhr - 13.00 Uhr und 14.00 Uhr - 18.00 Uhr Freitag: 08.30 Uhr - 12.00 Uhr

    Kontakt

    E-Mail: info@kreis-bad-duerkheim.de

    Telefon Festnetz: 06322 961-0

    Fax: 06322 961-1156

    Internet

    Version

    Technisch erstellt am 11.01.2019 (von: Webservice, LK_Bad Dürkheim)

    Technisch geändert am 28.11.2024 (von: Webservice, LK_Bad Dürkheim)

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    Technisch erstellt am 07.06.2017 (von: system)

    Technisch geändert am 09.06.2017 (von: Administrator)

    Englisch

    Sprache: en

    Sprachbezeichnung nativ: English

    Technisch erstellt am 08.07.2021 (von: Administrator)

    Technisch geändert am 23.04.2020 (von: Administrator)

    Kreisverwaltung Bad Dürkheim - Besondere Soziale Dienste (Ref. 46)

    Adresse

    Besucheranschrift

    Philipp-Fauth-Straße 11

    67098 Bad Dürkheim

    Gebäude: Kreisverwaltung

    Öffnungszeiten

    Öffnungszeiten  ( Terminvereinbarung erforderlich ! ) : Montag: 08.30 Uhr - 13.00 Uhr Dienstag: 08.30 Uhr - 13.00 Uhr Mittwoch: 08.30 Uhr - 13.00 Uhr Donnerstag: 08.30 Uhr - 13.00 Uhr und 14.00 Uhr - 18.00 Uhr Freitag: 08.30 Uhr - 12.00 Uhr

    Kontakt

    E-Mail: info@kreis-bad-duerkheim.de

    Telefon Festnetz: 06322 961-0

    Fax: 06322 961-1156

    Kontaktperson

    Internet

    Version

    Technisch erstellt am 22.01.2020 (von: Webservice, LK_Bad Dürkheim)

    Technisch geändert am 06.11.2024 (von: Webservice, LK_Bad Dürkheim)

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    Technisch erstellt am 07.06.2017 (von: system)

    Technisch geändert am 09.06.2017 (von: Administrator)

    Englisch

    Sprache: en

    Sprachbezeichnung nativ: English

    Technisch erstellt am 08.07.2021 (von: Administrator)

    Technisch geändert am 23.04.2020 (von: Administrator)

    erforderliche Unterlagen

    Im Beratungsgespräch bei Ihrem Jugendamt erfahren Sie, wo Sie geeignete Tagespflegepersonen finden und welche Unterlagen Sie konkret benötigen, um den Antrag auf öffentliche Zuwendungen stellen zu können.

    Das Jugendamt ist auch für die Eignungsprüfung, die Qualifizierung und die Erteilung der Pflegeerlaubnis für Tagespflegepersonen zuständig.

    Formulare

    Formulare für Anträge von Kostenübernahmen bzw. finanziellen Förderungen der Kindestagespflege erhalten Sie  beim zuständigen Jugendamt nach persönlicher Beratung.

    Rechtsgrundlage(n)

    Fristen

    Der Antrag auf öffentliche Förderung sollte grundsätzlich vor Aufnahme der Tätigkeit der Tagespflegeperson gestellt werden.

    Kosten

    Die Entgelte für die Tagespflegeperson orientieren sich am jeweiligen Betreuungsumfang und werden vom Jugendamt festgesetzt. Auch der Kostenbeitrag der Eltern orientiert sich am Betreuungsumfang und wird einkommensabhängig vom Jugendamt ermittelt. Ausführliche Informationen erhalten Sie bei Ihrem örtlich zuständigen Jugendamt.

    Hinweise (Besonderheiten)

    Weiterführende Informationen finden Sie im Internet auf der jeweiligen Seite des zuständigen Jugendamtes, dem Kitaserver oder erhalten Sie in einem persönlichen Gespräch mit dem Jugendamt vor Ort.

    Gültigkeitsgebiet

    Rheinland-Pfalz

    Fachliche Freigabe

    Fachlich freigegeben durch BM am 30.11.2022

    Version

    Technisch erstellt am 08.07.2013 (von: Gros, Blanka)

    Technisch geändert am 01.11.2024 (von: Intern, System)

    Stichwörter

    Kinderbetreuung, Kindergarten, Tagesmutter, Tagespflegeperson, Tagesvater, KTP

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    Technisch erstellt am 07.06.2017 (von: system)

    Technisch geändert am 09.06.2017 (von: Administrator)

    Englisch

    Sprache: en

    Sprachbezeichnung nativ: English

    Technisch erstellt am 08.07.2021 (von: Administrator)

    Technisch geändert am 23.04.2020 (von: Administrator)