Förderung in Tageseinrichtungen und Kindertagespflege Gewährung

    Kind bei Tagesmutter oder Tagesvater anmelden

    In Rheinland-Pfalz wird Kindertagespflege von einer geeigneten Tagespflegeperson in ihrem Haushalt, im Haushalt der Eltern oder in anderen kindgerechten Räumen außer in Kindertageseinrichtungen geleistet.

    Beschreibung

    Kindertagespflege ist eine Betreuungsform für Kinder im Alter von 0 – 14 Jahren und neben den Kindertageseinrichtungen das zweite Standbein der rheinland-pfälzischen Kinderbetreuung.

    Sie ist familiennah und zeitlich flexibel und somit besonders attraktiv für Eltern, die noch sehr junge Kinder haben oder durch ihre Arbeitszeiten einer zeitlich besonders flexiblen Kinderbetreuung bedürfen.

    In Rheinland-Pfalz wird Kindertagespflege von einer geeigneten Tagespflegeperson in ihrem Haushalt, im Haushalt der Eltern oder in anderen kindgerechten Räumen außer in Kindertageseinrichtungen geleistet. In der Kindertagespflege können grundsätzlich max. 5 fremde Kinder gleichzeitig von einer Tagespflegeperson betreut werden

    Rheinland-pfälzische Tagespflegepersonen benötigen für ihre Arbeit eine Qualifizierung.

    Im Rahmen der öffentlich geförderten Kindertagespflege erhalten qualifizierte Tagespflegepersonen einen bestimmten – örtlich differierenden – Stundensatz. Zu beachten ist auch, dass die Tagespflegeperson von ihrem Arbeitgeber angestellt werden kann.

    Hinweise für Eifelkreis Bitburg-Prüm: Spezielle Hinweise für Kreis Eifelkreis Bitburg-Prüm

    Die Belange der Kindertagespflege im Eifelkreis Bitburg-Prüm werden durch eine Satzung geregelt, welche hier eingesehen werden kann. Bitte machen Sie sich vor Inanspruchnahme der Kindertagespflege mit diesen Vorschriften vertraut.

    Die Belange der Kindertagespflege im Eifelkreis Bitburg-Prüm werden durch eine Satzung geregelt, welche hier eingesehen werden kann. Bitte machen Sie sich vor Inanspruchnahme der Kindertagespflege mit diesen Vorschriften vertraut.

    Zuständigkeit

    Zuständig ist das örtliche Jugendamt.

    Hinweise für Eifelkreis Bitburg-Prüm: Spezielle Hinweise für Kreis Eifelkreis Bitburg-Prüm

    Melden Sie Ihren Betreuungsbedarf bei unserem Kooperationspartner, der Kindertagespflege - Vermittlungsstelle des DRK Kreisverband Bitburg-Prüm e.V..

    Hier wurde eine Vermittlungsstelle im DRK-Mehrgenerationenhaus als Hilfsangebot für suchende Eltern geschaffen.  

    Fachkräfte führen die Auswahl der Tagesmütter sowie die organisatorische Abwicklung der Vermittlung durch. In einem persönlichen Gespräch erfragen diese Ihre Erwartungen, Zeiten und besonderen Wünsche, die Grundlage für die Suche nach einer passenden Tagespflegeperson sind. 

    Melden Sie Ihren Betreuungsbedarf bei unserem Kooperationspartner, der Kindertagespflege - Vermittlungsstelle des DRK Kreisverband Bitburg-Prüm e.V..

    Hier wurde eine Vermittlungsstelle im DRK-Mehrgenerationenhaus als Hilfsangebot für suchende Eltern geschaffen.  

    Fachkräfte führen die Auswahl der Tagesmütter sowie die organisatorische Abwicklung der Vermittlung durch. In einem persönlichen Gespräch erfragen diese Ihre Erwartungen, Zeiten und besonderen Wünsche, die Grundlage für die Suche nach einer passenden Tagespflegeperson sind. 

    Ansprechpartner

    Kreisverwaltung Eifelkreis Bitburg-Prüm - Wirtschaftliche Jugendhilfe und Eingliederungshilfe (Fachbereich 12-01)

    Adresse

    Besucheranschrift

    Trierer Straße 1

    54634 Bitburg

    Öffnungszeiten

    Montag bis Freitag 08:00 - 12:00 Uhr Montag bis Mittwoch 14:00 - 16:00 Uhr Donnerstag 14:00 - 18:00 Uhr

    Kontakt

    E-Mail: info@bitburg-pruem.de

    Telefon Festnetz: 06561 15-0

    Fax: 06561 15-1013

    Kontaktperson

    Internet

    Version

    Technisch erstellt am 09.10.2020 (von: Webservice, LK_Bitburg-Prüm)

    Technisch geändert am 29.11.2024 (von: Webservice, LK_Bitburg-Prüm)

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    Technisch erstellt am 07.06.2017 (von: system)

    Technisch geändert am 09.06.2017 (von: Administrator)

    Englisch

    Sprache: en

    Sprachbezeichnung nativ: English

    Technisch erstellt am 08.07.2021 (von: Administrator)

    Technisch geändert am 23.04.2020 (von: Administrator)

    erforderliche Unterlagen

    Im Beratungsgespräch bei Ihrem Jugendamt erfahren Sie, wo Sie geeignete Tagespflegepersonen finden und welche Unterlagen Sie konkret benötigen, um den Antrag auf öffentliche Zuwendungen stellen zu können.

    Das Jugendamt ist auch für die Eignungsprüfung, die Qualifizierung und die Erteilung der Pflegeerlaubnis für Tagespflegepersonen zuständig.

    Hinweise für Eifelkreis Bitburg-Prüm: Spezielle Hinweise für Kreis Eifelkreis Bitburg-Prüm

    Wenn eine geeignete Tagespflegeperson gefunden wurde, können Sie beim Jugendamt einen Antrag auf Kostenübernahme bzw. finanzielle Förderung der Kindertagespflege stellen. Dieser Antrag ist spätestens einen Monat vor Beginn der Betreuung einzureichen.

    Zum Nachweis der Betreuungszeiten benötigen wir in der Regel eine Arbeitszeitbescheinigung von den Elternteilen, die mit dem Kind in einem Haushalt leben. Sofern die Betreuungszeiten oft schwanken, z.B. aufgrund von Schichtarbeit, bitten wir die Tagespflegepersonen um Erfassung der Zeiten im bereitgestellten Formular. Der Betreuungsumfang wird dann zunächst monatlich berechnet.

    Soll die Kindertagespflege aus pädagogischen Gründen eingerichtet werden, z.B. zur Entlastung der Eltern, benötigen wir statt der Arbeitszeitbescheinigung ein ärztliches Attest, welches die Überforderung nachweist. Wenden Sie sich in solchen Fällen bitte im Vorfeld an die Fachberatung Kindertagespflege, damit die Notwendigkeit der Kindertagespflege in einem persönlichen Gespräch festgestellt werden kann.

    Bitte beachten Sie, dass die Unterschrift beider Elternteile im Antrag vorliegt (dies gilt nicht für Alleinerziehende).

    Wenn eine geeignete Tagespflegeperson gefunden wurde, können Sie beim Jugendamt einen Antrag auf Kostenübernahme bzw. finanzielle Förderung der Kindertagespflege stellen. Dieser Antrag ist spätestens einen Monat vor Beginn der Betreuung einzureichen.

    Zum Nachweis der Betreuungszeiten benötigen wir in der Regel eine Arbeitszeitbescheinigung von den Elternteilen, die mit dem Kind in einem Haushalt leben. Sofern die Betreuungszeiten oft schwanken, z.B. aufgrund von Schichtarbeit, bitten wir die Tagespflegepersonen um Erfassung der Zeiten im bereitgestellten Formular. Der Betreuungsumfang wird dann zunächst monatlich berechnet.

    Soll die Kindertagespflege aus pädagogischen Gründen eingerichtet werden, z.B. zur Entlastung der Eltern, benötigen wir statt der Arbeitszeitbescheinigung ein ärztliches Attest, welches die Überforderung nachweist. Wenden Sie sich in solchen Fällen bitte im Vorfeld an die Fachberatung Kindertagespflege, damit die Notwendigkeit der Kindertagespflege in einem persönlichen Gespräch festgestellt werden kann.

    Bitte beachten Sie, dass die Unterschrift beider Elternteile im Antrag vorliegt (dies gilt nicht für Alleinerziehende).

    Formulare

    Formulare für Anträge von Kostenübernahmen bzw. finanziellen Förderungen der Kindestagespflege erhalten Sie  beim zuständigen Jugendamt nach persönlicher Beratung.

    Rechtsgrundlage(n)

    Fristen

    Der Antrag auf öffentliche Förderung sollte grundsätzlich vor Aufnahme der Tätigkeit der Tagespflegeperson gestellt werden.

    Kosten

    Die Entgelte für die Tagespflegeperson orientieren sich am jeweiligen Betreuungsumfang und werden vom Jugendamt festgesetzt. Auch der Kostenbeitrag der Eltern orientiert sich am Betreuungsumfang und wird einkommensabhängig vom Jugendamt ermittelt. Ausführliche Informationen erhalten Sie bei Ihrem örtlich zuständigen Jugendamt.

    Hinweise für Eifelkreis Bitburg-Prüm: Spezielle Hinweise für Kreis Eifelkreis Bitburg-Prüm

    Für Kinder unter zwei Jahren und für Schulkinder ist ein Elternbeitrag zu zahlen. Kinder ab dem vollendeten zweiten Lebensjahr bis zum Schuleintritt sind, wenn sie durch eine qualifizierte Tagespflegeperson betreut werden und kein entsprechend ausreichender Platz in einer Kindertagesstätte bereit steht, beitragsfrei. Für mehr Informationen zu den Kosten und deren Berechnung steht Ihnen hier ein entsprechendes Informatsblatt zum Download bereit.

    Für Kinder unter zwei Jahren und für Schulkinder ist ein Elternbeitrag zu zahlen. Kinder ab dem vollendeten zweiten Lebensjahr bis zum Schuleintritt sind, wenn sie durch eine qualifizierte Tagespflegeperson betreut werden und kein entsprechend ausreichender Platz in einer Kindertagesstätte bereit steht, beitragsfrei. Für mehr Informationen zu den Kosten und deren Berechnung steht Ihnen hier ein entsprechendes Informatsblatt zum Download bereit.

    Hinweise (Besonderheiten)

    Weiterführende Informationen finden Sie im Internet auf der jeweiligen Seite des zuständigen Jugendamtes, dem Kitaserver oder erhalten Sie in einem persönlichen Gespräch mit dem Jugendamt vor Ort.

    Gültigkeitsgebiet

    Rheinland-Pfalz

    Fachliche Freigabe

    Fachlich freigegeben durch BM am 30.11.2022

    Version

    Technisch erstellt am 08.07.2013 (von: Gros, Blanka)

    Technisch geändert am 01.11.2024 (von: Intern, System)

    Stichwörter

    Kinderbetreuung, Kindergarten, Tagesmutter, Tagespflegeperson, Tagesvater, KTP

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    Technisch erstellt am 07.06.2017 (von: system)

    Technisch geändert am 09.06.2017 (von: Administrator)

    Englisch

    Sprache: en

    Sprachbezeichnung nativ: English

    Technisch erstellt am 08.07.2021 (von: Administrator)

    Technisch geändert am 23.04.2020 (von: Administrator)