Kind bei Tagesmutter oder Tagesvater anmelden
In Rheinland-Pfalz wird Kindertagespflege von einer geeigneten Tagespflegeperson in ihrem Haushalt, im Haushalt der Eltern oder in anderen kindgerechten Räumen außer in Kindertageseinrichtungen geleistet.
Beschreibung
Kindertagespflege ist eine Betreuungsform für Kinder im Alter von 0 – 14 Jahren und neben den Kindertageseinrichtungen das zweite Standbein der rheinland-pfälzischen Kinderbetreuung.
Sie ist familiennah und zeitlich flexibel und somit besonders attraktiv für Eltern, die noch sehr junge Kinder haben oder durch ihre Arbeitszeiten einer zeitlich besonders flexiblen Kinderbetreuung bedürfen.
In Rheinland-Pfalz wird Kindertagespflege von einer geeigneten Tagespflegeperson in ihrem Haushalt, im Haushalt der Eltern oder in anderen kindgerechten Räumen außer in Kindertageseinrichtungen geleistet. In der Kindertagespflege können grundsätzlich max. 5 fremde Kinder gleichzeitig von einer Tagespflegeperson betreut werden
Rheinland-pfälzische Tagespflegepersonen benötigen für ihre Arbeit eine Qualifizierung.
Im Rahmen der öffentlich geförderten Kindertagespflege erhalten qualifizierte Tagespflegepersonen einen bestimmten – örtlich differierenden – Stundensatz. Zu beachten ist auch, dass die Tagespflegeperson von ihrem Arbeitgeber angestellt werden kann.
Hinweise für Eifelkreis Bitburg-Prüm: Spezielle Hinweise für Kreis Eifelkreis Bitburg-Prüm
Die Belange der Kindertagespflege im Eifelkreis Bitburg-Prüm werden durch eine Satzung geregelt, welche hier eingesehen werden kann. Bitte machen Sie sich vor Inanspruchnahme der Kindertagespflege mit diesen Vorschriften vertraut.
Die Belange der Kindertagespflege im Eifelkreis Bitburg-Prüm werden durch eine Satzung geregelt, welche hier eingesehen werden kann. Bitte machen Sie sich vor Inanspruchnahme der Kindertagespflege mit diesen Vorschriften vertraut.
Zuständigkeit
Zuständig ist das örtliche Jugendamt.
Hinweise für Eifelkreis Bitburg-Prüm: Spezielle Hinweise für Kreis Eifelkreis Bitburg-Prüm
Melden Sie Ihren Betreuungsbedarf bei unserem Kooperationspartner, der Kindertagespflege - Vermittlungsstelle des DRK Kreisverband Bitburg-Prüm e.V..
Hier wurde eine Vermittlungsstelle im DRK-Mehrgenerationenhaus als Hilfsangebot für suchende Eltern geschaffen.
Fachkräfte führen die Auswahl der Tagesmütter sowie die organisatorische Abwicklung der Vermittlung durch. In einem persönlichen Gespräch erfragen diese Ihre Erwartungen, Zeiten und besonderen Wünsche, die Grundlage für die Suche nach einer passenden Tagespflegeperson sind.
Melden Sie Ihren Betreuungsbedarf bei unserem Kooperationspartner, der Kindertagespflege - Vermittlungsstelle des DRK Kreisverband Bitburg-Prüm e.V..
Hier wurde eine Vermittlungsstelle im DRK-Mehrgenerationenhaus als Hilfsangebot für suchende Eltern geschaffen.
Fachkräfte führen die Auswahl der Tagesmütter sowie die organisatorische Abwicklung der Vermittlung durch. In einem persönlichen Gespräch erfragen diese Ihre Erwartungen, Zeiten und besonderen Wünsche, die Grundlage für die Suche nach einer passenden Tagespflegeperson sind.
Ansprechpartner
Kreisverwaltung Eifelkreis Bitburg-Prüm - Wirtschaftliche Jugendhilfe und Eingliederungshilfe (Fachbereich 12-01)
Adresse
Besucheranschrift
Öffnungszeiten
Montag bis Freitag 08:00 - 12:00 Uhr Montag bis Mittwoch 14:00 - 16:00 Uhr Donnerstag 14:00 - 18:00 Uhr
Kontakt
Kontaktperson
Frau Laura Hauer
Besucheranschrift
E-Mail: hauer.laura@bitburg-pruem.de
Telefon Festnetz: 06561 15-3630
Fax: 06561 15-1013
Frau Irmgard Trenzen
Besucheranschrift
Telefon Festnetz: 06561 15-3631
Fax: 06561 15-1013
E-Mail: trenzen.irmgard@bitburg-pruem.de
Internet
erforderliche Unterlagen
Im Beratungsgespräch bei Ihrem Jugendamt erfahren Sie, wo Sie geeignete Tagespflegepersonen finden und welche Unterlagen Sie konkret benötigen, um den Antrag auf öffentliche Zuwendungen stellen zu können.
Das Jugendamt ist auch für die Eignungsprüfung, die Qualifizierung und die Erteilung der Pflegeerlaubnis für Tagespflegepersonen zuständig.
Hinweise für Eifelkreis Bitburg-Prüm: Spezielle Hinweise für Kreis Eifelkreis Bitburg-Prüm
Wenn eine geeignete Tagespflegeperson gefunden wurde, können Sie beim Jugendamt einen Antrag auf Kostenübernahme bzw. finanzielle Förderung der Kindertagespflege stellen. Dieser Antrag ist spätestens einen Monat vor Beginn der Betreuung einzureichen.
Zum Nachweis der Betreuungszeiten benötigen wir in der Regel eine Arbeitszeitbescheinigung von den Elternteilen, die mit dem Kind in einem Haushalt leben. Sofern die Betreuungszeiten oft schwanken, z.B. aufgrund von Schichtarbeit, bitten wir die Tagespflegepersonen um Erfassung der Zeiten im bereitgestellten Formular. Der Betreuungsumfang wird dann zunächst monatlich berechnet.
Soll die Kindertagespflege aus pädagogischen Gründen eingerichtet werden, z.B. zur Entlastung der Eltern, benötigen wir statt der Arbeitszeitbescheinigung ein ärztliches Attest, welches die Überforderung nachweist. Wenden Sie sich in solchen Fällen bitte im Vorfeld an die Fachberatung Kindertagespflege, damit die Notwendigkeit der Kindertagespflege in einem persönlichen Gespräch festgestellt werden kann.
Bitte beachten Sie, dass die Unterschrift beider Elternteile im Antrag vorliegt (dies gilt nicht für Alleinerziehende).
Wenn eine geeignete Tagespflegeperson gefunden wurde, können Sie beim Jugendamt einen Antrag auf Kostenübernahme bzw. finanzielle Förderung der Kindertagespflege stellen. Dieser Antrag ist spätestens einen Monat vor Beginn der Betreuung einzureichen.
Zum Nachweis der Betreuungszeiten benötigen wir in der Regel eine Arbeitszeitbescheinigung von den Elternteilen, die mit dem Kind in einem Haushalt leben. Sofern die Betreuungszeiten oft schwanken, z.B. aufgrund von Schichtarbeit, bitten wir die Tagespflegepersonen um Erfassung der Zeiten im bereitgestellten Formular. Der Betreuungsumfang wird dann zunächst monatlich berechnet.
Soll die Kindertagespflege aus pädagogischen Gründen eingerichtet werden, z.B. zur Entlastung der Eltern, benötigen wir statt der Arbeitszeitbescheinigung ein ärztliches Attest, welches die Überforderung nachweist. Wenden Sie sich in solchen Fällen bitte im Vorfeld an die Fachberatung Kindertagespflege, damit die Notwendigkeit der Kindertagespflege in einem persönlichen Gespräch festgestellt werden kann.
Bitte beachten Sie, dass die Unterschrift beider Elternteile im Antrag vorliegt (dies gilt nicht für Alleinerziehende).
Formulare
Formulare für Anträge von Kostenübernahmen bzw. finanziellen Förderungen der Kindestagespflege erhalten Sie beim zuständigen Jugendamt nach persönlicher Beratung.
Rechtsgrundlage(n)
- § 1 Landesgesetz über die Erziehung, Bildung und Betreuung von Kindern in Tageseinrichtungen und in Kindertagespflege (KitaG)
- § 2 Abs. 2 Landesgesetz über die Erziehung, Bildung und Betreuung von Kindern in Tageseinrichtungen und in Kindertagespflege (KitaG)
- § 6 Landesgesetz über die Erziehung, Bildung und Betreuung von Kindern in Tageseinrichtungen und in Kindertagespflege (KitaG
- § 23 Achtes Sozialgesetzbuch (SGB VIII)
- § 24 Achtes Sozialgesetzbuch (SGB VIII)
- § 43 Achtes Sozialgesetzbuch (SGB VIII)
Fristen
Der Antrag auf öffentliche Förderung sollte grundsätzlich vor Aufnahme der Tätigkeit der Tagespflegeperson gestellt werden.
Kosten
Die Entgelte für die Tagespflegeperson orientieren sich am jeweiligen Betreuungsumfang und werden vom Jugendamt festgesetzt. Auch der Kostenbeitrag der Eltern orientiert sich am Betreuungsumfang und wird einkommensabhängig vom Jugendamt ermittelt. Ausführliche Informationen erhalten Sie bei Ihrem örtlich zuständigen Jugendamt.
Hinweise für Eifelkreis Bitburg-Prüm: Spezielle Hinweise für Kreis Eifelkreis Bitburg-Prüm
Für Kinder unter zwei Jahren und für Schulkinder ist ein Elternbeitrag zu zahlen. Kinder ab dem vollendeten zweiten Lebensjahr bis zum Schuleintritt sind, wenn sie durch eine qualifizierte Tagespflegeperson betreut werden und kein entsprechend ausreichender Platz in einer Kindertagesstätte bereit steht, beitragsfrei. Für mehr Informationen zu den Kosten und deren Berechnung steht Ihnen hier ein entsprechendes Informatsblatt zum Download bereit.
- Kostenbeitragstabelle Kindertagespflege für Alleinerziehende
- Infoblatt zu den Elternbeiträgen in der Kindertagespflege
- Kostenbeitragstabelle Kindertagespflege
Für Kinder unter zwei Jahren und für Schulkinder ist ein Elternbeitrag zu zahlen. Kinder ab dem vollendeten zweiten Lebensjahr bis zum Schuleintritt sind, wenn sie durch eine qualifizierte Tagespflegeperson betreut werden und kein entsprechend ausreichender Platz in einer Kindertagesstätte bereit steht, beitragsfrei. Für mehr Informationen zu den Kosten und deren Berechnung steht Ihnen hier ein entsprechendes Informatsblatt zum Download bereit.
Hinweise (Besonderheiten)
Weiterführende Informationen finden Sie im Internet auf der jeweiligen Seite des zuständigen Jugendamtes, dem Kitaserver oder erhalten Sie in einem persönlichen Gespräch mit dem Jugendamt vor Ort.
Gültigkeitsgebiet
Rheinland-Pfalz
Fachliche Freigabe
Fachlich freigegeben durch BM am 30.11.2022
Stichwörter
Kinderbetreuung, Kindergarten, Tagesmutter, Tagespflegeperson, Tagesvater, KTP