Rundfunkbeitrag im privaten Bereich Abmeldung
Beschreibung
Wenn die Rundfunkbeitragspflicht für Sie wegfällt, können Sie dies melden oder sich online abmelden.
Online-Dienst
Rundfunkbeitrag – Online-Service
Beschreibung
Online erledigen
Zahlungsweise
- Überweisung
- Lastschriftverfahren
Vertrauensniveau
Sie benötigen ein Elsterzertifikat und Passwort, um diesen Online-Dienst zu nutzen (Vertrauensniveau substantiell).
weitere Informationen zum Vertrauensniveau von Online-Diensten
Zuständigkeit
ARD ZDF Deutschlandradio Beitragsservice in Köln.
Ansprechpartner
Verbandsgemeinde Prüm - 3.5.4 Soziales, Soziale Sicherung
Adresse
Hausanschrift
Kontakt
Kontaktperson
Norman Diederichs
Hausanschrift
E-Mail: norman.diederichs@vg-pruem.de
Telefon Festnetz: +49 6551 943-112
Fax: +49 6551 943-50112
erforderliche Unterlagen
- Meldebescheinigung
- Sofern erforderlich:
- Beitragsnummer der Person, die bereits für die Wohnung zahlt
- Vollmacht bzw. Betreuungsvollmacht
Formulare
Voraussetzungen
Die Rundfunkbeitragspflicht entfällt, sobald keine Wohnung mehr innegehabt wird. Das gilt auch, wenn Sie:
- als Lebensgemeinschaft oder sonstiger Bewohner in einer Wohnung leben und bisher mehrfach Rundfunkgebühren gezahlt haben
- in eine Wohnung einziehen, für die bereits Rundfunkbeiträge entrichtet werden
Rechtsgrundlage(n)
Fristen
Beitragspflicht endet mit Ablauf des Monats, in dem das Innehaben der Wohnung durch Beitragszahler endet. Jedoch nicht vor Ablauf des Monats, in dem dies mitgeteilt worden ist.
Kosten
Abmeldung: gebührenfrei.
Hinweise (Besonderheiten)
Gültigkeitsgebiet
Rheinland-Pfalz
Fachliche Freigabe
Fachlich freigegeben durch StK am 17.04.2019
Stichwörter
Radio, Rundfunkgebühren, GEZ, Gebühren, Gebühreneinzugszentrale (GEZ), Fernseher