Öffentliche Vergabe Angebot bei Öffentlicher Ausschreibung oder offenem Verfahren abgeben
Sie können als Unternehmer für öffentliche Ausschreibungen Angebote abgeben, wenn Sie die ausgeschriebenen Leistungen anbieten.
Beschreibung
Bei der Öffentlichen Ausschreibung (national) können alle Unternehmen, die die gewünschten Leistungen anbieten, Angebote abgeben. Dies gilt auch für das offene Verfahren (EU-weit). Dieses ist durchzuführen, wenn das Auftragsvolumen den EU-Schwellenwert überschreitet.
Der öffentliche Auftraggeber (Vergabestelle) gibt die Ausschreibungen über spezielle Ausschreibungsmedien bekannt.
Hinweise für Trier-Saarburg: Ausschreibung der Kreisverwaltung Trier-Saarburg
öffentliche Ausschreibungen
- werden grundsätzlich auf der Vergabeplattform subreport-ELViS veröffentlicht
- zusätzlich erfolgt unter www.trier-saarburg.de und in den Kreisnachrichten in den Amtsblättern der Verbandsgemeinden eine Bekanntmachung der Ausschreibungen
Ausschreibungsunterlagen
- die Vergabeunterlagen können auf dem Vergabeportal kostenlos runtergeladen werden
Angebotsabgabe
- Angebote für EU-Vergaben dürfen ab 18.10.2018 nur noch in elektronischer Form abgegeben werden
- für Vergaben im Unterschwellenbereich können Angebote weiterhin in Papierform abgegeben werden
- nicht per Fax oder Mail möglich
öffentliche Ausschreibungen
- werden grundsätzlich auf der Vergabeplattform subreport-ELViS veröffentlicht
- zusätzlich erfolgt unter www.trier-saarburg.de und in den Kreisnachrichten in den Amtsblättern der Verbandsgemeinden eine Bekanntmachung der Ausschreibungen
Ausschreibungsunterlagen
- die Vergabeunterlagen können auf dem Vergabeportal kostenlos runtergeladen werden
Angebotsabgabe
- Angebote für EU-Vergaben dürfen ab 18.10.2018 nur noch in elektronischer Form abgegeben werden
- für Vergaben im Unterschwellenbereich können Angebote weiterhin in Papierform abgegeben werden
- nicht per Fax oder Mail möglich
Online-Dienste
Für diesen Ort gibt es aktuell keinen Online-Dienst.
Zuständigkeit
Bitte wenden Sie sich an die entsprechende Vergabestelle.
Ansprechpartner
Kreisverwaltung Trier-Saarburg - Wirtschaft, Landwirtschaft und Weinbau - Wirtschaft, EU-Angelegenheiten und Zentrale Vergabestelle
Adresse
Postanschrift
Postfach 2620
54216 Trier
Hausanschrift
Öffnungszeiten
Montag 09:00 - 12:00 Uhr, 14:00 - 16:00 Uhr Dienstag 09:00 - 12:00 Uhr, 14:00 - 16:00 Uhr Mittwoch 09:00 - 12:00 Uhr, 14:00 - 16:00 Uhr Donnerstag 09:00 - 12:00 Uhr, 14:00 - 16:00 Uhr Freitag 09:00 - 13:00 Uhr
Kontakt
Fax: +49 651 715-17682
E-Mail: vergabestelle@trier-saarburg.de
Internet
erforderliche Unterlagen
Welche Unterlagen, Muster oder Proben Sie bei der Abgabe Ihres Angebots benötigen, entnehmen Sie den Ausschreibungsunterlagen.
Voraussetzungen
Ihr Angebot muss die inhaltlichen und formellen Anforderungen erfüllen, die in den Ausschreibungsunterlagen jeweils beschrieben sind.
Rechtsgrundlage(n)
Nationale Vergaberecht
Hinweise für Trier-Saarburg: Ausschreibung der Kreisverwaltung Trier-Saarburg
- VgV (Verordnung über die Vergabe öffentlicher Aufträge)
- VOB/A Abschnitt 1
- VOL/A Abschnitt 1
- VgV (Verordnung über die Vergabe öffentlicher Aufträge)
- VOB/A Abschnitt 1
- VOL/A Abschnitt 1
Rechtsbehelf
Europaweite Vergabeverfahren können durch einen Antrag bei der zuständigen Vergabekammer nachgeprüft werden. Nationale Vergabeverfahren können durch die jeweils zuständigen Rechts- und Fachaufsichtsbehörden überprüft werden.
Verfahrensablauf
Die Vergabestelle veröffentlicht die Ausschreibung in Ausschreibungsmedien, insbesondere auf einer eVergabeplattform.
Die Vergabestelle darf die Angebote erst nach Ablauf der Angebotsfrist öffnen.
Sie erteilt den Zuschlag für gewöhnlich schriftlich. Er gilt gleichzeitig als Vertragsabschluss.
Bei der Erstellung eines Angebots müssen Sie verschiedene formelle und inhaltliche Anforderungen beachten, zum Beispiel:
- die fristgerechte Einhaltung des Abgabetermins (Angebots- oder Bewerbungsfrist),
- die vollständige Eintragung der geforderten Preise sowie
- die vom Auftraggeber lückenlos geforderten Erklärungen und Nachweise.
Außerdem müssen Sie gewährleisten, dass Sie keine Änderungen an den Vertragsunterlagen vorgenommen haben.
Gibt die Vergabestelle die Verwendung der eVergabeplattform (z. B. Vergabemarktplatz RLP) vor, ist diese zu verwenden. Die Einreichung von Unterlagen in Papierform ist dann nicht zulässig.
Die ausgefüllten Ausschreibungsunterlagen (Angebot oder Bewerbung) senden Sie innerhalb der Angebots- oder Bewerbungsfrist an die Vergabestelle. Bei elektronischer Rücksendung werden die Unterlagen verschlüsselt übermittelt.
Die Vergabestelle prüft die ordnungs- und fristgemäß eingegangenen Angebote nach folgenden Kriterien:
- Vollständigkeit
- fachliche Richtigkeit und
- rechnerische Richtigkeit
Danach informiert sie nicht berücksichtigte Bieter und macht die Vergabe öffentlich bekannt.
Fristen
Die Vergabestelle muss eine ausreichende Angebotsfrist einräumen und darf die Angebote erst nach Ablauf der Angebotsfrist öffnen. Demnach müssen Sie als Unternehmer Ihr Angebot innerhalb der gesetzten Frist abgeben.
Bearbeitungsdauer
Die Vergabestelle muss im Vergabeverfahren Zuschlags- und Bindefristen beachten. Sie bemisst die Zuschlagsfrist in der Regel so kurz wie möglich. Bei EU-weiten Verfahren darf der Zuschlag erst nach Ablauf der Vorabinformationsfrist erfolgen.
Hinweise für Trier-Saarburg: Ausschreibung der Kreisverwaltung Trier-Saarburg
- 3 - 4 Wochen
- 3 - 4 Wochen
Kosten
Die Vergabestelle gibt in der Auftragsbekanntmachung eine elektronische Adresse an, unter der die Vergabeunterlagen unentgeltlich, uneingeschränkt, vollständig und direkt abgerufen werden können.
Hinweise (Besonderheiten)
Hinweis: Ausschreibungen des Landes werden in der Regel auf dem Vergabemarktplatz Rheinland-Pfalz veröffentlicht; EU-Ausschreibungen müssen in jedem Fall auf TED veröffentlicht werden. TED (Tenders Electronic Daily) ist die Online-Version des „Supplement zum Amtsblatt der Europäischen Union" für das europäische öffentliche Auftragswesen.
Gültigkeitsgebiet
Rheinland-Pfalz
Fachliche Freigabe
Fachlich freigegeben durch MWVLW am 04.12.2019
Stichwörter
Angebotsabgabe, Auftragsvergabe, Gleichberechtigung, EU-Schwellenwert, Wettbewerb, Angebot, Submissionen, Ausschreibung