Fahrerqualifizierungsnachweis (FQN) Ausstellung

    Ausstellung des Fahrerqualifizierungsnachweises beantragen

    Als Berufskraftfahrerin oder -fahrer benötigen Sie seit dem 23.05.2021 zusätzlich zu Ihrer Fahrerlaubnis einen Fahrerqualifizierungsnachweis (FQN).

    Beschreibung

    Aufgrund des Berufskraftfahrerqualifikationsgesetzes besteht für Sie als Berufskraftfahrerin oder -fahrer die Pflicht zur besonderen Schulung im Güter- als auch im Personenverkehr.

    Zum Nachweis Ihrer Qualifikation wird seit 23.05.2021 auf Antrag ein Fahrerqualifizierungsnachweis (FQN) ausgestellt. Dieser löst die bisherige Eintragung der Schlüsselzahl 95 im Kartenführerschein schrittweise ab.

    Der FQN ist eine Karte, die der Fahrerlaubnis in Form und Größe ähnelt. Sie ist zusammen mit Ihrer Fahrerlaubnis mitzuführen.

    Der FQN wird ausgestellt über den

    • Erwerb der Grundqualifikation,
    • Erwerb der beschleunigten Grundqualifikation sowie
    • Abschluss der vorgeschriebenen Weiterbildungsmaßnahme (alle 5 Jahre)

    Den FQN müssen Sie schriftlich bei Ihrer zuständigen Fahrerlaubnisbehörde beantragen.

    zuständige Stelle

    Die Fahrerlaubnisbehörde beim Kreis oder der kreisfreien Stadt.

    Ansprechpartner

    Landesbetrieb Mobilität Rheinland-Pfalz - Landesbetrieb Mobilität Trier

    Adresse

    Hausanschrift

    Dasbachstr. 15c

    54292 Trier

    Kontakt

    E-Mail: lbm@lbm-trier.rlp.de

    Telefon Festnetz: +49 651 9796-0

    Fax: +49 651 9796-1480

    Internet

    Version

    Technisch erstellt am 05.01.2012 (von: Blanka Gros)

    Technisch geändert am 23.08.2012 (von: Blanka Gros)

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    Technisch erstellt am 07.06.2017 (von: system)

    Technisch geändert am 09.06.2017 (von: Administrator)

    Kreisverwaltung Trier-Saarburg - Zentrale Dienste und Digitalisierung - Bürgerbüro

    Adresse

    Postanschrift

    Postfach 2620

    54216 Trier

    Hausanschrift

    Willy-Brandt-Platz 1

    54290 Trier

    Öffnungszeiten

    Montag 07:00 - 12:00 Uhr, 14:00 - 16:00 Uhr Dienstag 07:00 - 12:00 Uhr Mittwoch 07:00 - 12:00 Uhr Donnerstag 07:00 - 12:00 Uhr, 14:00 - 18:00 Uhr Freitag 07:00 - 12:00 Uhr zu diesen Zeiten ist das Bürgerbüro mit und ohne Termin geöffnet

    Kontakt

    Telefon Festnetz: 115

    Telefon Festnetz: +49 651 715-0

    Fax: +49 651 715-17444

    E-Mail: buergerbuero@trier-saarburg.de

    Stichwörter

    Abteilung 2, Fahrerlaubnis, Führerschein

    Version

    Technisch erstellt am 20.12.2022 (von: Frank, Bernhild)

    Technisch geändert am 04.10.2024 (von: Struth, Yvonne)

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    Technisch erstellt am 07.06.2017 (von: system)

    Technisch geändert am 09.06.2017 (von: Administrator)

    erforderliche Unterlagen

    • amtlicher Nachweis über Ort und Tag der Geburt (Personalausweis oder Reisepass)
    • ein aktuelles biometrisches Passfoto
    • gültiger Führerschein
    • Nachweis über die (beschleunigte) Grundqualifikation, beziehungsweise Weiterbildung
    • gegebenenfalls Nachweis über andere abgeschlossene spezielle Aus und Weiterbildungsmaßnahmen im Sinne der Berufskraftfahrerqualifikationsverordnung (die Ausbildung über die Beförderung gefährlicher Güter im Binnenland für Fahrzeugführer oder die Schulung über den Schutz von Tieren beim Transport), sofern diese angerechnet werden sollen
    • gegebenenfalls Arbeitsgenehmigung EU oder Aufenthaltstitel mit dem Vermerk der erlaubten Erwerbstätigkeit

    Hinweise für Trier-Saarburg: Berufskraftfahrerqualifikation

    • aktueller Führerschein
    • gültiges Ausweisdokument ggfls. mit Meldebescheinigung
      • eine Meldebescheinigung ist erforderlich sofern das Ausweisdokument keine Wohnsitzangabe enthält
    • biometrisches Lichtbild
    • Bescheinigung der Grundqualifikation im Original (wenn vor Dezember 2021 ausgestellt)
    • Bescheinigung der Module im Original oder Mitteilung über online gesendete Module (ab 01.12.2022)
    • aktueller Führerschein
    • gültiges Ausweisdokument ggfls. mit Meldebescheinigung
      • eine Meldebescheinigung ist erforderlich sofern das Ausweisdokument keine Wohnsitzangabe enthält
    • biometrisches Lichtbild
    • Bescheinigung der Grundqualifikation im Original (wenn vor Dezember 2021 ausgestellt)
    • Bescheinigung der Module im Original oder Mitteilung über online gesendete Module (ab 01.12.2022)

    Voraussetzungen

    • Sie haben Ihren Hauptwohnsitz in der Bundesrepublik Deutschland.
    • Sie sind Berufskraftfahrerin oder Berufskraftfahrer oder in der Ausbildung als Berufskraftfahrerin oder Berufskraftfahrer.
    • Sie sind im Besitz einer Fahrerlaubnis der Klassen C1, C1E, C, CE, D1, D1E, D oder DE.
    • Sie haben eine Grundqualifikation beziehungsweise Weiterbildung.
    • Die Ausstellung, Erweiterung oder Verlängerung des Fahrerqualifizierungsnachweises erfolgt ausschließlich im Rahmen der Beantragung einer Ersterteilung, Erweiterung, Verlängerung oder Neuerteilung einer Fahrerlaubnis der Klasse C oder Klasse D.

    Rechtsgrundlage(n)

    Verfahrensablauf

    Hinweise für Trier-Saarburg: Berufskraftfahrerqualifikation

    • persönliche Antragstellung erforderlich
    • persönliche Antragstellung erforderlich

    Fristen

    Hinweise für Trier-Saarburg: Berufskraftfahrerqualifikation

    • bei Erneuerung erfolgt die Eintragung nicht mehr direkt im Führerschein
    • dies wird separat auf dem Fahrerqualifizierungsnachweis eingetragen
    • bei Erneuerung erfolgt die Eintragung nicht mehr direkt im Führerschein
    • dies wird separat auf dem Fahrerqualifizierungsnachweis eingetragen

    Kosten

    Die Gebühr richtet sich nach der Gebührenordnung für Maßnahmen im Straßenverkehr (GebOSt ). Bei Direktversand des Führerscheins an die Wohnanschrift fällt eine zusätzliche Versandgebühr an.

    Weitere Informationen

    Gültigkeitsgebiet

    Rheinland-Pfalz

    Fachliche Freigabe

    Fachlich freigegeben durch Ministerium für Wirtschaft, Verkehr, Landwirtschaft und Weinbau Rheinland-Pfalz am 01.10.2023

    Version

    Technisch erstellt am 16.05.2012 (von: Blanka Gros)

    Technisch geändert am 01.11.2024 (von: Intern, System)

    Stichwörter

    Weiterbildung, Schlüsselzahl 95, FQN, C-Klassen, Berufskraftfahrer, Ausstellung, Führerschein, Gewerbliche Nutzung, Berufskraftfahrerin, Beschleunigte Grundqualifikation, D-Klassen, Fahrerlaubnis, Grundqualifikation, Fahrerqualifizierungsnachweis

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    Technisch erstellt am 07.06.2017 (von: system)

    Technisch geändert am 09.06.2017 (von: Administrator)

    Englisch

    Sprache: en

    Sprachbezeichnung nativ: English

    Technisch erstellt am 08.07.2021 (von: Administrator)

    Technisch geändert am 23.04.2020 (von: Administrator)