Wohnberechtigungsschein Ausstellung

    Wohnberechtigungsschein

    Beschreibung

    Der Wohnberechtigungsschein ist eine amtliche Bescheinigung, mit deren Hilfe ein Mieter nachweisen kann, dass er berechtigt ist, in Rheinland-Pfalz eine mit öffentlichen Mitteln geförderte Wohnung (Sozialwohnung) zu beziehen. 

    Der Wohnberechtigungsschein ist für maximal ein Jahr gültig.

    Sie können den Wohnberechtigungsschein bei der zuständigen Stelle in zwei Varianten beantragen:

    • Allgemeiner Wohnberechtigungsschein
      Die Antragstellerin oder der Antragsteller ist berechtigt, eine beliebige Sozialwohnung zu beziehen.
    • Spezieller Wohnberechtigungsschein
      Wohnungsinteressenten bewerben sich - unter Einhaltung der besonderen Bezugsvoraussetzungen - um eine bestimmte Sozialwohnung. Mit diesem Wohnberechtigungsschein ist die Antragstellerin oder der Antragsteller berechtigt, (nur) diese bestimmte Sozialwohnung zu beziehen.

    Hinweise für Nieder-Olm: Wohnberechtigungsschein

    Zum Bezug einer aus öffentlichen Mitteln geförderten Wohnung ist die Vorlage eines Wohnberechtigungsscheines erforderlich.

    Die geförderten Wohnungen dürfen nur von Personen, deren Einkommen folgende Einkommensgrenzen nicht überschreiten, bezogen werden.

    Vergleich Einkommensgrenzen und hochgerechnete Einnahmen

    § 9 Abs. 2 Wohnraumförderungsgesetz

    Haushaltsgröße

    Einkommens-
    grenze (?)

    hochgerechnete
    Einnahmen (?)

    1 Person

    1 Erwachsener

    12.000,00

    18.187,00

    2 Personen

    2 Erwachsene

    18.000,00

    26.758,00

    1 Erwachsener und 1 Kind

    18.500,00

    27.473,00

    3 Personen

    3 Erwachsene

    22.100,00

    32.615,00

    2 Erwachsene und 1 Kind

    22.600,00

    33.330,00

    1 Erwachsener und 2 Kinder

    23.100,00

    34.044,00

    4 Personen

    4 Erwachsene

    26.200,00

    38.473,00

    3 Erwachsene und 1 Kind

    26.700,00

    39.187,00

    2 Erwachsene und 2 Kinder

    27.200,00

    39.901,00

    1 Erwachsener und 3 Kinder

    27.700,00

    40.615,00

    5 Personen

    5 Erwachsene

    30.300,00

    44.330,00

    4 Erwachsene und 1 Kind

    30.800,00

    45.044,00

    3 Erwachsene und 2 Kinder

    31.300,00

    45.758,00

    2 Erwachsene und 3 Kinder

    31.800,00

    46.473,00

    1 Erwachsener und 4 Kinder

    32.300,00

    47.187,00

    Für jeden weiteren Haushaltsangehörigen
    (kein Arbeitnehmer)
    und für jedes weitere Kind

    4.100,00

    500,00

    5.857,00

    714,00

    Nachzuweisen ist das Jahreseinkommen (Gehaltsnachweise, Bescheinigungen über Unterhalt, Kindergeld etc.)

    Online-Dienste

    Für diesen Ort gibt es aktuell keinen Online-Dienst.

    zuständige Stelle

    Für die Ausstellung allgemeiner Wohnberechtigungsscheine: Die Verwaltung der verbandsfreien Gemeinde/Verbandsgemeinde/Stadtverwaltung des Wohnortes oder des zukünftigen Wohnortes.

    Für die Ausstellung spezieller Wohnberechtigungsscheine: Die Verwaltung der verbandsfreien Gemeinde/Verbandsgemeinde/Stadtverwaltung des zukünftigen Wohnortes.

    Zuständigkeit

    Bitte wenden Sie sich an die Verwaltung der verbandsfreien Gemeinde/Verbandsgemeinde/Stadtverwaltung des Wohnortes oder des zukünftigen Wohnortes.

    Ansprechpartner

    Verbandsgemeinde Nieder-Olm - Bürgerdienste

    Adresse

    Postanschrift

    Pariser Str. 110

    55268 Nieder-Olm

    Öffnungszeiten

    Montag von 08.00 bis 12:30 Uhr und 14:00 Uhr bis 16:00 Uhr Dienstag von 08:00 bis 12:30 Uhr und 14:00 bis 19:00 Uhr Mittwoch von 08:00 bis 12:30 Uhr Donnerstag von 08:00 bis 12:30 Uhr und 14:00 Uhr bis 16:00 Uhr Freitag von 07:00 bis 12:30 Uhr Bürgerbüro: Montag von 08:00 Uhr bis 16:00 Uhr Dienstag von 08:00 Uhr bis 19:00 Uhr Mittwoch von 08:00 Uhr bis 12:30 Uhr Donnerstag von 08:00 Uhr bis 16:00 Uhr Freitag von 07:00 Uhr bis 12:30 Uhr jeden ersten Samstag im Monat von 09:00 Uhr bis 12:00 Uhr

    Kontakt

    Telefon Festnetz: 06136 69-0

    Fax: 06136 691611994

    E-Mail: buergerbuero@vg-nieder-olm.de

    Kontaktperson

    Internet

    Version

    Technisch geändert am 12.07.2024

    Sprachversion

    Englisch

    Sprache: en

    Sprachbezeichnung nativ: English

    Deutsch

    Sprache: de

    erforderliche Unterlagen

    • Personalausweis
    • Nachweis über das Einkommen von allen Personen, die in die Wohnung einziehen möchten (z.B. Einkommensnachweis, welcher vom Arbeitgeber auszufüllen ist, letzte(r) Einkommensteuerbescheid/-erklärung und letzter steuerlich anerkannter Gewinn bzw. Nachweis über Steuerbescheid bei Gewerbetreibenden/Selbstständigen).

    Voraussetzungen

    Einen Wohnberechtigungsschein erhalten Haushalte, deren anrechenbares Einkommen die maßgebliche Einkommensgrenze nicht überschreitet. Die Einkommensgrenze ist abhängig von der Anzahl der zum Haushalt gehörenden Personen und den entsprechenden Förderprogrammen. Ein Wohnberechtigungsschein wird erteilt, sofern das Gesamteinkommen des Haushalts die Einkommensgrenze gemäß § 13 LWoFG nicht überschreitet. Siehe hierzu auch "Wohnberechtigungsschein Anspruch berechnen".

    Das Gesamtjahreseinkommen setzt sich aus dem Bruttojahreseinkommen aller zum Haushalt gehörender Personen zusammen. Es wird nach Maßgabe des Landeswohnraumförderungsgesetzes ermittelt.

    In Ausnahmefällen kann ein Wohnberechtigungsschein auch ohne Einhaltung der maßgebenden Einkommensgrenzen zur Berücksichtigung besonderer Bedürfnisse einer haushaltsangehörigen Person oder zur Vermeidung besonderer Härten erteilt werden. Dies muss nach den Umständen des Einzelfalls geprüft werden.

    Rechtsgrundlage(n)

    Verfahrensablauf

    Sie können den Antrag bei der zuständigen Stelle persönlich oder schriftlich stellen. Dabei hat die wohnungssuchende Person für sich und jede zu ihrem Haushalt rechnende Person eine Erklärung über das Einkommen abzugeben.

    Fristen

    Der Wohnberechtigungsschein muss vor Bezug einer geförderten Wohnung der Vermieterin oder dem Vermieter vorgelegt werden.

    Kosten

    Es fallen keine Gebühren beziehungsweise Kosten an.

    Gültigkeitsgebiet

    Rheinland-Pfalz

    Fachliche Freigabe

    Fachlich freigegeben am 20.03.2020

    Version

    Technisch geändert am 01.09.2024

    Stichwörter

    Wohnraum, Förderung, Sozialwohnung, Mietwohnungen, Wohnung

    Sprachversion

    Englisch

    Sprache: en

    Sprachbezeichnung nativ: English

    Deutsch

    Sprache: de