Berufliches Gymnasium Aufnahme

    Berufsbildende Schulen: Berufliches Gymnasium anmelden

    Beschreibung

    Das berufliche Gymnasium führt in drei Jahren als gymnasiale Oberstufe in folgenden Fachrichtungen zur allgemeinen Hochschulreife:

    • Gesundheit und Soziales
    • Technik (mit den Schwerpunkten Bautechnik, Elektrotechnik, Gestaltungs- und Medientechnik, Metalltechnik, Umwelttechnik)
    • Wirtschaft

    Es unterscheidet sich von den allgemeinbildenden Gymnasien dadurch, dass es als besonders attraktives Angebot für Absolventinnen und Absolventen mit dem qualifizierten Sekundarabschluss I (Mittlerer Schulabschluss) nur aus der Oberstufe (Jahrgangsstufe 11 – 13) besteht.

    Der Erziehungs- und Bildungsauftrag besteht neben der Befähigung zum Studium an jeder Hochschule insbesondere darin, berufsorientierte Fachkenntnisse zu vermitteln, zur Persönlichkeitsbildung der Schülerinnen und Schüler beizutragen, sie zu vernetztem Denken, zu werteorientiertem Verhalten sowie zur verantwortlichen Mitgestaltung des öffentlichen Lebens zu qualifizieren.

    Zuständigkeit

    Bitte wenden Sie sich für eine Anmeldung an die jeweilige berufsbildende Schule.

    Weitere Informationen finden Sie auch auf der Internetseite des Ministeriums für Bildung.

    Ansprechpartner

    Für früher: Reg.-Bez. Trier (Rheinland-Pfalz) wurden leider keine Ansprechpartner gefunden. Bitte schauen Sie in der obigen Leistungsbeschreibung nach Hinweisen wie Sie den zuständigen Ansprechpartner finden können.

    erforderliche Unterlagen

    - ausgefülltes Aufnahmeformular
    - beglaubigtes Halbjahreszeugnis der Klasse 10 bzw. Abschlusszeugnis
    - Kopie der Geburtsurkunde
    - aktuelle Meldebescheinigung des Einwohnermeldeamtes
    - Aufenthaltserlaubnis (Kopie) bei Nicht EU-Bürgerinnen und -Bürgern
    - formloser Antrag und beglaubigte Nachweise zu den Positionen „Härtegesichtspunkte“ bzw. „geleistete Dienste“

    Formulare

    Der Aufnahmeantrag ist an der Schule erhältlich bzw. von deren jeweiliger Homepage herunterladbar. Er muss in Papierform eingereicht werden.

    Rechtsgrundlage(n)

    Rechtsbehelf

    Bei Ablehnung kann ein Widerspruchsverfahren eingeleitet werden.

    Fristen

    Spätester Abgabetermin der Unterlagen: 1. März eines jeden Jahres (Ausschlussfrist) bei der jeweiligen Schule.

    Kosten

    Keine.

    Hinweise (Besonderheiten)

    Die Informationsbroschüre „Das berufliche Gymnasium“ enthält alles Wissenswerte für Schülerinnen und Schüler, Eltern und Lehrkräfte. 

    Gültigkeitsgebiet

    Rheinland-Pfalz

    Version

    Technisch erstellt am 07.05.2012 (von: Blanka Gros)

    Technisch geändert am 23.08.2023 (von: system)

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    Technisch erstellt am 07.06.2017 (von: system)

    Technisch geändert am 09.06.2017 (von: Administrator)

    Englisch

    Sprache: en

    Sprachbezeichnung nativ: English

    Technisch erstellt am 08.07.2021 (von: Administrator)

    Technisch geändert am 23.04.2020 (von: Administrator)