Leistungen für Bildung und Teilhabe bei Kindern, Jugendlichen und jungen Erwachsenen Bewilligung

    Bildungspaket für bedürftige Kinder beantragen

    Sie verfügen nicht um die finanziellen Mittel Ihrem Kind diverse Bildungs- oder Freizeitangebote zu finanzieren? Dann haben Sie die Möglichkeit Leistungen aus dem Bildungs- und Teilhabepaket zu beantragen.

    Beschreibung

    Ziel des Bildungspaketes ist es, Kindern sowie auch Jugendliche und jungen Erwachsenen aus finanziell schwachen Familien die notwendigen Bildungs- und Weiterbildungsangebote nicht vorzuenthalten. Als Eltern haben Sie die Möglichkeit eine finanzielle Förderung für Ihre Kinder zu beantragen. Die Förderung betrifft folgende Bereiche:

    Bis maximal zum 18. Lebensjahr:

    • Die Teilhabe der Kinder am sozialen und kulturellen Leben, z. B. im Sportverein oder in der Musikschule, wird mit monatlich 15,00 €gefördert.

    Bis max. zum 25. Lebensjahr:

    • Die Ausstattung mit persönlichem Schulbedarf wird mit 150,00 Euro jährlich (100,00 Euro für das erste, 50,00 Euro für das zweite Schulhalbjahr) gefördert.
    • Für ergänzende angemessene Lernförderung werden Kosten übernommen, unabhängig von der Versetzungsgefährdung, um die nach schulrechtlichen Bestimmungen festgelegten Lernziele zu erreichen.
    • Für eintägige Ausflüge in Schulen und Kindertagesstätten werden die Kosten in tatsächlicher Höhe erstattet.
    • Für mehrtägige Klassenfahrten im Rahmen schulrechtlicher Bestimmungen werden die Kosten in tatsächlicher Höhe übernommen.
    • Befreiung der Kosten für die gemeinschaftliche Mittagsverpflegung von Schülerinnen und Schüler sowie Kindern in Schule, Kindertagesstätte oder Hort werden gezahlt. 
    • Die erforderlichen tatsächlichen Aufwendungen für die Beförderung zur nächstgelegenen Schule des gewählten Bildungsganges (Schülermonatskarten) werden übernommen, soweit sie nicht zumutbar aus dem Regelsatz zu bestreiten sind.

    Hinweise für Bad Dürkheim: Spezielle Hinweise für Kreis Bad Dürkheim

    An wen muss ich mich wenden?

    Bildung und Teilhabeleistungen stehen immer im Zusammenhang mit dem Bezug anderer Sozialleistungen. Danach richtet sich die Zuständigkeit.

    Zuständig ist/ sind:

    • die Kreisverwaltung Bad Dürkheim bei folgenden Leistungen:

    - Sozialhilfe

    - Wohngeld oder Kinderzuschlag

    • das Jobcenter Deutsche Weinstraße bei folgenden Leistungen:

    - Arbeitslosengeld II

    - Sozialgeld

    - Geschäftsstelle Grünstadt:  für die Stadt Grünstadt, VG Leiningerland, VG Freinsheim;

    - Geschäftsstelle Neustadt:  für die VG Deidesheim, VG Wachenheim, VG Lambrecht, Gemeinde Haßloch

    • die für den jeweiligen Wohnort zuständigen Verbandsgemeinden, Stadtverwaltungen bzw. Gemeindeverwaltungen:

    -   Leistungen nach dem Asylbewerberleistungsgesetz

    An wen muss ich mich wenden?

    Bildung und Teilhabeleistungen stehen immer im Zusammenhang mit dem Bezug anderer Sozialleistungen. Danach richtet sich die Zuständigkeit.

    Zuständig ist/ sind:

    • die Kreisverwaltung Bad Dürkheim bei folgenden Leistungen:

    - Sozialhilfe

    - Wohngeld oder Kinderzuschlag

    • das Jobcenter Deutsche Weinstraße bei folgenden Leistungen:

    - Arbeitslosengeld II

    - Sozialgeld

    - Geschäftsstelle Grünstadt:  für die Stadt Grünstadt, VG Leiningerland, VG Freinsheim;

    - Geschäftsstelle Neustadt:  für die VG Deidesheim, VG Wachenheim, VG Lambrecht, Gemeinde Haßloch

    • die für den jeweiligen Wohnort zuständigen Verbandsgemeinden, Stadtverwaltungen bzw. Gemeindeverwaltungen:

    -   Leistungen nach dem Asylbewerberleistungsgesetz

    Online-Dienste

    Für diesen Ort gibt es aktuell keinen Online-Dienst.

    Zuständigkeit

    Wenn Sie Arbeitslosengeld II oder Sozialgeld erhalten, wendet Sie sich in der Regel an das Jobcenter. 
    Für Familien, die Sozialhilfe, Wohngeld oder den Kinderzuschlag erhalten, ist die zuständige Kreisverwaltung oder die Verwaltung der kreisfreien Stadt Ansprechpartner.

    Ansprechpartner

    Kreisverwaltung Bad Dürkheim - Existenzsichernde Sozialleistungen (Ref. 92)

    Adresse

    Hausanschrift

    Philipp-Fauth-Straße 11

    67098 Bad Dürkheim

    Gebäude: Kreisverwaltung

    Öffnungszeiten

    Öffnungszeiten  ( Terminvereinbarung erforderlich ! ) : Montag: 08.30 Uhr - 13.00 Uhr Dienstag: 08.30 Uhr - 13.00 Uhr Mittwoch: 08.30 Uhr - 13.00 Uhr Donnerstag: 08.30 Uhr - 13.00 Uhr und 14.00 Uhr - 18.00 Uhr Freitag: 08.30 Uhr - 12.00 Uhr

    Kontakt

    E-Mail: info@kreis-bad-duerkheim.de

    Telefon Festnetz: 06322 961-0

    Fax: 06322 961-1156

    Kontaktperson

    Internet

    Version

    Technisch erstellt am 11.01.2019 (von: Webservice, LK_Bad Dürkheim)

    Technisch geändert am 13.11.2024 (von: Webservice, LK_Bad Dürkheim)

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    Technisch erstellt am 07.06.2017 (von: system)

    Technisch geändert am 09.06.2017 (von: Administrator)

    Englisch

    Sprache: en

    Sprachbezeichnung nativ: English

    Technisch erstellt am 08.07.2021 (von: Administrator)

    Technisch geändert am 23.04.2020 (von: Administrator)

    erforderliche Unterlagen

    • gegebenenfalls Angabe der Kindergeldnummer
    • Nachweis der Bedürftigkeit, z. B. durch Bescheid über:
      • Kinderzuschlag
      • Wohngeld
      • Leistungen nach dem Asylbewerberleistungsgesetz
    • gegebenenfalls Rechnungen, Quittungen und sonstige Nachweise
    • soweit erforderlich Bescheinigungen der Schule, KiTa, Hort

    Die zuständige Stelle informiert Sie über weitere eventuell erforderliche Unterlagen.

    Voraussetzungen

    Antragsberechtigt sind Kinder und Jugendliche bis 25 Jahren, die ihre Bildungs- und Teilhabebedarfe nicht aus eigenem Einkommen und Vermögen oder eigenem Einkommen und Vermögen der Familie decken können und die deshalb einen Anspruch auf 

    • Leistungen der Grundsicherung für Arbeitsuchende oder 
    • Sozialhilfe
    • Leistungen nach dem Asylbewerberleistungsgesetz 

    haben oder deren Familien 

    • Kinderzuschlag oder
    • Wohngeld

    beziehen. Altersobergrenze für Leistungen zum Mitmachen in Kultur, Sport und Freizeit: 18 Jahre.

    Rechtsgrundlage(n)

    Verfahrensablauf

    Leistungen für Bildung und Teilhabe erhalten Sie auf Antrag und müssen gesondert beantragt werden – jede Leistung für sich sowie für jedes Kind einzeln. Erkundigen Sie sich möglichst vorab bei der zuständigen Stelle, wie Sie Leistungen aus dem Bildungspaket am einfachsten beantragen.
    Die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter helfen Ihnen auf Wunsch auch bei der Antragstellung. Füllen Sie die benötigten Vordrucke aus, unterschreiben Sie den Antrag und stellen Sie die notwendigen Nachweise zusammen.
    Senden Sie die vollständigen Antragsunterlagen mit der Post an die zuständige Stelle oder geben Sie diese persönlich dort ab. Sie erhalten schriftlich Bescheid, ob und welche Angebote Ihr Kind wahrnehmen kann.

    Fristen

    Ansprüche auf Leistungen des Bildungs- und Teilhabepakets nach dem Bundeskindergeldgesetz (für Familien mit Kinderzuschlag oder Wohngeld) verjähren 12 Monate nach Ablauf des Kalendermonats, in dem sie entstanden sind.

    Kosten

    Keine.

    Hinweise (Besonderheiten)

    Bemerkungen

    Sollten sich Ihre persönlichen Verhältnisse ändern, müssen Sie dies unverzüglich der zuständigen Stelle mitteilen. Das betrifft insbesondere

    • das Einkommen (z.B. Art und Höhe)
    • den Familienstand
    • die Bankverbindung
    • den Wohnsitz.

    Gültigkeitsgebiet

    Rheinland-Pfalz

    Fachliche Freigabe

    Fachlich freigegeben durch MSAGD am 25.09.2019

    Version

    Technisch erstellt am 25.07.2011 (von: Manuela Wolpiansky)

    Technisch geändert am 21.11.2024 (von: Intern, System)

    Stichwörter

    Schülermonatskarte, Schulbedarf, Mittagsverpflegung, Essensgeld, Sportverein, Klassenfahrt, Schüler, Mittagessen, Kindertagesstätte, Schulessen, Lernförderung, Hort, Essen

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    Technisch erstellt am 07.06.2017 (von: system)

    Technisch geändert am 09.06.2017 (von: Administrator)

    Englisch

    Sprache: en

    Sprachbezeichnung nativ: English

    Technisch erstellt am 08.07.2021 (von: Administrator)

    Technisch geändert am 23.04.2020 (von: Administrator)