Bildungspaket für bedürftige Kinder beantragen
Sie verfügen nicht um die finanziellen Mittel Ihrem Kind diverse Bildungs- oder Freizeitangebote zu finanzieren? Dann haben Sie die Möglichkeit Leistungen aus dem Bildungs- und Teilhabepaket zu beantragen.
Beschreibung
Ziel des Bildungspaketes ist es, Kindern sowie auch Jugendliche und jungen Erwachsenen aus finanziell schwachen Familien die notwendigen Bildungs- und Weiterbildungsangebote nicht vorzuenthalten. Als Eltern haben Sie die Möglichkeit eine finanzielle Förderung für Ihre Kinder zu beantragen. Die Förderung betrifft folgende Bereiche:
Bis maximal zum 18. Lebensjahr:
- Die Teilhabe der Kinder am sozialen und kulturellen Leben, z. B. im Sportverein oder in der Musikschule, wird mit monatlich 15,00 €gefördert.
Bis max. zum 25. Lebensjahr:
- Die Ausstattung mit persönlichem Schulbedarf wird mit 150,00 Euro jährlich (100,00 Euro für das erste, 50,00 Euro für das zweite Schulhalbjahr) gefördert.
- Für ergänzende angemessene Lernförderung werden Kosten übernommen, unabhängig von der Versetzungsgefährdung, um die nach schulrechtlichen Bestimmungen festgelegten Lernziele zu erreichen.
- Für eintägige Ausflüge in Schulen und Kindertagesstätten werden die Kosten in tatsächlicher Höhe erstattet.
- Für mehrtägige Klassenfahrten im Rahmen schulrechtlicher Bestimmungen werden die Kosten in tatsächlicher Höhe übernommen.
- Befreiung der Kosten für die gemeinschaftliche Mittagsverpflegung von Schülerinnen und Schüler sowie Kindern in Schule, Kindertagesstätte oder Hort werden gezahlt.
- Die erforderlichen tatsächlichen Aufwendungen für die Beförderung zur nächstgelegenen Schule des gewählten Bildungsganges (Schülermonatskarten) werden übernommen, soweit sie nicht zumutbar aus dem Regelsatz zu bestreiten sind.
Hinweise für Bad Dürkheim: Spezielle Hinweise für Kreis Bad Dürkheim
An wen muss ich mich wenden?
Bildung und Teilhabeleistungen stehen immer im Zusammenhang mit dem Bezug anderer Sozialleistungen. Danach richtet sich die Zuständigkeit.
Zuständig ist/ sind:
- die Kreisverwaltung Bad Dürkheim bei folgenden Leistungen:
- Sozialhilfe
- Wohngeld oder Kinderzuschlag
- das Jobcenter Deutsche Weinstraße bei folgenden Leistungen:
- Arbeitslosengeld II
- Sozialgeld
- Geschäftsstelle Grünstadt: für die Stadt Grünstadt, VG Leiningerland, VG Freinsheim;
- Geschäftsstelle Neustadt: für die VG Deidesheim, VG Wachenheim, VG Lambrecht, Gemeinde Haßloch
- die für den jeweiligen Wohnort zuständigen Verbandsgemeinden, Stadtverwaltungen bzw. Gemeindeverwaltungen:
- Leistungen nach dem Asylbewerberleistungsgesetz
An wen muss ich mich wenden?
Bildung und Teilhabeleistungen stehen immer im Zusammenhang mit dem Bezug anderer Sozialleistungen. Danach richtet sich die Zuständigkeit.
Zuständig ist/ sind:
- die Kreisverwaltung Bad Dürkheim bei folgenden Leistungen:
- Sozialhilfe
- Wohngeld oder Kinderzuschlag
- das Jobcenter Deutsche Weinstraße bei folgenden Leistungen:
- Arbeitslosengeld II
- Sozialgeld
- Geschäftsstelle Grünstadt: für die Stadt Grünstadt, VG Leiningerland, VG Freinsheim;
- Geschäftsstelle Neustadt: für die VG Deidesheim, VG Wachenheim, VG Lambrecht, Gemeinde Haßloch
- die für den jeweiligen Wohnort zuständigen Verbandsgemeinden, Stadtverwaltungen bzw. Gemeindeverwaltungen:
- Leistungen nach dem Asylbewerberleistungsgesetz
Online-Dienste
Für diesen Ort gibt es aktuell keinen Online-Dienst.
Zuständigkeit
Wenn Sie Arbeitslosengeld II oder Sozialgeld erhalten, wendet Sie sich in der Regel an das Jobcenter.
Für Familien, die Sozialhilfe, Wohngeld oder den Kinderzuschlag erhalten, ist die zuständige Kreisverwaltung oder die Verwaltung der kreisfreien Stadt Ansprechpartner.
Ansprechpartner
Kreisverwaltung Bad Dürkheim - Existenzsichernde Sozialleistungen (Ref. 92)
Adresse
Hausanschrift
Öffnungszeiten
Öffnungszeiten  ( Terminvereinbarung erforderlich ! ) : Montag: 08.30 Uhr - 13.00 Uhr Dienstag: 08.30 Uhr - 13.00 Uhr Mittwoch: 08.30 Uhr - 13.00 Uhr Donnerstag: 08.30 Uhr - 13.00 Uhr und 14.00 Uhr - 18.00 Uhr Freitag: 08.30 Uhr - 12.00 Uhr
Kontakt
Kontaktperson
Frau Silke Schwalb
Besucheranschrift
Fax: 06322 961-89216
E-Mail: Silke.Schwalb@kreis-bad-duerkheim.de
Telefon Festnetz: 06322 961-9216
Frau Laura Jeck
Besucheranschrift
E-Mail: Laura.Jeck@kreis-bad-duerkheim.de
Fax: 06322 961-89214
Telefon Festnetz: 06322 961-9214
Frau Andrea Metzger
Besucheranschrift
E-Mail: Andrea.Metzger@kreis-bad-duerkheim.de
Telefon Festnetz: 06322 961-9208
Fax: 06322 961-89208
Frau Stephanie Dech
Frau Heike Schatz
Frau Manuela Homey-Schröder
Frau Rebecca Sonneck
Hausanschrift
E-Mail: Rebecca.Sonneck@kreis-bad-duerkheim.de
Telefon Festnetz: 06322 961-9213
Fax: 06322 961-89213
Herr Leon Jung
Hausanschrift
Telefon Festnetz: 06322 9619225
E-Mail: Leon.Jung@kreis-bad-duerkheim.de
Fax: 06322 96189225
Frau Lisa Heinrichs
Internet
erforderliche Unterlagen
- gegebenenfalls Angabe der Kindergeldnummer
- Nachweis der Bedürftigkeit, z. B. durch Bescheid über:
- Kinderzuschlag
- Wohngeld
- Leistungen nach dem Asylbewerberleistungsgesetz
- gegebenenfalls Rechnungen, Quittungen und sonstige Nachweise
- soweit erforderlich Bescheinigungen der Schule, KiTa, Hort
Die zuständige Stelle informiert Sie über weitere eventuell erforderliche Unterlagen.
Hinweise für Bad Dürkheim: Spezielle Hinweise für Kreis Bad Dürkheim
Formulare / Vordrucke:
Antrag auf Leistungen für Bildung und Teilhabe (BuT).pdf
Anlage Leistungen für Mittagsverpflegung.pdf
Anlage Leistungen zur sozialen und kulturellen Teilhabe.pdf
Anlage Leistungen für Ausflüge und Klassenfahrten.pdf
Voraussetzungen
Antragsberechtigt sind Kinder und Jugendliche bis 25 Jahren, die ihre Bildungs- und Teilhabebedarfe nicht aus eigenem Einkommen und Vermögen oder eigenem Einkommen und Vermögen der Familie decken können und die deshalb einen Anspruch auf
- Leistungen der Grundsicherung für Arbeitsuchende oder
- Sozialhilfe
- Leistungen nach dem Asylbewerberleistungsgesetz
haben oder deren Familien
- Kinderzuschlag oder
- Wohngeld
beziehen. Altersobergrenze für Leistungen zum Mitmachen in Kultur, Sport und Freizeit: 18 Jahre.
Rechtsgrundlage(n)
- § 6b Bundeskindergeldgesetz (BKGG)
- §§ 34 f. Sozialgesetzbuch Zwölftes Buch (SGB XII)
- §§ 28 f. Sozialgesetzbuch Zweites Buch (SGB II)
- § 2 Asylbewerberleistungsgesetz (AsylbLG)
- § 3 Asylbewerberleistungsgesetz (AsylbLG)
Hinweise für Bad Dürkheim: Spezielle Hinweise für Kreis Bad Dürkheim
Verfahrensablauf
Leistungen für Bildung und Teilhabe erhalten Sie auf Antrag und müssen gesondert beantragt werden – jede Leistung für sich sowie für jedes Kind einzeln. Erkundigen Sie sich möglichst vorab bei der zuständigen Stelle, wie Sie Leistungen aus dem Bildungspaket am einfachsten beantragen.
Die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter helfen Ihnen auf Wunsch auch bei der Antragstellung. Füllen Sie die benötigten Vordrucke aus, unterschreiben Sie den Antrag und stellen Sie die notwendigen Nachweise zusammen.
Senden Sie die vollständigen Antragsunterlagen mit der Post an die zuständige Stelle oder geben Sie diese persönlich dort ab. Sie erhalten schriftlich Bescheid, ob und welche Angebote Ihr Kind wahrnehmen kann.
Fristen
Ansprüche auf Leistungen des Bildungs- und Teilhabepakets nach dem Bundeskindergeldgesetz (für Familien mit Kinderzuschlag oder Wohngeld) verjähren 12 Monate nach Ablauf des Kalendermonats, in dem sie entstanden sind.
Kosten
Keine.
Hinweise (Besonderheiten)
Bemerkungen
Sollten sich Ihre persönlichen Verhältnisse ändern, müssen Sie dies unverzüglich der zuständigen Stelle mitteilen. Das betrifft insbesondere
- das Einkommen (z.B. Art und Höhe)
- den Familienstand
- die Bankverbindung
- den Wohnsitz.
Gültigkeitsgebiet
Rheinland-Pfalz
Fachliche Freigabe
Fachlich freigegeben durch MSAGD am 25.09.2019
Stichwörter
Schülermonatskarte, Schulbedarf, Mittagsverpflegung, Essensgeld, Sportverein, Klassenfahrt, Schüler, Mittagessen, Kindertagesstätte, Schulessen, Lernförderung, Hort, Essen