Steuerberater Wiederbestellung
Unter bestimmten Voraussetzungen können ehemalige SteuerberaterInnen und Steuerbevollmächtigte wiederbestellt werden.
Beschreibung
Ehemalige Steuerberater und Steuerbevollmächtigte können unter bestimmten Voraussetzungen wiederbestellt werden.
Zuständigkeit
Bitte wenden Sie sich an die Steuerberaterkammer Rheinland-Pfalz
Ansprechpartner
Steuerberaterkammer Rheinland-Pfalz
Aktuelles
Die Steuerberaterkammer ist die berufliche Selbstverwaltung aller in ihrem Kammergebiet niedergelassenen Steuerberater und Steuerberaterinnen. Als Körperschaft des öffentlichen Rechts nimmt sie die ihr durch das Gesetz übertragenen Aufgaben wahr und vertritt die beruflichen Interessen ihrer Mitglieder.
Adresse
Hausanschrift
Kontakt
erforderliche Unterlagen
- Antragsformular
- Foto
- Nachweise darüber, dass die Gründe, die für den Widerruf der Bestellung maßgeblich gewesen sind, nicht mehr bestehen
- vorläufige Deckungszusage auf den Antrag zum Abschluss einer Berufshaftpflichtversicherung
Formulare
Voraussetzungen
Neben der bestandenen Steuerberaterprüfung beziehungsweise Eignungsprüfung (oder der Befreiung von der Steuerberaterprüfung) entscheidet Ihre persönliche Eignung darüber, ob Sie für die Tätigkeit wiederbestellt werden.
In das Verfahren der Wiederbestellung wird auch die Steuerberaterkammer eingebunden, der Sie zum Zeitpunkt des Erlöschens oder des Widerrufs der Bestellung angehörten.
Als Steuerberater oder Steuerberaterin können Sie wiederbestellt werden, wenn
- die Bestellung durch Verzicht gegenüber der zuständigen Steuerberaterkammer erloschen ist,
- eine rechtskräftige Ausschließung aus dem Beruf durch Begnadigung aufgehoben worden ist oder seit der rechtskräftigen Ausschließung mindestens acht Jahre verstrichen sind oder
- die Bestellung widerrufen ist und die Gründe, die für den Widerruf maßgeblich gewesen sind, nicht mehr bestehen.
Rechtsgrundlage(n)
Rechtsbehelf
Gegen die Versagung der Wiederbestellung als Steuerberater ist die Klage vor dem Finanzgericht in Rheinland-Pfalz möglich.
Verfahrensablauf
Die Wiederbestellung müssen Sie schriftlich bei der Steuerberaterkammer Rheinland-Pfalz nach amtlich vorgeschriebenem Vordruck beantragen.
- Reichen Sie das vollständig ausgefüllte Formular und einschließlich der erforderlichen Nachweise bei der Steuerberaterkammer ein und überweisen Sie die Gebühr für die Bearbeitung des Antrags.
- Die Steuerberaterkammer prüft, ob Sie die Voraussetzungen erfüllen und entscheidet über Ihren Antrag.
- Die Bestellung erfolgt durch Aushändigen einer Urkunde.
Sollten Sie Fragen haben oder Hilfe bei der Antragstellung benötigen, gibt Ihnen die Steuerberaterkammer Rheinland-Pfalz nähere Auskunft.
Fristen
Sie können die Fristen bei der zuständigen Steuerberaterkammer erfragen.
Kosten
Für das Verfahren fallen Kosten in Höhe von 150,00 Euro an.
Darüber hinaus sind die Mitglieder verpflichtet, einen Kammerbeitrag zu zahlen.
Für das Verfahren: Gebühr 150.0 EUR
Gültigkeitsgebiet
Rheinland-Pfalz
Fachliche Freigabe
Fachlich freigegeben durch FM am 07.10.2020
Stichwörter
Steuerbevollmächtigte, Steuerberater Bestellung wieder, ehemalige Steuerberater, Wiederbestellung