Handwerkskarte als Bescheinigung für die Eintragung in die Handwerksrolle erhalten
Wenn Sie mit Ihrem zulassungspflichtigen Handwerk in die Handwerksrolle eingetragen wurden, erhalten Sie als Nachweis die Handwerkskarte.
Beschreibung
Die Eintragung in die Handwerksrolle ist notwendig, wenn Sie in Deutschland ein zulassungspflichtiges Handwerk selbständig betreiben wollen. Das gilt auch, wenn Sie nur einen wesentlichen Teil eines zulassungspflichtigen Handwerks selbstständig ausüben wollen.
Die Eintragung in die Handwerksrolle ist möglich für
- natürliche oder juristische Personen und
- rechtsfähige Personengesellschaften.
Über die Eintragung in die Handwerksrolle stellt die Handwerkskammer eine Bescheinigung in Form der Handwerkskarte aus. Auf der Handwerkskarte wird vermerkt:
- Name und Anschrift des Inhabers oder der Inhaberin,
- Betriebssitz,
- das zu betreibende zulassungspflichtige Handwerk beziehungsweise die zu betreibenden zulassungspflichtigen Handwerke,
- Zeitpunkt der Eintragung,
- gegebenenfalls Name der Betriebsleitung oder des Gesellschafters beziehungsweise der Gesellschafterin, der/die für die technische Leitung verantwortlich ist.
Sie müssen die Handwerkskarte nicht jährlich erneuern, da diese ihre Gültigkeit so lange behält, bis sich an den angegebenen Daten etwas ändert.
Zuständigkeit
Zuständig ist diejenige Handwerkskammer, in deren Bezirk die gewerbliche Hauptniederlassung liegt.
Alternativ können Sie sich an den Einheitlichen Ansprechpartner in Rheinland-Pfalz wenden. Der Einheitliche Ansprechpartner ist eine öffentliche Stelle, über die Sie alle Verwaltungsverfahren und Formalitäten abwickeln können, die für die Aufnahme und Ausübung Ihrer Dienstleistungstätigkeit sowie für die Anerkennung einer ausländischen Berufsqualifikation erforderlich sind. Weitere Informationen finden Sie auf der Webseite des Einheitlichen Ansprechpartner.
Hinweise für Herxheim: Spezielle Hinweise für Verbandsgemeinde Herxheim
Zuständig ist die:
Handwerkskammer der Pfalz
Postfach 2620
67614 Kaiserslautern
Tel.: +49631 36770
Fax.: +49631 3677180
E-Mail: info@hwk-pfalz.de
Zuständig ist die:
Handwerkskammer der Pfalz
Postfach 2620
67614 Kaiserslautern
Tel.: +49631 36770
Fax.: +49631 3677180
E-Mail: info@hwk-pfalz.de
Ansprechpartner
Verbandsgemeinde Herxheim
Aktuelles
Die Verbandsgemeinde Herxheim gehört zum Landkreis Südliche Weinstraße und umfasst die Ortsgemeinden Herxheim bei Landau/Pfalz, Herxheimweyher, Insheim und Rohrbach.
Adresse
Besucheranschrift
Aufzug vorhanden
Ist rollstuhlgerecht
Öffnungszeiten
Montag 08:00 - 18:00 Uhr Dienstag 08:00 - 12:00 Uhr Donnerstag 08:00 - 16:00 Uhr Freitag 08:00 - 12:00 Uhr
Kontakt
Internet
erforderliche Unterlagen
keine
Voraussetzungen
Sie müssen in die Handwerksrolle eingetragen sein.
Rechtsgrundlage(n)
Verfahrensablauf
Sie beantragen die Eintragung in die Handwerksrolle und erhalten als Nachweis Ihrer erfolgreichen Eintragung die Handwerkskarte.
Fristen
keine
Bearbeitungsdauer
keine
Kosten
Die konkrete Gebühr ergibt sich aus dem Gebührenverzeichnis der Handwerkskammer, das über die Internetseite der Kammer abrufbar ist.
Hinweise (Besonderheiten)
Es gibt keine Hinweise oder Besonderheiten.
Weitere Informationen
Gültigkeitsgebiet
Rheinland-Pfalz
Fachliche Freigabe
Fachlich freigegeben durch Ministerium für Wirtschaft, Verkehr, Landwirtschaft und Weinbau Rheinland-Pfalz am 08.01.2024
Stichwörter
Handwerksrolleneintragung, Handwerkerverzeichnis, Eintragung Handwerksrolle, Handwerkskarte, Nachweis Eintragung Handwerksrolle, Anmeldung eines Handwerksbetriebes, Eintragung als Handwerker, Handwerkskammer, Handwerksrolle, Handwerksregister, zulassungspflichtiges Handwerk, Bescheinigung Handwerksrolle