Bescheinigung über die Eintragung in die Handwerksrolle (Handwerkskarte) Ausstellung

    Handwerkskarte als Bescheinigung für die Eintragung in die Handwerksrolle erhalten

    Wenn Sie mit Ihrem zulassungspflichtigen Handwerk in die Handwerksrolle eingetragen wurden, erhalten Sie als Nachweis die Handwerkskarte.

    Beschreibung

    Die Eintragung in die Handwerksrolle ist notwendig, wenn Sie in Deutschland ein zulassungspflichtiges Handwerk selbständig betreiben wollen. Das gilt auch, wenn Sie nur einen wesentlichen Teil eines zulassungspflichtigen Handwerks selbstständig ausüben wollen. 
    Die Eintragung in die Handwerksrolle ist möglich für 

    • natürliche oder juristische Personen und 
    • rechtsfähige Personengesellschaften.

    Über die Eintragung in die Handwerksrolle stellt die Handwerkskammer eine Bescheinigung in Form der Handwerkskarte aus. Auf der Handwerkskarte wird vermerkt:

    • Name und Anschrift des Inhabers oder der Inhaberin, 
    • Betriebssitz, 
    • das zu betreibende zulassungspflichtige Handwerk beziehungsweise die zu betreibenden zulassungspflichtigen Handwerke, 
    • Zeitpunkt der Eintragung,
    • gegebenenfalls Name der Betriebsleitung oder des Gesellschafters beziehungsweise der Gesellschafterin, der/die für die technische Leitung verantwortlich ist. 

    Sie müssen die Handwerkskarte nicht jährlich erneuern, da diese ihre Gültigkeit so lange behält, bis sich an den angegebenen Daten etwas ändert.
     

    Zuständigkeit

    Zuständig ist diejenige Handwerkskammer, in deren Bezirk die gewerbliche Hauptniederlassung liegt.

    Alternativ können Sie sich an den Einheitlichen Ansprechpartner in Rheinland-Pfalz wenden. Der Einheitliche Ansprechpartner ist eine öffentliche Stelle, über die Sie alle Verwaltungsverfahren und Formalitäten abwickeln können, die für die Aufnahme und Ausübung Ihrer Dienstleistungstätigkeit sowie für die Anerkennung einer ausländischen Berufsqualifikation erforderlich sind. Weitere Informationen finden Sie auf der Webseite des Einheitlichen Ansprechpartner.

    Hinweise für Herxheim: Spezielle Hinweise für Verbandsgemeinde Herxheim

    Zuständig ist die:

    Handwerkskammer der Pfalz
    Postfach 2620
    67614 Kaiserslautern

    Tel.: +49631 36770
    Fax.: +49631 3677180
    E-Mail: info@hwk-pfalz.de 

    Zuständig ist die:

    Handwerkskammer der Pfalz
    Postfach 2620
    67614 Kaiserslautern

    Tel.: +49631 36770
    Fax.: +49631 3677180
    E-Mail: info@hwk-pfalz.de 

    Ansprechpartner

    Handwerkskammer Pfalz

    Adresse

    Postanschrift

    Postfach 26 20

    67614 Kaiserslautern

    Hausanschrift

    Am Altenhof 15

    67655 Kaiserslautern

    Kontakt

    Telefon Festnetz: +49 631 3677-0

    Fax: +49 631 3677-180

    E-Mail: info@hwk-pfalz.de

    Version

    Technisch erstellt am 07.12.2009

    Technisch geändert am 06.02.2025

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    Technisch erstellt am 07.06.2017

    Technisch geändert am 09.06.2017

    Verbandsgemeinde Herxheim

    Aktuelles

    Die Verbandsgemeinde Herxheim gehört zum Landkreis Südliche Weinstraße und umfasst die Ortsgemeinden Herxheim bei Landau/Pfalz, Herxheimweyher, Insheim und Rohrbach.

    Adresse

    Besucheranschrift

    Obere Hauptstraße 2

    76863 Herxheim bei Landau/Pfalz

    Aufzug vorhanden

    Ist rollstuhlgerecht

    Öffnungszeiten

    Montag 08:00 - 18:00 Uhr Dienstag 08:00 - 12:00 Uhr Donnerstag 08:00 - 16:00 Uhr Freitag 08:00 - 12:00 Uhr

    Kontakt

    E-Mail: info@herxheim.de

    Telefon Festnetz: 07276 501-0

    Fax: 07276 501-250

    Internet

    Version

    Technisch erstellt am 27.11.2018

    Technisch geändert am 18.11.2024

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    Technisch erstellt am 07.06.2017

    Technisch geändert am 09.06.2017

    Englisch

    Sprache: en

    Sprachbezeichnung nativ: English

    Technisch erstellt am 08.07.2021

    Technisch geändert am 23.04.2020

    erforderliche Unterlagen

    keine

    Voraussetzungen

    Sie müssen in die Handwerksrolle eingetragen sein.

    Rechtsgrundlage(n)

    Verfahrensablauf

    Sie beantragen die Eintragung in die Handwerksrolle und erhalten als Nachweis Ihrer erfolgreichen Eintragung die Handwerkskarte.

    Fristen

    keine

    Bearbeitungsdauer

    keine

    Kosten

    Die konkrete Gebühr ergibt sich aus dem Gebührenverzeichnis der Handwerkskammer, das über die Internetseite der Kammer abrufbar ist.

    Hinweise (Besonderheiten)

    Es gibt keine Hinweise oder Besonderheiten.

    Weitere Informationen

    Gültigkeitsgebiet

    Rheinland-Pfalz

    Fachliche Freigabe

    Fachlich freigegeben durch Ministerium für Wirtschaft, Verkehr, Landwirtschaft und Weinbau Rheinland-Pfalz am 08.01.2024

    Version

    Technisch erstellt am 18.12.2009

    Technisch geändert am 01.11.2024

    Stichwörter

    Handwerksrolleneintragung, Handwerkerverzeichnis, Eintragung Handwerksrolle, Handwerkskarte, Nachweis Eintragung Handwerksrolle, Anmeldung eines Handwerksbetriebes, Eintragung als Handwerker, Handwerkskammer, Handwerksrolle, Handwerksregister, zulassungspflichtiges Handwerk, Bescheinigung Handwerksrolle

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    Technisch erstellt am 07.06.2017

    Technisch geändert am 09.06.2017

    Englisch

    Sprache: en

    Sprachbezeichnung nativ: English

    Technisch erstellt am 08.07.2021

    Technisch geändert am 23.04.2020