Technisches Hilfswerk: (Ehrenamtliche) Verpflichtung

    Katastrophenschutz

    Beschreibung

    Der Katastrophenschutz kommt dann zum Einsatz, wenn Maßnahmen zur Gefahrenabwehr aufgrund anderer Rechtsvorschriften nicht mehr gewährleistet sind.

    Aufgabenträger sind

    • die Landkreise und kreisfreien Städte für die örtlichen Aufgaben des Katastrophenschutzes
    • das Land für die zentralen Aufgaben des Katastrophenschutzes

    Das Thüringer Gesetz über den Brandschutz, die Allgemeine Hilfe und den Katastrophenschutz (ThürBKG) begründet keine "Allzuständigkeit" des Katastrophenschutzes. Die Zuständigkeit für Maßnahmen zum Strahlenschutz und zur Hochwasservorsorge bleibt auch im Katastrophenfall beim zuständigen Fachressort. Im Einsatz ist ergänzende Amtshilfe durch die Träger des Katastrophenschutzes möglich.

    Die Thüringer Katastrophenschutzverordnung (ThürKatSVO) gibt landeseinheitliche Mindeststandards für die Aufstellung, Organisation und Ausrüstung sowie für die Aus- und Fortbildung im Katastrophenschutz vor.

    Neben den Feuerwehren werden insbesondere die privaten Hilfsorganisationen und das Technische Hilfswerk (Landesverband Sachsen, Thüringen) eingesetzt. Die Aus- und Fortbildung im Katastrophenschutz baut auf der Fachausbildung der Thüringer Feuerwehren und Hilfsorganisationen auf. Als zentrale Ausbildungsstätte hat das Land die Landesfeuerwehr- und Katastrophenschutzschule in Bad Köstritz eingerichtet.

    Zuständigkeit

    Wenden Sie sich für allgemeine Fragen an die Feuerwehr, das Technische Hilfswerk oder die Hilfsorganisationen in Ihrer Gemeinde.
    Für Notfälle wählen Sie den Notruf 112.

    Ansprechpartner

    Landratsamt Kyffhäuserkreis - III.6 Amt für Brand- und Katastrophenschutz/Rettungsdienst

    Aktuelles

    Aufgaben des Brandschutzes – Beratung und Unterstützung der Gemeinden im Brandschutz – Beschaffung und Bewirtschaftung von Feuerwehrfahrzeugen und Technik der Stützpunktfeuerwehren und Feuerwehren mit überörtlichen Aufgaben im Kreisgebiet – Unterstützung und Durchführung der Ausbildung von Einsatzkräften der freiwilligen Feuerwehren – Erstellen der Einsatzstatistik aller Feuerwehren im Kyffhäuserkreis – Rechenschaftslegung gegenüber der Rechtsaufsichtsbehörde Aufgaben des Katastrophenschutzes – Beschaffung und Unterhaltung von Einsatzfahrzeugen und Technik der Katastrophenschutzzüge im Kreisgebiet – Unterhaltung eines Katastrophenschutzlagers – Untersützung der freiwilligen Einsatzkräfte bei Ausbildung und Übung – Bewirtschaftung der Bundesmittel für ergänzende Ausstattung – Rechenschaftslegung gegenüber der Fachaufsichtsbehörde Aufgaben im Bereich des bodengebundenen Rettungsdienstes – Unterhaltung einer gemeinsamen Rettungsleitstelle mit dem Landkreis Nordhausen, zur Disponierung aller anfallenden Rettungsdienst- und Feuerwehreinsätze im Kreisgebiet – statistische Erhebung zum Einsatzgeschehen – Vertragsverhandlungen zur Kostentragung und zur Durchführung des bodengebundenen Rettungsdienstes

    Adresse

    Postanschrift

    Markt 8

    99706 Sondershausen

    Öffnungszeiten

    Mo: nach Absprache Di: nach Absprache Mi: nach Absprache Do: nach Absprache Fr: nach Absprache

    Kontakt

    Telefon Festnetz: 03632 741-170

    Telefon Festnetz: 03632 741-171

    Telefon Festnetz: 03632 741-181

    Telefon Festnetz: 03632 741-180

    Fax: 03632 741-166

    E-Mail: kbi@kyffhaeuser.de

    Version

    Technisch erstellt am 29.04.2008 (von: Antje Burghardt)

    Technisch geändert am 03.05.2024 (von: Geier, Kathleen)

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    Technisch erstellt am 07.06.2017 (von: system)

    Technisch geändert am 26.03.2019 (von: Administrator)

    Englisch

    Sprache: en

    Sprachbezeichnung nativ: English

    Technisch erstellt am 09.07.2021 (von: Administrator)

    Technisch geändert am 08.03.2024 (von: Quaschni, Diana)

    Rechtsgrundlage(n)

    Hinweise (Besonderheiten)

    Zuständiges Fachressort für Hochwasserschutz:TMLFUN
    Zuständige Fachressorts für Strahlenschutz:TMLFUN / TMSFG

    Bemerkungen

    Bitte beachten Sie auch die Informationen zum Brandschutz und zum Hochwasserschutz.

    Gültigkeitsgebiet

    Thüringen

    Fachliche Freigabe

    Fachlich freigegeben durch Thüringer Innenministerium am 10.05.2011

    Version

    Technisch erstellt am 09.05.2011 (von: Frank Plaue)

    Technisch geändert am 23.08.2023 (von: system)

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    Technisch erstellt am 07.06.2017 (von: system)

    Technisch geändert am 26.03.2019 (von: Administrator)

    Englisch

    Sprache: en

    Sprachbezeichnung nativ: English

    Technisch erstellt am 09.07.2021 (von: Administrator)

    Technisch geändert am 08.03.2024 (von: Quaschni, Diana)