Katastrophenschutz
Beschreibung
Der Katastrophenschutz kommt dann zum Einsatz, wenn Maßnahmen zur Gefahrenabwehr aufgrund anderer Rechtsvorschriften nicht mehr gewährleistet sind.
Aufgabenträger sind
- die Landkreise und kreisfreien Städte für die örtlichen Aufgaben des Katastrophenschutzes
- das Land für die zentralen Aufgaben des Katastrophenschutzes
Das Thüringer Gesetz über den Brandschutz, die Allgemeine Hilfe und den Katastrophenschutz (ThürBKG) begründet keine "Allzuständigkeit" des Katastrophenschutzes. Die Zuständigkeit für Maßnahmen zum Strahlenschutz und zur Hochwasservorsorge bleibt auch im Katastrophenfall beim zuständigen Fachressort. Im Einsatz ist ergänzende Amtshilfe durch die Träger des Katastrophenschutzes möglich.
Die Thüringer Katastrophenschutzverordnung (ThürKatSVO) gibt landeseinheitliche Mindeststandards für die Aufstellung, Organisation und Ausrüstung sowie für die Aus- und Fortbildung im Katastrophenschutz vor.
Neben den Feuerwehren werden insbesondere die privaten Hilfsorganisationen und das Technische Hilfswerk (Landesverband Sachsen, Thüringen) eingesetzt. Die Aus- und Fortbildung im Katastrophenschutz baut auf der Fachausbildung der Thüringer Feuerwehren und Hilfsorganisationen auf. Als zentrale Ausbildungsstätte hat das Land die Landesfeuerwehr- und Katastrophenschutzschule in Bad Köstritz eingerichtet.
Zuständigkeit
Wenden Sie sich für allgemeine Fragen an die Feuerwehr, das Technische Hilfswerk oder die Hilfsorganisationen in Ihrer Gemeinde.
Für Notfälle wählen Sie den Notruf 112.
Ansprechpartner
Landratsamt Kyffhäuserkreis - III.6 Amt für Brand- und Katastrophenschutz/Rettungsdienst
Aktuelles
Aufgaben des Brandschutzes – Beratung und Unterstützung der Gemeinden im Brandschutz – Beschaffung und Bewirtschaftung von Feuerwehrfahrzeugen und Technik der Stützpunktfeuerwehren und Feuerwehren mit überörtlichen Aufgaben im Kreisgebiet – Unterstützung und Durchführung der Ausbildung von Einsatzkräften der freiwilligen Feuerwehren – Erstellen der Einsatzstatistik aller Feuerwehren im Kyffhäuserkreis – Rechenschaftslegung gegenüber der Rechtsaufsichtsbehörde Aufgaben des Katastrophenschutzes – Beschaffung und Unterhaltung von Einsatzfahrzeugen und Technik der Katastrophenschutzzüge im Kreisgebiet – Unterhaltung eines Katastrophenschutzlagers – Untersützung der freiwilligen Einsatzkräfte bei Ausbildung und Übung – Bewirtschaftung der Bundesmittel für ergänzende Ausstattung – Rechenschaftslegung gegenüber der Fachaufsichtsbehörde Aufgaben im Bereich des bodengebundenen Rettungsdienstes – Unterhaltung einer gemeinsamen Rettungsleitstelle mit dem Landkreis Nordhausen, zur Disponierung aller anfallenden Rettungsdienst- und Feuerwehreinsätze im Kreisgebiet – statistische Erhebung zum Einsatzgeschehen – Vertragsverhandlungen zur Kostentragung und zur Durchführung des bodengebundenen Rettungsdienstes
Adresse
Postanschrift
Markt 8
99706 Sondershausen
Öffnungszeiten
Mo: nach Absprache Di: nach Absprache Mi: nach Absprache Do: nach Absprache Fr: nach Absprache
Kontakt
Telefon Festnetz: 03632 741-170
Telefon Festnetz: 03632 741-171
Telefon Festnetz: 03632 741-181
Telefon Festnetz: 03632 741-180
Fax: 03632 741-166
E-Mail: kbi@kyffhaeuser.de
Rechtsgrundlage(n)
Hinweise (Besonderheiten)
Zuständiges Fachressort für Hochwasserschutz:TMLFUN
Zuständige Fachressorts für Strahlenschutz:TMLFUN / TMSFG
Bemerkungen
Bitte beachten Sie auch die Informationen zum Brandschutz und zum Hochwasserschutz.
Gültigkeitsgebiet
Thüringen
Fachliche Freigabe
Fachlich freigegeben durch Thüringer Innenministerium am 10.05.2011