Familienerholungszuschuss Festsetzung
Familienerholung - Förderung kommunal
Unter bestimmten Voraussetzungen können Sie eine Förderung für Ihren Familenurlaub erhalten. Dazu erhalten Sie hier Informationen.
Beschreibung
Die öffentlichen Träger der Jugendhilfe fördern eine gemeinsame Erholung von Familien und alleinerziehenden Müttern oder Vätern (insbesondere kinderreichen Familien und Familien mit behinderten Kindern), die gemeinsame Ferien nicht oder nur unter unzumutbaren Belastungen selbst finanzieren können.
Die Förderung wird auf Antrag in Form finanzieller Zuwendungen an die Familien gewährt.
Zuständigkeit
Wenden Sie sich an das Jugendamt Ihres Landkreises oder Ihrer kreisfreien Stadt.
Ansprechpartner
Landratsamt Ilm-Kreis - Jugendamt
Adresse
Hausanschrift
Kontakt
E-Mail: jugendamt@ilm-kreis.de
De-Mail: jugendamt@ilm-kreis.de-mail.de
Telefon Festnetz: 03628 738-601
Fax: 03628 738-602
Rechtsgrundlage(n)
Gültigkeitsgebiet
Thüringen