Führungszeugnis Erteilung erweitert

    Führungszeugnis - erweitertes

    Wenn Sie ein erweitertes Führungszeugnis benötigen, dann wird Ihnen dieses auf Antrag erteilt oder zur Vorlage direkt an eine Behörde gesendet.

    Beschreibung

    Das erweiterte Führungszeugnis kann über Personen erteilt werden, die beruflich, ehrenamtlich oder in sonstiger Weise kinder- oder jugendnah tätig sind oder tätig werden sollen. Es dient dem Schutz von Kindern und Jugendlichen. Im Interesse eines effektiven Kinder- und Jugendschutzes werden in das erweiterte Führungszeugnis sexualstrafrechtliche Verurteilungen auch im niedrigen Strafbereich aufgenommen. Damit gibt es dem Arbeitgeber in weit größerem Umfang Auskunft darüber, inwieweit Stellenbewerber wegen bestimmter Sexualdelikte an Kindern und Jugendlichen oder wegen der ebenfalls besonders relevanten Straftatbestände der Verletzung der Fürsorge- oder Erziehungspflicht und der Misshandlung von Schutzbefohlenen vorbestraft sind.

    Das erweiterte Führungszeugnis enthält insbesondere auch:

    • Erstverurteilungen unter 90 Tagessätzen Geldstrafe,
    • Erstverurteilungen unter 3 Monaten Freiheitsstrafe.

    Ein erweitertes Führungszeugnis ist auf Antrag zu erteilten, wenn dies in gesetzlichen Bestimmungen unter Bezugnahme auf § 30a Bundeszentralregistergesetz (BZRG) vorgesehen ist oder wenn das Führungszeugnis

    • für die Prüfung der persönlichen Eignung nach § 72a SGB VIII (Kinder- und Jugendhilfe),
    • eine sonstige berufliche oder ehrenamtliche Beaufsichtigung, Betreuung, Erziehung oder Ausbildung von Minderjährigen oder
    • für eine Tätigkeit mit vergleichbaren Kontaktmöglichkeiten zu Minderjährigen

    benötigt wird.

    Beispiele: Lehrer in Privatschulen, Bademeister, Schulbusfahrer, Erzieher in Kindergärten, Kinder- oder Jugendheimen, Pflegepersonen für die Kindertages- und Vollzeitpflege, Jugendsporttrainer, Leiter von Kinder- und Jugendfreizeitgruppen usw.

    Antragsteller können das erweiterte Führungszeugnis mit entsprechender Bestätigung für sich bekommen oder zur Vorlage bei einer Behörde beantragen. Im letzteren Fall wird es in der Regel unmittelbar an die anfordernde Behörde übersandt. Dazu ist die Anschrift der Behörde und das Aktenzeichen erforderlich.

    Online-Dienst

    Online-Portal des Bundesamts für Justiz | Führungszeugnisse und Auskünfte aus dem Gewerbezentralregister online beantragen

    ID: L100038_210794808

    Online erledigen

    Vertrauensniveau

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    Version

    Technisch erstellt am 03.07.2019 (von: Uhlich, Ina)

    Technisch geändert am 20.08.2024 (von: system)

    Sprache

    Deutsch

    Sprache: de

    Technisch erstellt am 07.06.2017 (von: system)

    Technisch geändert am 26.03.2019 (von: Administrator)

    Zuständigkeit

    Wenden Sie sich an die zuständige Meldebehörde der Gemeinde bzw. Stadtverwaltung.

    Der Antrag kann auch online beim Bundesamt für Justiz gestellt werden.

    Ansprechpartner

    Stadtverwaltung Altenburg - Sachgebiet Meldewesen

    Aktuelles

    Für weitere Informationen zum Bereich Meldewesen sowie dem aktuellen Stand zur Ausweisbeantragung folgen Sie bitte dem Link: http://www.altenburg.eu/sixcms/detail.php?id=78531&_nav_id1=2505&_nav_id2=5173&_nav_id3=95149&_lang=de

    Adresse

    Hausanschrift

    Markt 1

    04600 Altenburg

    Behindertenparkplatz: null
    Anzahl: 0
    Gebühren: nein

    Johannisstraße

    Bus: I, L, Z, W

    Ist rollstuhlgerecht

    Hausanschrift

    Johannisgraben 4

    04600 Altenburg

    Behindertenparkplatz: null
    Anzahl: 0
    Gebühren: nein

    Johannisstraße

    Bus: I, L, Z, W

    Ist rollstuhlgerecht

    Öffnungszeiten

    Montag: 8:30 Uhr - 12:00 Uhr Dienstag: 8:30 Uhr - 12:00 Uhr und 14:00 Uhr - 18:00 Uhr Mittwoch: geschlossen Donnerstag: 8:30 Uhr - 12:00 Uhr und 14:00 Uhr - 17:00 Uhr Freitag: 8:30 Uhr - 12:00 Uhr

    Kontakt

    Telefon Festnetz: 03447 594372

    Fax: 03447 594339

    E-Mail: meldestelle@stadt-altenburg.de

    Bankverbindung

    Stadtverwaltung Altenburg

    Empfänger: Stadtverwaltung Altenburg

    IBAN: DE15 8305 0200 1111 0027 00

    BIC: HELADEF1ALT

    Bankinstitut: Sparkasse Altenburger Land

    Version

    Technisch erstellt am 17.12.2009 (von: Jana Schulze)

    Technisch geändert am 01.10.2024 (von: system)

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    Technisch erstellt am 07.06.2017 (von: system)

    Technisch geändert am 26.03.2019 (von: Administrator)

    Englisch

    Sprache: en

    Sprachbezeichnung nativ: English

    Technisch erstellt am 09.07.2021 (von: Administrator)

    Technisch geändert am 08.03.2024 (von: Quaschni, Diana)

    erforderliche Unterlagen

    Ergänzend ist eine schriftliche Aufforderung der Stelle vorzulegen, die das erweiterte Führungszeugnis verlangt und in der diese bestätigt, dass die Voraussetzungen des § 30a Abs.1 BZRG vorliegen.

    Formulare

    Bitte stellen Sie einen schriftlichen Antrag auf Erteilung eines erweiterten Führungszeugnisses.

    Rechtsgrundlage(n)

    Fristen

    Die Bearbeitungszeit beträgt bei den meisten Behörden zwischen 1 und 2 Wochen.

    Kosten

    Für die Erteilung eines erweiterten Führungszeugnisses wird eine Gebühr in Hohe von 13,00 Euro erhoben.

    Gültigkeitsgebiet

    Thüringen

    Fachliche Freigabe

    Fachlich freigegeben durch Thüringer Ministerium für Migration, Justiz und Verbraucherschutz am 03.11.2021

    Version

    Technisch erstellt am 25.10.2010 (von: Ingrid Schröder)

    Technisch geändert am 20.08.2024 (von: system)

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    Technisch erstellt am 07.06.2017 (von: system)

    Technisch geändert am 26.03.2019 (von: Administrator)

    Englisch

    Sprache: en

    Sprachbezeichnung nativ: English

    Technisch erstellt am 09.07.2021 (von: Administrator)

    Technisch geändert am 08.03.2024 (von: Quaschni, Diana)