Mitteilung über die Beendigung des genehmigten oder angezeigten Betriebs oder Umgangs Entgegennahme

    Röntgeneinrichtung: Beendigung des Betriebs - Anzeige

    Die Beendigung des Betriebs einer Röntgeneinrichtung müssen Sie unverzüglich der zuständigen Stelle mitteilen.

    Beschreibung

    Wenn Sie den Betrieb einer Röntgeneinrichtung beenden, müssen Sie dies der zuständigen Stelle anzeigen.

    Zuständigkeit

    Wenden Sie sich an Ihren zuständigen Standort des Dezernates Technischer Verbraucherschutz, Marktüberwachung des Thüringer Landesamtes für Verbraucherschutz (TLV).

    Ansprechpartner

    Thüringer Landesamt für Verbraucherschutz (TLV) - Dezernat 21 Standort Nordhausen

    Adresse

    Postanschrift

    Tennstedter Straße 8/9

    99947 Bad Langensalza

    Lieferanschrift

    Gerhart-Hauptmann-Straße 3

    99734 Nordhausen

    Parkplatz: Behördenzentrum (ehem. Finanzamt)
    Anzahl: 3
    Gebühren: nein

    Kein Aufzug vorhanden

    Ist nicht rollstuhlgerecht

    Kontakt

    Telefon Festnetz: +49 361 57-3817300

    Fax: +49 361 57-3817361

    E-Mail: marktueberwachung@tlv.thueringen.de

    Internet

    Formulare

    Version

    Technisch erstellt am 10.07.2013 (von: Meyer, Verena)

    Technisch geändert am 29.07.2024 (von: system)

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    Technisch erstellt am 07.06.2017 (von: system)

    Technisch geändert am 26.03.2019 (von: Administrator)

    Englisch

    Sprache: en

    Sprachbezeichnung nativ: English

    Technisch erstellt am 09.07.2021 (von: Administrator)

    Technisch geändert am 08.03.2024 (von: Quaschni, Diana)

    erforderliche Unterlagen

    • Anzeigebestätigung bzw. Genehmigungsbescheid

    Rechtsgrundlage(n)

    Fristen

    Die Beendigung des Betriebs einer Röntgeneinrichtung ist unverzüglich mitzuteilen.

    Kosten

    Derzeit fallen keine Verwaltungsgebühren an.

    Hinweise (Besonderheiten)

    Der Abbau bzw. die Entsorgung von Röntgenanlagen sollte nur von Fachfirmen vorgenommen werden.

    Gültigkeitsgebiet

    Thüringen

    Fachliche Freigabe

    Fachlich freigegeben durch Thüringer Ministerium für Arbeit, Soziales, Gesundheit, Frauen und Familie am 27.12.2017

    Version

    Technisch erstellt am 12.10.2010 (von: Frank Plaue)

    Technisch geändert am 23.08.2023 (von: system)

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    Technisch erstellt am 07.06.2017 (von: system)

    Technisch geändert am 26.03.2019 (von: Administrator)

    Englisch

    Sprache: en

    Sprachbezeichnung nativ: English

    Technisch erstellt am 09.07.2021 (von: Administrator)

    Technisch geändert am 08.03.2024 (von: Quaschni, Diana)