Außerschulische Jugendbildung: Förderung
Beschreibung
Die öffentlichen Träger der Jugendhilfe fördern außerschulische Jugendbildung, um junge Menschen in die Lage zu versetzen, sich selbst, ihre persönlichen und gesellschaftlichen Lebensbedingungen zu erkennen, sich damit auseinanderzusetzen und an der Gestaltung des gesellschaftlichen Lebens teilzuhaben und mitzuwirken. Außerschulische Jugendbildung unterstützt Bildungsprozesse und fördert die Persönlichkeitsentwicklung junger Menschen durch den Erwerb sozialer Kompetenzen.
Die Förderung wird auf Antrag in Form finanzieller Zuwendungen an den Träger der Maßnahme gewährt.
Zuständigkeit
Wenden Sie sich an die Verwaltung Ihres Landkreises oder Ihrer kreisfreien Stadt.
Ansprechpartner
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Gültigkeitsgebiet
Thüringen
Fachliche Freigabe
Fachlich freigegeben durch Thüringer Ministerium für Soziales, Familie und Gesundheit am 20.12.2012