Wassergefährdende Stoffe: Fachbetrieb - Nachweis der Fachbetriebseigenschaft
Beschreibung
Fachbetriebe haben auf Verlangen gegenüber der unteren Wasserbehörde, in deren Bezirk sie tätig werden, die Fachbetriebseigenschaft nachzuweisen. Die Fachbetriebseigenschaft muss auch gegenüber dem Betreiber einer Anlage nachgewiesen werden können, wenn dieser den Fachbetrieb mit fachbetriebspflichtigen Tätigkeiten beauftragt.
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Thüringer Online-Dienst - Wassergefährdende Stoffe: Fachbetrieb - Nachweis der Fachbetriebseigenschaft
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Vertrauensniveau
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Zuständigkeit
Wenden Sie sich an die zuständige untere Wasserbehörde des Landkreises bzw. der kreisfreien Stadt.
Ansprechpartner
Stadtverwaltung Jena - Team Gewässer / Boden / Abfall
Adresse
Hausanschrift
Kontakt
Telefon Festnetz: +49 3641 49-5251
E-Mail: umweltschutz@jena.de
Internet
Rechtsgrundlage(n)
Gültigkeitsgebiet
Thüringen
Fachliche Freigabe
Fachlich freigegeben durch Thüringer Ministerium für Umwelt, Energie und Naturschutz (TMUEN) am 28.03.2012