Verwendung des kommunalen Wappens Genehmigung

    Wappen der Kommunen - Genehmigung der Verwendung

    Wenn Sie das Wappen einer Kommune verwenden möchten, dann müssen Sie sich hierfür vorher die Genehmigung einholen.

    Beschreibung

    Das Wappen einer Gemeinde, einer Stadt oder eines Landkreises darf nur mit der Genehmigung der betreffenden Kommune verwendet werden.

    zuständige Stelle

    Zuständig ist die Verwaltung der Kommune, deren Wappen Sie verwenden möchten.

    Zuständigkeit

    Zuständig ist die Verwaltung der Kommune, deren Wappen Sie verwenden möchten.

    Ansprechpartner

    Verwaltungsgemeinschaft Oberes Sprottental - Allgemeine Verwaltung, Hauptamt, Beitragswesen

    Adresse

    Hausanschrift

    Burgberg 5

    04626 Posterstein

    Kein Aufzug vorhanden

    Ist rollstuhlgerecht

    Die Fachbereiche Bauamt / Hauptamt / Liegenschaften befinden sich in der 1. Etage.

    Öffnungszeiten

    Montag 08:00 - 12:00 Uhr, 13:00 - 15:00 Uhr Dienstag 08:00 - 12:00 Uhr Mittwoch geschlossen Donnerstag 08:00 - 12:00 Uhr, 13:00 - 17:30 Uhr Freitag 09:00 - 12:00 Uhr (nur nach Vereinbarung) Hinweis: Für das Einwohnermeldeamt bitten wir um Terminvereinbarung.

    Kontakt

    Telefon Festnetz: 034496 23027

    Fax: 034496 23023

    E-Mail: hauptamt@vg-sprottental.de

    Version

    Technisch erstellt am 10.03.2010 (von: Susanne Baum)

    Technisch geändert am 29.07.2024 (von: system)

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    Technisch erstellt am 07.06.2017 (von: system)

    Technisch geändert am 26.03.2019 (von: Administrator)

    Englisch

    Sprache: en

    Sprachbezeichnung nativ: English

    Technisch erstellt am 09.07.2021 (von: Administrator)

    Technisch geändert am 08.03.2024 (von: Quaschni, Diana)

    Rechtsgrundlage(n)

    Die Genehmigung der Verwendung von Wappen ist für die Gemeinden und Städte in § 7 Absatz 2 der Thüringer Kommunalordnung (ThürKO) und für die Landkreise in § 90 Absatz 2 ThürKO geregelt.

    Verfahrensablauf

    Beantragen Sie die Verwendung des Wappens bei der Verwaltung der Kommune, deren Wappen Sie verwenden möchten. Die Kommune entscheidet über den Antrag und gibt Ihnen die Entscheidung bekannt. Die Einzelheiten des Verfahrens bestimmt die Kommune im Rahmen der Gesetze.

    Hinweise (Besonderheiten)

    Auch ein abgewandeltes oder stilisiertes Wappen, das mit dem Wappen einer Kommune verwechselt werden kann, darf nur mit der Genehmigung der betreffenden Kommune verwendet werden.

    Die Kommunen können die Verwendung einschließlich der Genehmigung von Wappen durch eine Satzung regeln. In der Satzung kann die Verwendung eines Wappens ohne Genehmigung als Ordnungswidrigkeit mit einer Geldbuße bedroht sein.

    Gültigkeitsgebiet

    Thüringen

    Fachliche Freigabe

    Fachlich freigegeben durch Thüringer Ministerium für Inneres und Kommunales am 28.12.2022

    Version

    Technisch erstellt am 27.11.2009 (von: LNL-Import)

    Technisch geändert am 23.08.2023 (von: system)

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    Technisch erstellt am 07.06.2017 (von: system)

    Technisch geändert am 26.03.2019 (von: Administrator)

    Englisch

    Sprache: en

    Sprachbezeichnung nativ: English

    Technisch erstellt am 09.07.2021 (von: Administrator)

    Technisch geändert am 08.03.2024 (von: Quaschni, Diana)