Besondere Meldepflicht in Beherbergungsstätten Anmeldung

    Meldepflicht in Beherbergungsstätten

    Ihr Aufenthalt in einer Beherbergungsstätte überschreitet die Dauer von sechs Monaten?  Dann müssen Sie sich bei der zuständigen Meldebehörde anmelden.

    Beschreibung

    Wenn Sie in einer Beherbergungsstätte aufgenommen werden, müssen Sie sich bei der Meldebehörde anmelden, sobald der Aufenthalt die Dauer von sechs Monaten überschreitet.

    Haben Sie keine Wohnung innerhalb Deutschlands, müssen Sie sich bereits nach drei Monaten anmelden.

    Als Gast einer Beherbergungsstätte (Hotel, Pension, Gasthof und ähnliches) müssen Sie am Tage der Ankunft handschriftlich einen besonderen Meldeschein unterschreiben.

    Mitreisende Angehörige sind auf dem Meldeschein nur der Zahl nach anzugeben. Bei Reisegesellschaften von mehr als 10 Personen hat der Reiseleiter den besonderen Meldeschein zu unterschreiben; er hat die Anzahl der Mitreisenden unter Angabe ihrer Staatsangehörigkeit anzugeben.

    Die besonderen Meldescheine müssen von dem Beherbergungsbetrieb bestimmten Behörden zur Erfüllung ihrer Aufgaben auf Verlangen zur Einsichtnahme vorgelegt werden.

    zuständige Stelle

    Der Beherbergungsbetrieb und ggf. die Meldebehörde, in dessen Zuständigkeitsbereich die Beherbergungsstätte liegt.

    Zuständigkeit

    Wenden Sie sich an den Leiter/ die Leiterin der Beherbergungsstätte oder seinen/ ihren Beauftragten (Rezeption) bzw. an Ihre Meldebehörde.

    Ansprechpartner

    Stadt An der Schmücke - Einwohnermeldeamt

    Adresse

    Hausanschrift

    Am Bahnhof 43

    06577 An der Schmücke

    Parkplatz: Parkplatz des Raiffeisen-Baumarktes
    Anzahl: 10
    Gebühren: nein

    Bahnhof Heldrungen

    Bus: VGS 509 - Heldrungen-Hauteroda

    Bus: VGS 520 - Heldrungen-Reinsdorf-Artern

    Regionalbahn: Linie Erfurt - Sangerhausen

    Bus: VGS 519 - Heldrungen-Etzleben/Oldisleben-Hemleben

    Kein Aufzug vorhanden

    Ist rollstuhlgerecht

    Öffnungszeiten

    Dienstag: 09:00 Uhr - 12:00 Uhr und 14:00 Uhr - 18:00 Uhr Donnerstag: 09:00 Uhr - 12:00 Uhr und 13:00 Uhr - 15:00 Uhr Freitag: 09:00 Uhr - 11:00 Uhr

    Kontakt

    Telefon Festnetz: 034673 72-136

    Fax: 034673 72-134

    E-Mail: ema@anderschmuecke.de

    Internet

    Bankverbindung

    Stadt An der Schmücke

    Empfänger: Stadt An der Schmücke

    IBAN: DE34 8205 5000 0085 0192 83

    BIC: HELADEF1KYF

    Bankinstitut: Kyffhäusersparkasse

    Version

    Technisch erstellt am 01.07.2010 (von: Karsten Lange)

    Technisch geändert am 01.10.2024 (von: system)

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    Technisch erstellt am 07.06.2017 (von: system)

    Technisch geändert am 26.03.2019 (von: Administrator)

    Englisch

    Sprache: en

    Sprachbezeichnung nativ: English

    Technisch erstellt am 09.07.2021 (von: Administrator)

    Technisch geändert am 08.03.2024 (von: Quaschni, Diana)

    erforderliche Unterlagen

    • Personalausweis oder Reisepass
    • Bestätigung des Wohnungsgebers

    Sollten Sie Ausländer sein, so haben Sie sich mit einem gültigen Identitätsdokument auszuweisen.

    Formulare

    Der besondere Meldeschein wird vom Leiter/ der Leiterin der Beherbergungsstätte oder seinem/ ihrem Beauftragten bereitgestellt.

    Voraussetzungen

    Bei Personen unter 16 Jahren ist darauf zu achten, dass diese von den Personen anzumelden sind, in deren Wohnung sie einziehen.

    Rechtsgrundlage(n)

    Fristen

    Sie haben sich innerhalb von zwei Wochen anzumelden, sobald ihr Aufenthalt die Dauer von sechs bzw. drei Monaten überschreitet.

    Kosten

    Es fallen keine Gebühren an.

    Hinweise (Besonderheiten)

    Die beschriebenen Informationen betreffen den Fall des „Wohnens“ in der Beherbergungsstätte (Hotel, Pension). Für die in der Praxis typischen Kurzaufenthalte werden besondere Meldescheine für Beherbergungsstätten verwendet.

    Gültigkeitsgebiet

    Thüringen

    Fachliche Freigabe

    Fachlich freigegeben durch Thüringer Ministerium für Inneres und Kommunales (TMIK) am 09.11.2021

    Version

    Technisch erstellt am 26.11.2009 (von: LNL-Import)

    Technisch geändert am 23.08.2023 (von: system)

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    Technisch erstellt am 07.06.2017 (von: system)

    Technisch geändert am 26.03.2019 (von: Administrator)

    Englisch

    Sprache: en

    Sprachbezeichnung nativ: English

    Technisch erstellt am 09.07.2021 (von: Administrator)

    Technisch geändert am 08.03.2024 (von: Quaschni, Diana)