Gefahrstoffe: Havarie im Betrieb - Mitteilungspflicht
Als Unternehmer/in müssen Sie Unfälle oder Betriebsstörungen, die durch Tätigkeiten mit Gefahrstoffen verursacht wurden, unverzüglich der zuständigen Behörde melden.
Beschreibung
Als Unternehmer bzw. Gewerbetreibender sind Sie verpflichtet, der zuständigen Behörde unverzüglich eine Mitteilung zu erstatten
- über jeden Unfall und jede Betriebsstörung, die bei Tätigkeiten mit Gefahrstoffen zu einer ernsten Gesundheitsschädigung der Beschäftigten geführt haben,
- über Krankheits- und Todesfälle, bei denen konkrete Anhaltspunkte für eine Verursachung durch die Tätigkeit mit Gefahrstoffen bestehen, mit der genauen Angabe der Tätigkeit und der Gefährdungsbeurteilung.
Zuständigkeit
Wenden Sie sich an das Thüringer Landesamt für Verbraucherschutz sowie für den Bereich der Bergaufsicht an das Thüringer Landesamt für Umwelt, Bergbau und Naturschutz.
Ansprechpartner
Thüringer Landesamt Umwelt, Bergbau und Naturschutz (TLUBN)
Adresse
Hausanschrift
Kontakt
Internet
Stichwörter
TLUBN
Thüringer Landesamt für Verbraucherschutz (TLV) - Regionalinspektion Südthüringen
Adresse
Lieferanschrift
Parkplätze
- Parkplatz: Besucherparkplatz Finanzamt (Parkzeit 2 Stunden)
Anzahl: 20 Gebühren: nein
Aufzug vorhanden
Ist rollstuhlgerecht
Postanschrift
Tennstedter Straße 8/9
99947 Bad Langensalza
Kontakt
Internet
Fristen
Die Unterrichtung der Behörden über jeden Unfall und jede Betriebsstörung muss unverzüglich erfolgen, das heißt ohne schuldhafte Zeitverzögerung.
Kosten
keine
Hinweise (Besonderheiten)
Die Unfallmeldung darf nicht mit der Unfallmeldung nach berufsgenossenschaftlichem Recht ( § 193 SGB VII Pflicht zur Anzeige eines Versicherungsfalls) verwechselt werden. Beide Pflichten stehen nebeneinander.
Gültigkeitsgebiet
Thüringen
Fachliche Freigabe
Fachlich freigegeben durch Thüringer Landesamt für Umwelt, Bergbau und Naturschutz (TLUBN) am 19.05.2020
Stichwörter
Krankheitsfall, Betriebsstörung, Tod, Gesundheitsschädigung, Todesfall, Unfall