Gaststättenbetrieb, Vergnügungsstätte Sperrzeit - Ausnahmegenehmigung
Eine Verkürzung der Sperrzeit für Ihren Betrieb müssen Sie bei der zuständigen Behörde beantragen.
Beschreibung
Eine Sperrzeit für Gaststätten gibt es in Thüringen nicht. Eine Sperrzeit gilt nur für folgende Veranstaltungen:
- Vergnügungsplätze, Veranstaltungen nach § 60a der Gewerbeordnung, Schaustellungen, unterhaltende Vorstellungen sowie Musikaufführungen und sonstige, nicht unter den Nummern 2 oder 3 genannte Lustbarkeiten, Betriebe und Veranstaltungen im Freien und in Festzelten unter freiem Himmel ab 22.00 Uhr,
- Theater- oder Filmvorführungen im Freien und in Festzelten unter freiem Himmel ab 24.00 Uhr,
- Biergärten, Wirtschaftsgärten und von der Nutzung für den Betrieb von Gaststätten mitumfasste Freiflächen sowie sonstige Gaststätten im Freien und in Festzelten unter freiem Himmel ab 1.00 Uhr.
Die Sperrzeit endet für die genannten Veranstaltungen um 6.00 Uhr.
Bei Vorliegen eines öffentlichen Bedürfnisses oder besonderer örtlicher Verhältnisse kann die Sperrzeit allgemein verlängert, verkürzt oder aufgehoben werden. Für einzelne Betriebe kann die Sperrzeit bei Vorliegen eines öffentlichen Bedürfnisses oder besonderer örtlicher Verhältnisse befristet und widerruflich verkürzt oder aufgehoben werden; in diesem Fall können zudem Auflagen erteilt werden.
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Vertrauensniveau
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Zuständigkeit
Wenden Sie sich sowohl für Sperrzeitverkürzungen im Einzelfall als auch für eine generelle Sperrzeitverkürzung an die jeweils zuständige Gewerbebehörde.
Ansprechpartner
Landratsamt Weimarer Land - Untere Gewerbebehörde
Aktuelles
Die unter Gewerbebehörde ist zuständig für alle Belange der Gewerbetreibenden, etwa zur An- oder Ummeldung eines Gewerbes. Weitere Dienstleistungen sind  Thüringer Gaststättenrecht/ Speerzeitregelung, Erteilung einer Reisegewerbekarte, Erteilung einer Spielhallenerlaubnis/ Aufstellung von Spielgeräten in der Gastronomie.
Adresse
Hausanschrift
Parkplatz: Innenhof des Landratsamtes/ Einfahrt Ackerwand
Anzahl: 200
Gebühren: ja
Aufzug vorhanden
Ist rollstuhlgerecht
Öffnungszeiten
Montag mit Termin Dienstag mit Termin Mittwoch mit Termin (Zahlungen am Automaten möglich) Donnerstag 9.00 Uhr bis 12.00 Uhr und 13.30 Uhr bis 18.00 Uhr (Führerscheinstelle, Kfz-Zulassungsbehörde, Ausländerbehörde) Freitag mit Termin (Zahlungen am Automaten möglich)
Formulare
Antrag auf Verlängerung / Verkürzung / Aufhebung der Sperrzeit
Antrag auf Verlängerung / Verkürzung / Aufhebung der Sperrzeit gemäß § 5 Absatz 4 ThürGastG
erforderliche Unterlagen
Es wird empfohlen, eine kurze schriftliche Begründung abzugeben, warum Sie eine Sperrzeitverkürzung beantragen. Diese reichen Sie zusammen mit dem Antrag auf Sperrzeitverkürzung ein.
Formulare
Die Sperrzeitverkürzung kann nur auf Antrag vorgenommen werden. Dieser kann formlos erfolgen. Gegebenenfalls liegt in Ihrer Gemeinde auch ein Antragsformular aus oder steht im Internet zum Download bereit.
Rechtsgrundlage(n)
Fristen
Eine Frist ist gesetzlich nicht vorgegeben. Es ist jedoch ratsam, frühzeitig eine Sperrzeitverkürzung zu beantragen.
Kosten
Gebühren werden nach der Gebührenverordnung des Landes erhoben.
Gültigkeitsgebiet
Thüringen
Fachliche Freigabe
Fachlich freigegeben durch Thüringer Ministerium für Wirtschaft, Wissenschaft und Digitale Gesellschaft (TMWWDG) am 14.05.2019