Stellen für die Unterweisung in lebensrettenden Sofortmaßnahmen und die Ausbildung in erster Hilfe Anerkennung

    Führerschein Stellen für die Schulung in Erster Hilfe - Anerkennung beantragen

    Wer Ausbildungen in Erster Hilfe für den Erwerb einer Fahrerlaubnis durchführen möchte, benötigt eine amtliche Anerkennung.

    Beschreibung

    Stellen, die Schulungen in Erster Hilfe für den Erwerb einer Fahrerlaubnis durchführen, bedürfen der amtlichen Anerkennung.

    Online-Dienst

    Thüringer Online-Dienst - Fahrerlaubnis Stellen für die Schulung in Erster Hilfe - Anerkennung beantragen

    ID: L100038_212949195

    Online erledigen

    Vertrauensniveau

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    Version

    Technisch erstellt am 02.03.2022 (von: system)

    Technisch geändert am 04.08.2022 (von: system)

    Sprache

    Deutsch

    Sprache: de

    Technisch erstellt am 07.06.2017 (von: system)

    Technisch geändert am 26.03.2019 (von: Administrator)

    Englisch

    Sprache: en

    Sprachbezeichnung nativ: English

    Technisch erstellt am 09.07.2021 (von: Administrator)

    Technisch geändert am 08.03.2024 (von: Quaschni, Diana)

    zuständige Stelle

    Thüringer Landesverwaltungsamt

    Zuständigkeit

    Ansprechpartner

    Landratsamt Kyffhäuserkreis - I.1.5 Sachgebiet Führerscheinstelle

    Aktuelles

    die Erteilung, Erweiterung, Neuerteilung nach vorherigem Entzug sowie die Verlängerung von Fahrerlaubnissen. Es werden Anträge auf Ausstellung von Kartenführerscheinen bei Verlust oder Diebstahl, Umstellung von Altfahrerlaubnissen und Internationalen Führerscheinen sowie Fahrerkarten bearbeitet. Ebenso werden Nachweise für die Berufskraftfahrerqualifizierung erfasst und ausgestellt. Bearbeitet und überwacht werden Maßnahmen zur Fahrerlaubnis auf Probe und zum Fahreignungsbewertungssystem. Die Fahrerlaubnisbehörde ergreift anlassbezogen Maßnahmen zur Überprüfung der Kraftfahreignung, zum Beispiel die Anordnung zur Beibringung ärztlicher oder medizinisch-psychologischer Gutachten.

    Adresse

    Hausanschrift

    Markt 8

    99706 Sondershausen

    Behindertenparkplatz: Artern
    Anzahl: 1
    Gebühren: nein


    Behindertenparkplatz: Sondershausen
    Anzahl: 1
    Gebühren: nein


    Parkplatz: Artern
    Anzahl: 4
    Gebühren: nein


    Parkplatz: Sondershausen
    Anzahl: 11
    Gebühren: nein

    Aufzug vorhanden

    Ist rollstuhlgerecht

    Hausanschrift

    Straße der Jugend 8

    06556 Artern

    Antragsannahme Artern

    Behindertenparkplatz: Artern
    Anzahl: 1
    Gebühren: nein


    Behindertenparkplatz: Sondershausen
    Anzahl: 1
    Gebühren: nein


    Parkplatz: Artern
    Anzahl: 4
    Gebühren: nein


    Parkplatz: Sondershausen
    Anzahl: 11
    Gebühren: nein

    Aufzug vorhanden

    Ist rollstuhlgerecht

    Öffnungszeiten

    Montag: 08:00 - 12:00 Uhr und 13:00 – 15:00 Uhr Dienstag: 08:00 – 12:00 Uhr und 13:00 – 18:00 Uhr Mittwoch: 08:00 – 13:00 Uhr Donnerstag: 08:00 – 12:00 Uhr und 13:00 – 18:00 Uhr Freitag: 08:00 – 13:00 Uhr Samstag: 09:00 – 12:00 Uhr (jeder 1. Samstag im Monat, ausschließlich in Sondershausen)

    Kontakt

    Telefon Festnetz: 03632 741-440

    Fax: 03632 741-88440

    E-Mail: fsw@kyffhaeuser.de

    Weitere Informationen

    Antragsannahme in der Außenstelle Artern für folgende Leistungen:

    • Fahrschulausbildung (Ersterteilung / Erweiterung)
    • Führerscheinumtausch
    • Umschreibung ausländische Führerscheine
    • Ersatz nach Diebstahl / Verlust
    • Verlängerung C-Klassen (LKW)
    • Eintragung / Änderung Schlüsselzahlen
    • Fahrerkarte
    • Internationaler Führerschein
    • Fahrerqualifikationsnachweis

    Version

    Technisch erstellt am 07.12.2006 (von: Andrea Erbarth)

    Technisch geändert am 03.05.2024 (von: Geier, Kathleen)

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    Technisch erstellt am 07.06.2017 (von: system)

    Technisch geändert am 26.03.2019 (von: Administrator)

    Englisch

    Sprache: en

    Sprachbezeichnung nativ: English

    Technisch erstellt am 09.07.2021 (von: Administrator)

    Technisch geändert am 08.03.2024 (von: Quaschni, Diana)

    Thüringer Landesverwaltungsamt - Straßen- und Luftverkehr - Referat 520

    Adresse

    Hausanschrift

    Jorge-Semprún-Platz 4

    99423 Weimar

    Parkplatz: Tiefgarage Atrium
    Anzahl: 840
    Gebühren: ja

    Weimar Atrium

    Bus: 1, 2, 3, 9

    Aufzug vorhanden

    Ist rollstuhlgerecht

    Kontakt

    Telefon Festnetz: 0361 57332-1403

    Fax: 0361 57332-1462

    E-Mail: guntram.heckmann@tlvwa.thueringen.de

    Version

    Technisch erstellt am 13.07.2009 (von: Sylvia Lutter)

    Technisch geändert am 18.11.2024 (von: Zentgraf, Klemens)

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    Technisch erstellt am 07.06.2017 (von: system)

    Technisch geändert am 26.03.2019 (von: Administrator)

    Englisch

    Sprache: en

    Sprachbezeichnung nativ: English

    Technisch erstellt am 09.07.2021 (von: Administrator)

    Technisch geändert am 08.03.2024 (von: Quaschni, Diana)

    Formulare

    Antragsformulare können beim Thüringer Landesverwaltungsamt angefordert werden.

    Voraussetzungen

    Voraussetzungen

    • Es liegen keine Tatsachen vor, die den Antragsteller (bei juristischen Personen die nach dem Gesetz oder der Satzung zur Vertretung berechtigten Personen) und das Ausbildungspersonal für die Schulung in Erster Hilfe als unzuverlässig erscheinen lassen.
    • Die Befähigung für das Ausbildungspersonal ist nachgewiesen.
    • Geeignete Ausbildungsräume und die notwendigen Lehrmittel für den theoretischen Unterricht und die praktischen Übungen stehen zur Verfügung.

    Die Anerkennung kann befristet und mit Auflagen (insbesondere hinsichtlich der Fortbildung der mit der Schulung befassten Personen) verbunden werden.

    Rechtsgrundlage(n)

    Fristen

    Die Bearbeitungsdauer beträgt ca. 6 Wochen (einschließlich der Abnahme vor Ort).

    Kosten

    Die Gebühr gemäß Nr. 214.3 Gebührenordnung für Maßnahmen im Straßenverkehr (GebOSt) beträgt 153,39 Euro (einschließlich der Abnahme vor Ort).

    Hinweise (Besonderheiten)

    Zu empfehlen ist vor Antragstellung ein persönliches Gespräch im Thüringer Landesverwaltungsamt. Erst nach Vorliegen aller geforderten Unterlagen erfolgt die Prüfung vor Ort.

    Die amtliche Anerkennung gilt nur für das Territorium des Freistaates Thüringen.

    Gültigkeitsgebiet

    Thüringen

    Fachliche Freigabe

    Fachlich freigegeben durch Thüringer Ministerium für Infrastruktur und Landwirtschaft am 21.02.2022

    Version

    Technisch erstellt am 26.11.2009 (von: LNL-Import)

    Technisch geändert am 23.08.2023 (von: system)

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    Technisch erstellt am 07.06.2017 (von: system)

    Technisch geändert am 26.03.2019 (von: Administrator)

    Englisch

    Sprache: en

    Sprachbezeichnung nativ: English

    Technisch erstellt am 09.07.2021 (von: Administrator)

    Technisch geändert am 08.03.2024 (von: Quaschni, Diana)