Bestattung Anmeldung

    Bestattungen - Genehmigung zur Durchführung

    Hier erhalten Sie Informationen zur Bestattung und Bestattungsformen.

    Beschreibung

    Verstorbene sind gemäß § 17 Abs. 1 Thüringer Bestattungsgesetz (ThürBestG) zu bestatten. Als Bestattungsarten sind Erdbestattung oder Feuerbestattung mit anschließender Beisetzung der Asche möglich (§ 19 Abs. 1 ThürBestG).

    Grundsätzlich besteht Friedhofszwang (§ 23 ThürBestG). Eine Urne mit der Asche kann auch von einem Schiff aus auf Hoher See beigesetzt werden. Die Erdbestattung und die Beisetzung kann sowohl auf dem Friedhof der Heimatgemeinde als auch auf einem Friedhof eigener Wahl erfolgen, wenn dessen Träger es zulässt.

    Vor der Erdbestattung oder der Beisetzung von Urnen ist dem Träger des Friedhofes eine Sterbeurkunde vorzulegen, die durch das Standesamt des Sterbeortes ausgestellt wird. Einer ausdrücklichen Genehmigung zur Durchführung einer Bestattung bedarf es nicht.  

    Online-Dienste

    Für diesen Ort gibt es aktuell keinen Online-Dienst.

    Zuständigkeit

    Wegen der verschiedenen Beisetzungsarten oder einer gegebenenfalls gewünschten Überführung an einen bestimmten Friedhof wenden Sie sich bezüglich entsprechender Informationen an ein Bestattungsinstitut ihrer Wahl oder an die betreffende Gemeinde.

    Ansprechpartner

    Gemeindeverwaltung Remptendorf - Ordnungsamt

    Adresse

    Hausanschrift

    Bahnhofsstraße 17

    07368 Remptendorf

    Behindertenparkplatz: Behindertenparkplatz
    Anzahl: 1
    Gebühren: nein


    Parkplatz: Besucherparkplatz
    Anzahl: 2
    Gebühren: nein

    Remptendorf - Wartehalle

    Bus: 170, 180, 183, 186

    Kein Aufzug vorhanden

    Ist rollstuhlgerecht

    Öffnungszeiten

    Mo geschlossen Di 9.00 - 12.00 Uhr und 13.00 - 18.00 Uhr Mi geschlossen Do 9.00 - 12.00 Uhr und 13.00 - 16.00 Uhr Fr 9.00 - 11.00 Uhr

    Kontakt

    Telefon Festnetz: 036640 449-15

    E-Mail: ordnung@remptendorf.de

    Internet

    Bankverbindung

    Gemeinde Remptendorf

    Empfänger: Gemeinde Remptendorf

    IBAN: DE41 8305 0505 0000 0505 55

    BIC: HELADEF1SOK

    Bankinstitut: Kreissparkasse Saale-Orla

    Weitere Informationen

    Rollstuhlfahrer benutzen bitte den ebenerdigen Haupteingang. Bitte tragen Sie Ihr Anliegen in einem der im Erdgeschoss befindlichen Sachbereiche vor.

    Version

    Technisch erstellt am 29.11.2011 (von: Yvonne Mützel)

    Technisch geändert am 01.10.2024 (von: system)

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    Technisch erstellt am 07.06.2017 (von: system)

    Technisch geändert am 26.03.2019 (von: Administrator)

    Englisch

    Sprache: en

    Sprachbezeichnung nativ: English

    Technisch erstellt am 09.07.2021 (von: Administrator)

    Technisch geändert am 08.03.2024 (von: Quaschni, Diana)

    erforderliche Unterlagen

    Sterbeurkunde

    Rechtsgrundlage(n)

    Fristen

    Eine Bestattung darf in der Regel frühestens zwei Tage nach dem Eintritt des Todes erfolgen. Die Erdbestattung oder die Einäscherung soll innerhalb von zehn Tagen nach Todeseintritt vorgenommen werden. Urnen sind innerhalb von 6 Monaten beizusetzen.

    Kosten

    Die Gebühren für Erdbestattung oder der jeweiligen Urnenbeisetzung sind bei dem jeweiligen Träger des Friedhofs oder des Bestattungsunternehmens (z. B. Beisetzung auf Hoher See) zu erfragen.

    Bei einer Feuerbestattung entstehen zusätzlich Gebühren für die zweite Leichenschau und die Einäscherung im Krematorium.

    Unterstützende Institutionen

    Bestattungsinstitute

    Gültigkeitsgebiet

    Thüringen

    Version

    Technisch erstellt am 26.11.2009 (von: LNL-Import)

    Technisch geändert am 23.08.2023 (von: system)

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    Technisch erstellt am 07.06.2017 (von: system)

    Technisch geändert am 26.03.2019 (von: Administrator)

    Englisch

    Sprache: en

    Sprachbezeichnung nativ: English

    Technisch erstellt am 09.07.2021 (von: Administrator)

    Technisch geändert am 08.03.2024 (von: Quaschni, Diana)