Wertmarke auf Beiblatt zum Schwerbehindertenausweis Ausstellung

    Beiblatt zum Schwerbehindertenausweis mit oder ohne Wertmarke beantragen

    Wenn Sie schwerbehindert sind, haben Sie unter bestimmten Voraussetzungen Anspruch auf eine unentgeltliche Beförderung im öffentlichen Personennahverkehr oder auf eine Kraftfahrzeugsteuerermäßigung.

    Beschreibung

    Wenn Sie einen zweifarbigen Schwerbehindertenausweis haben, auf dem bestimmte Merkzeichen angegeben sind, können Sie mit Hilfe dieses Antrags ein Beiblatt und eine Wertmarke beantragen. 

    Sie können damit entweder die unentgeltliche Beförderung im Personennahverkehr oder eine Kraftfahrzeugsteuerermäßigung in Anspruch nehmen.

    Damit Sie die unentgeltliche Beförderung im Personennahverkehr nutzen können, müssen Sie eine Wertmarke für ein halbes oder ein ganzes Jahr gegen Zahlung einer Eigenbeteiligung erwerben. Die Eigenbeteiligung entfällt, wenn bestimmte Merkzeichen vorliegen oder bestimmte soziale Leistungen bezogen werden.

    Wahlweise können Sie stattdessen ein Beiblatt ohne Wertmarke beantragen, um eine Ermäßigung der Kfz-Steuer zu erhalten.

    Für Personen mit bestimmten Merkzeichen gibt es die Möglichkeit, mit dem Beiblatt mit Wertmarke sowohl die Ermäßigung der Kfz-Steuer als auch die unentgeltliche Beförderung im öffentlichen Nahverkehr in Anspruch zu nehmen.

    Wenn Ihr Beiblatt beschädigt ist oder Sie es verloren haben, können Sie eine Ersatzausstellung beantragen.

    Online-Dienst

    Antrag auf Ausstellung eines Beiblattes zum Schwerbehindertenausweis

    ID: L100038_220430987

    Beschreibung

    ### Unentgeltliche Beförderung im öffentlichen Personenverkehr Einen Anspruch auf unentgeltliche Beförderung im öffentlichen Personennahverkehr haben schwerbehinderte Menschen mit einem Grad der Behinderung (GdB) von mindestens 50, die in ihrer Bewegungsfähigkeit im Straßenverkehr erheblich beeinträchtigt (Merkzeichen G), außergewöhnlich gehbehindert (Merkzeichen aG), blind (Merkzeichen Bl), hilflos (Merkzeichen H) oder gehörlos (Merkzeichen Gl) und im Besitz eines Beiblattes mit einer Wertmarke sind. Für die Wertmarken sind eine Eigenbeteiligung in Höhe von 91,00 Euro für ein Jahr oder 46,00 Euro für 1/2 Jahr zu entrichten. Von dieser Eigenbeteiligung befreit sind Menschen, bei denen die Merkzeichen "Bl" (Blind) und/oder "H" (Hilflos) festgestellt wurden, sowie schwerbehinderte Menschen, die eine der folgenden Leistungen beziehen: • Leistungen zur Sicherung des Lebensunterhaltes nach dem Zweiten Buch Sozialgesetzbuch (Grundsicherung für Arbeitssuchende) oder • Leistungen nach dem Dritten und Vierten Kapitel des Zwölften Buches Sozialgesetzbuch (Sozialhilfe) oder • Leistungen nach dem Achten Buch Sozialgesetzbuch (Kinder- und Jugendhilfe) oder • Leistungen nach den §§ 27a und 27d des Bundesversorgungsgesetzes • Ferner sind unter bestimmten Voraussetzungen Schwerkriegsbeschädigte, Versorgungsberechtigte (VB) und Entschädigungsberechtigte (EB) unentgeltlich zu befördern. (Bitte wenden Sie sich in diesem Fall an Ihr zuständiges Amt) Im Nah- und Fernverkehr wird eine Begleitperson unentgeltlich (ohne Eigenbeteiligung) befördert, wenn die Berechtigung für eine ständige Begleitung (Merkzeichen B) im Ausweis bescheinigt ist. Sollten Sie Ihr Beiblatt mit Wertmarke verloren haben oder sollte es beschädigt sein, können Sie mit diesem Antrag eine Ersatzausstellung beantragen. Auskünfte erteilen die zuständigen Stellen des Thüringer Schwerbehindertenrechts. ### Steuerliche Nachteilsausgleiche Im Wesentlichen sind vorgesehen: • Personen, deren GdB mindestens 50 beträgt und die in ihrer Bewegungsfähigkeit im Straßenverkehr erheblich beeinträchtigt (Merkzeichen G) oder gehörlos (Merkzeichen Gl ) sind, kann eine Kraftfahrzeugsteuerermäßigung von 50 v.H. eingeräumt werden, wenn sie nicht die unentgeltliche Beförderung gegen Eigenbeteiligung gewählt haben. • Personen, die außergewöhnlich gehbehindert (Merkzeichen aG), blind (Merkzeichen BI) und/oder hilflos (Merkzeichen H) sind, wird neben der unentgeltlichen Beförderung im öffentlichen Personenverkehr vom Hauptzollamt unter bestimmten Voraussetzungen die Kraftfahrzeugsteuer erlassen. Auskünfte erteilen die Finanzämter, bzw. für Fragen, die KfZ-Steuer-Befreiung und -Ermäßigung betreffen, die Hauptzollämter. ### Allgemeine Hinweise zum Online-Antrag: Wie auch bei der Beantragung in Papierform, kann der Antrag erst abschließend bearbeitet werden, wenn er vollständig ist und alle relevanten Unterlagen vorliegen. Je vollständiger und eindeutiger der Antrag und die beigefügten Unterlagen sind, desto schneller kann eine Bearbeitung erfolgen. Bitte füllen Sie den Antrag in der vorgegebenen Reihenfolge aus. Innerhalb des Antrags erhalten Sie nach entsprechender Angabe stets Informationen darüber, welche Nachweise hochzuladen sind. Sollten Sie die Dokumente nicht innerhalb des Antragsverfahrens hochladen, können Sie die Dokumente auch per Post übersenden. Die Adresse lautet: Landratsamt Altenburger Land | Fachdienst Sozialberatung, Vormund und Betreuung | Lindenaustraße 9 | 04600 Altenburg Bitte versehen Sie Ihre Unterlagen beim Versenden per Post mit Ihrem Aktenzeichen und übersenden Sie bis auf Fotos bitte nur Fotokopien und keine Originale, da diese im Zuge der Digitalisierung vernichtet werden. Im Falle fehlender Unterlagen oder Informationen wird die Behörde außerdem auf Sie zukommen und die fehlenden Informationen und Unterlagen nachfordern. Bitte beachten Sie, dass sich dadurch die Bearbeitungsdauer und letztlich die Zeitspanne bis zur Entscheidung über Ihren Antrag verlängern kann.

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    Version

    Technisch erstellt am 23.04.2024 (von: FJD VHK, Webservice)

    Technisch geändert am 23.04.2024 (von: FJD VHK, Webservice)

    Sprache

    Deutsch

    Sprache: de

    Technisch erstellt am 07.06.2017 (von: system)

    Technisch geändert am 26.03.2019 (von: Administrator)

    Englisch

    Sprache: en

    Sprachbezeichnung nativ: English

    Technisch erstellt am 09.07.2021 (von: Administrator)

    Technisch geändert am 08.03.2024 (von: Quaschni, Diana)

    Zuständigkeit

    Bitte wenden Sie sich an die für Ihren Wohnort zuständige Stadtverwaltung Ihrer kreisfreien Stadt beziehungsweise das zuständige Landratsamt Ihres Landkreises.

    Ansprechpartner

    Landratsamt Altenburger Land - Fachdienst 27 - Sozialberatung, Vormund und Betreuung

    Adresse

    Hausanschrift

    Lindenaustraße 30

    04600 Altenburg

    Kontakt

    Telefon Festnetz: 03447 586-802

    Fax: 03447 586-762

    E-Mail: Silke.Manger@altenburgerland.de

    Version

    Technisch erstellt am 25.10.2023 (von: Seifert, Jörg)

    Technisch geändert am 23.04.2024 (von: Siegel, Karsten)

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    Technisch erstellt am 07.06.2017 (von: system)

    Technisch geändert am 26.03.2019 (von: Administrator)

    erforderliche Unterlagen

    • gültiger zweifarbiger Schwerbehindertenausweis inklusive bestimmter Merkzeichen
    • gegebenenfalls Nachweise zum Leistungsbezug bestimmter Sozialleistungen für die Kostenbefreiung von der Eigenbeteiligung an der Wertmarke

    Formulare

    Die Beantragung der Beiblätter kann formlos erfolgen.

    Voraussetzungen

    • Sie müssen einen festgestellten Grad der Behinderung von mindestens 50 haben.
    • Sie müssen einen gültigen zweifarbigen Schwerbehindertenausweis besitzen.
    • Ihnen muss mindestens eins der folgenden Merkzeichen zuerkannt worden sein: G, aG, Bl, H, Gl

    Rechtsgrundlage(n)

    Rechtsbehelf

    Wenn Sie einen ablehnenden Bescheid erhalten:

    • Widerspruch
    • Klage

    Verfahrensablauf

    • Nachdem Sie den Antrag gestellt haben, werden Ihre Unterlagen zur Berechtigung auf ein Beiblatt geprüft.
    • Wenn Sie die Voraussetzungen erfüllen, wird die von Ihnen gegebenenfalls zu entrichtende Gebühr ermittelt und es wird Ihnen ein Überweisungsträger übersandt.
    • Das Beiblatt mit Wertmarke wird Ihnen nach der Bezahlung zugesandt.
    • Wenn Sie die Voraussetzungen für ein Beiblatt mit Wertmarke ohne Eigenbeteiligung erfüllen, wird Ihnen das Beiblatt mit Wertmarke gleich zugesandt.
    • Wenn Sie die Voraussetzungen nicht erfüllen, erhalten Sie einen ablehnenden Bescheid.

    Fristen

    Es sind keine Fristen zu beachten. Sofern der Monat der Antragstellung schon fortgeschritten ist, wird das Beiblatt mit Wertmarke jedoch erst für den nächsten Monat ausgestellt.

    Bearbeitungsdauer

    • Bei Beiblatt mit entgeltlicher Wertmarke oder ohne Wertmarke wenige Tage

    • Bei Beiblatt mit unentgeltlicher Wertmarke circa zwei Wochen

    • Bei einer Ablehnung kann die Bearbeitungsdauer abweichen.

    Kosten

    Die Ausstellung des Beiblatts ist kostenlos.

    Die Wertmarke kann gegen eine Eigenbeteiligung für ein halbes oder ein ganzes Jahr erworben werden. Die Höhe der Eigenbeteiligung beträgt aktuell 46€ für ein halbes und 91€ für ein ganzes Jahr. Sie erhalten die Wertmarke ohne Eigenbeteiligung, wenn Ihnen wenigstens eines der Merkzeichen Bl oder H zuerkannt wurde oder wenn Sie als schwerbehinderter Mensch bestimmte Sozialleistungen beziehen.

    Gültigkeitsgebiet

    Thüringen

    Fachliche Freigabe

    Fachlich freigegeben durch Thüringer Ministerium für Arbeit, Soziales, Gesundheit, Frauen und Familie

    Version

    Technisch erstellt am 11.06.2009 (von: Katja Rose)

    Technisch geändert am 23.08.2023 (von: system)

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    Technisch erstellt am 07.06.2017 (von: system)

    Technisch geändert am 26.03.2019 (von: Administrator)

    Englisch

    Sprache: en

    Sprachbezeichnung nativ: English

    Technisch erstellt am 09.07.2021 (von: Administrator)

    Technisch geändert am 08.03.2024 (von: Quaschni, Diana)