Notdienste Kassen(zahn)ärzte
Für medizinische Notfälle stehen Ihnen auch außerhalb der Öffnungszeiten verschiedene Versorgunsangebote von Notdiensten zur Verfügung.
Beschreibung
Unverhofft kommt oft ... und nicht selten wird dann Hilfe gebraucht. Die Kassen(zahn)ärztlichen Vereinigungen und die Kassen(zahn)ärztliche Bundesvereinigung haben die vertrags(zahn)ärztliche Versorgung sicherzustellen. Die Sicherstellung umfasst auch die vertrags(zahn)ärztliche Versorgung zu den sprechstundenfreien Zeiten (Notdienst). Grundsätzlich ist jeder Vertrags(zahn)arzt zur Teilnahme am Notdienst verpflichtet. Der organisierte allgemeine Notdienst erstreckt sich auf die Notdienstbereiche.
Suchen Sie auf der Internetseite der für den Notdienst der Kassenärzte zuständigen Kassenärztlichen Vereinigung Thüringen den Menüpunkt "Notdienst". Gleiches gilt für den Kassenzahnärztlichen Notdienst. Die Informationen finden sich auf der Internetseite der Kassenzahnärztlichen Vereinigung Thüringen.
Bundesweit gilt für den Kassenärztlichen Notdienst die Rufnummer 116117. Für den Kassenzahnärztlichen Notdienst steht die Rufnummer 01805-908077 zur Verfügung. Oder suchen Sie auf den Internetseiten Ihrer Gemeinde, Stadt oder Ihres Landkreises (oft unter dem Oberbegriff "Gesundheit" und/oder "Soziales"). Dort finden Sie in der Regel aktuelle Informationen zum Apotheken-Notdienst und zu den Notdiensten der Ärzte und Krankenhäuser.
Die Aufstellung der Notdienst-bereiten Apotheken wird auch in der lokalen Presse veröffentlicht.
Zusätzlich kann über die kostenlose, bundesweite hotline: 088-0022833 die nächst gelegene, notdiensthabende Apotheke erfragt werden.
Bei Verdacht auf Vergiftung steht der Giftnotruf des Gemeinsamen Giftinformationszentrums der Länder Mecklenburg-Vorpommern, Sachsen, Sachsen-Anhalt und Thüringen rund um die Uhr unter der Telefonnummer 0361-730730 für eine Beratung zur Verfügung.
Zuständigkeit
Informationen zu den Notdiensten in Thüringen erhalten Sie u.a. bei der Kassenärztlichen und der Kassenzahnärztlichen Vereinigung Thüringen.
Gültigkeitsgebiet
Thüringen
Fachliche Freigabe
Fachlich freigegeben durch Thüringer Ministerium für Soziales, Familie und Gesundheit am 24.02.2013