Frühförderung

    Frühförderung behinderter Kinder

    Wenn Ihr Kind eine Behinderung hat, dann können Sie verschiedene Angebote zur Frühförderung für Ihr Kind in Anspruch nehmen.

    Beschreibung

    Die Früherkennung, die Frühförderung und die Behandlung behinderter, von Behinderung bedrohter und entwicklungsverzögerter Kinder - von der Geburt bis zum Schuleintritt -gehören zu den ambulant/mobilen Leistungsangeboten der Thüringer Frühförderstellen. Die Förder- und Behandlungsangebote werden familien- und wohnortnah vorgehalten und umfassen auch die Beratung und Anleitung der Eltern bzw. Bezugspersonen.

    Interdisziplinäre Frühförderstellen bieten nach Bedarf und Notwendigkeit medizinisch- therapeutische, psychologische und pädagogische Leistungen, insbesondere im Zusammenwirken mit den Fachkräften der Sozialpädiatrischen Zentren, den Kinderärzten und den Therapeuten an, um aus unterschiedlichen Blickwinkeln möglichst alle Facetten kindlicher Entwicklung und familiärer Problemlagen frühzeitig zu erkennen und behandeln zu können.

    Frühförderung für hör- und sehgeschädigte Kinder

    Kinder mit einer Sinnesbeeinträchtigung (hör- und sehgeschädigte Kinder, Kinder mit zentralen Störungen der auditiven und visuellen Wahrnehmung und Verarbeitung sowie von Behinderung bedrohte Kinder sinnesgeschädigter Eltern) können zusätzlich zu den medizinischen Hilfen Frühförderung in den landesweit ausgerichteten Überregionalen Frühförderstellen erhalten.

    Das Vorliegen einer Sinnesbehinderung macht ein spezifisches Vorgehen bei der Entwicklungsförderung notwendig und wird durch speziell ausgebildete Fachkräfte gewährleistet. Die heilpädagogische und ganzheitliche Förderung erfolgt in der Regel mobil, d. h. die Kinder werden in ihrem unmittelbaren Lebensumfeld (elterlichen Wohnung oder Kindertageseinrichtung) aufgesucht.

    Zuständigkeit

    Die Antragstellung erfolgt durch die Eltern oder Personensorgeberechtigten beim zuständigen Sozialamt der Landkreise oder kreisfreien Städte.

    Ansprechpartner

    Landratsamt Hildburghausen - SG Sozialhilfe

    Adresse

    Hausanschrift

    Wiesenstraße 18

    98646 Hildburghausen

    Aufzug vorhanden

    Ist rollstuhlgerecht

    Öffnungszeiten

    Montag: 08.00 Uhr - 12.00 Uhr Dienstag: 08.00 Uhr- 12.00 Uhr und 13.30 Uhr – 17.00 Uhr Mittwoch: geschlossen (Termine nach Vereinbarung möglich) Donnerstag: 08.00 Uhr- 12.00 Uhr und 13.30 Uhr – 18.00 Uhr Freitag: 08.00 Uhr - 12.00 Uhr Es können auch Termine außerhalb der Sprechzeiten vereinbart werden. Die zentrale Rufnummer ist: 03685/445 - 0.

    Kontakt

    Telefon Festnetz: 03685 445-360

    E-Mail: poststelle@lrahbn.thueringen.de

    Version

    Technisch erstellt am 15.01.2009 (von: Angela Schmidt)

    Technisch geändert am 28.11.2024 (von: system)

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    Technisch erstellt am 07.06.2017 (von: system)

    Technisch geändert am 26.03.2019 (von: Administrator)

    Englisch

    Sprache: en

    Sprachbezeichnung nativ: English

    Technisch erstellt am 09.07.2021 (von: Administrator)

    Technisch geändert am 08.03.2024 (von: Quaschni, Diana)

    Gültigkeitsgebiet

    Thüringen

    Version

    Technisch erstellt am 29.05.2009 (von: Katja Rose)

    Technisch geändert am 23.08.2023 (von: system)

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    Technisch erstellt am 07.06.2017 (von: system)

    Technisch geändert am 26.03.2019 (von: Administrator)

    Englisch

    Sprache: en

    Sprachbezeichnung nativ: English

    Technisch erstellt am 09.07.2021 (von: Administrator)

    Technisch geändert am 08.03.2024 (von: Quaschni, Diana)