Ehrungen für Lebensretter
Hier erhalten Sie Informationen zur Auszeichnung von Lebensrettern.
Beschreibung
Die staatliche Anerkennung von Rettungstaten erfolgt auf der Grundlage der Thüringer Ver-ordnung über die staatliche Anerkennung von Rettungstaten vom 18. August 1994 (Gesetz- und Verordnungsblatt für den Freistaat Thüringen Nr. 30 vom 29. September 1994, Seite 1044).
Das sind:
1. die Rettungsmedaille,
2. das Erinnerungszeichen und
3. die Belobigung.
zu 1.
Die Rettungsmedaille für Rettung aus Gefahr wird an Personen verliehen, die unter Lebensge-fahr oder besonders bedrohlichen, gefahrvollen Umständen Menschenleben gerettet oder eine lebensbedrohliche Gefahr für die Allgemeinheit abgewendet haben und dabei durch ihr selbstlo-ses Verhalten ein außergewöhnliches Maß an persönlicher Einsatz- und Opferbereitschaft gezeigt haben.
zu 2.
Das Erinnerungszeichen wird an Personen verliehen, die unter minder schwerer Gefahr Men-schenleben gerettet oder eine lebensbedrohende Gefahr für die Allgemeinheit abgewendet haben.
zu 3.
Für Rettungstaten, die nicht die Bedingungen nach Pkt. 1 und 2 erfüllen, jedoch eine Würdigung rechtfertigen, kann der Innenminister im Namen der Thüringer Landesregierung eine Belobigung aussprechen.
Neben der Anerkennung kann im Zusammenhang mit der Rettungstat eine Belohnung in Geld gewährt werden.
Zuständigkeit
Rettungstaten, die für eine Verleihung der Rettungsmedaille oder des Erinnerungszeichens oder eine Belobigung in Betracht kommen, sind dem Innenministerium mitzuteilen.
Zuständig für das Vorschlagsverfahren ist das Landratsamt bzw. die kreisfreie Stadt auf deren Gebiet die Rettungstat erfolgte.
Zuständig für die Würdigung der Rettungstat ist der Thüringer Innenminister
Ansprechpartner
Kreisverwaltung Sonneberg - 2.33 Amt für Brand- u. Katastrophenschutz und Rettungsdienst
Adresse
Postanschrift
Bahnhofstraße 66
96515 Sonneberg
Öffnungszeiten
Montag 08:00 - 12:00 Uhr Dienstag 08:00 - 12:00 Uhr, 14:00 - 16:00 Uhr Mittwoch 08:00 - 12:00 Uhr Donnerstag 08:00 - 12:00 Uhr, 14:00 - 17:30 Uhr Freitag 08:00 - 12:00 Uhr
Kontakt
Kontaktperson
Herr M. Nüchterlein
Postanschrift
Bahnhofstraße 66
96515 Sonneberg
Telefon Festnetz: 03675 871-300
Fax: 03675 871-414
E-Mail: brandschutz@lkson.de
Herr F. Eichhorn
Postanschrift
Bahnhofstraße 66
96515 Sonneberg
Fax: 03675 871-414
E-Mail: brandschutz@lkson.de
Telefon Festnetz: 03675 871-278
Frau K. Barcsik
Postanschrift
Bahnhofstraße 66
96515 Sonneberg
Fax: 03675 871-414
E-Mail: brandschutz@lkson.de
Telefon Festnetz: 03675 871-222
Frau J. Greiner
Postanschrift
Bahnhofstraße 66
96515 Sonneberg
E-Mail: brandschutz@lkson.de
Fax: 03675 871-414
Telefon Festnetz: 03675 871-449
Gültigkeitsgebiet
Thüringen